Chrystal C. Green ist EB-5-Einwanderungsanwältin bei der Anwaltskanzlei Jackson & Hertogs LLP mit Sitz in San Francisco, Kalifornien. Sie unterstützt Einzelkunden und Familien bei ihren Bedürfnissen im Bereich des Einwanderungsrechts und verfügt über mehrere Jahre Erfahrung im Bereich der EB-5-Investitionseinwanderung. Jackson & Hertogs wurde 1950 gegründet und besteht aus sieben Anwälten und 25 Hilfskräften, die sich alle ausschließlich auf die Unternehmenseinwanderungspraxis konzentrieren. Zu den Kunden der Kanzlei zählen börsennotierte multinationale Unternehmen, risikokapitalbasierte Start-ups sowie Einzelunternehmer und Wissenschaftler.
Im EB-5-Sektor umfasst die Erfahrung von Rechtsanwältin Green alle Petitionen und Anträge im Zusammenhang mit der Investitionseinwanderung. Dazu gehören die Einrichtung regionaler Zentren, die Einreichung individueller Petitionen für Immigranteninvestoren, die Einreichung von Anträgen auf Aufhebung der Bedingungen und mehr. Während des gesamten Einwanderungsprozesses unterstützt Rechtsanwältin Green ihre Klienten bei allen gleichzeitig auftretenden individuellen Einwanderungsangelegenheiten. Aufgrund ihrer EB-5-Expertise hat EB5Investors.com einen Artikel von Rechtsanwältin Green veröffentlicht, in dem verschiedene Probleme im Zusammenhang mit EB-5-Petitionen in standardmäßigen Einwanderungsinvestitionsprojekten untersucht werden.
Rechtsanwältin Green ist in den Vereinigten Staaten und Kanada als Anwältin zugelassen und hat als solche Klienten geholfen, die in diese Länder einwandern wollten. Sie spricht außerdem Englisch und Französisch und hat daher in beiden Sprachen als Anwältin gearbeitet. Sie schloss ihren BA in Psychologie an der McGill University in Montreal, Quebec, Kanada ab. Sie erwarb außerdem ihren LLB an der Abteilung für französisches Common Law der Universität Ottawa in Ottawa, Ontario, Kanada. Anschließend erwarb Rechtsanwältin Green ihren LLM an der Howard University School of Law in Washington, DC, wo sie sich auf vergleichendes Recht konzentrierte.
Die internationale Erziehung von Rechtsanwältin Green verleiht ihr eine einzigartige Perspektive und die Fähigkeit, sich auf die Interessen ihrer Klienten einzustellen. Sie ist karibischer Abstammung und wurde in Kanada geboren. Als sie 18 Jahre alt wurde, hatte sie bereits in Südafrika, Kenia und den Vereinigten Staaten gelebt. Ihr internationaler Hintergrund weckte ihr Interesse und ihre Leidenschaft für die Ausübung des Einwanderungsrechts. Diese Leidenschaft spiegelt sich in ihren verschiedenen beruflichen Zugehörigkeiten wider, darunter ihre Mitgliedschaft in der American Bar Association, der Law Society of Upper Canada (bei der sie als Solicitor und Barrister zugelassen ist), der Canadian American Bar Association und der California State Bar.