Cory A. Richards ist EB-5-Einwanderungsanwalt in der Anwaltskanzlei Greenberg Traurig LLP in New York City. Rechtsanwalt Richards konzentriert sich hauptsächlich auf die Einwanderung von EB-5-Investoren. Er begleitet seine Mandanten durch den EB-5-Prozess, indem er sie bei der Einreichung ihrer I-526- und I-829-Anträge und anderer notwendiger Anträge für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten unterstützt.
Rechtsanwalt Richards ist äußerst vielseitig und verfügt über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Entwicklern aus den unterschiedlichsten Branchen. Die Erfahrung von Rechtsanwalt Richards ermöglicht es ihm, bei einer Reihe von EB-5-Angelegenheiten mitzuhelfen, einschließlich der Schaffung neuer Regionalzentren, der Unterstützung bei der Schaffung neuer Projekte, die sich für EB-5-Investitionen für Private-Equity-Fonds qualifizieren, und der Übernahme von Projekten durch bestehende Regionalzentren oder durch Pools einzelne EB-5-Petitionen. Rechtsanwalt Richards hat auch Erfahrung mit anderen Formen der arbeitsplatzbezogenen Einwanderung, darunter OPT, H-1B, PERM, CPT, EB-1 und EB-2.
Zusätzlich zu seiner EB-5-Praxis arbeitet Rechtsanwalt Richards mit Fachleuten zusammen, um seine Wissensbasis zu erweitern. Er arbeitet mit Anwälten zusammen, die sich mit der Einhaltung von Wertpapiergesetzen befassen, mit Wirtschaftswissenschaftlern, die die Schaffung indirekter Arbeitsplätze planen und „Zielbeschäftigungsbereiche“ identifizieren, sowie mit lizenzierten Wertpapiermaklern, die Angebote koordinieren.
Bevor Rechtsanwalt Richards sich mit EB-5-Angelegenheiten befasste, arbeitete er an der Entwicklung von Geschäftsplänen für Kanadas Einwanderer-Investorenprogramm und war außerdem als Unternehmensberater für Micon International tätig. Er arbeitet bei der I-9-Überprüfung von Beschäftigungsfragen eng mit Universitäten und anderen Unternehmen zusammen.
Rechtsanwalt Richards schloss 2008 sein Studium an der Wayne State University in Detroit mit summa cum laude mit einem Bachelor of Arts ab. Im Jahr 2012 erlangte er seinen Juris Doctor am College of Law der University of Toledo. Nachdem er bei einem großen EB-5-Migrationsberatungsunternehmen Erfahrungen gesammelt hatte, wechselte Rechtsanwalt Richards zu Greenberg Traurig. Er verfügt nun über mehr als fünf Jahre Erfahrung in den Bereichen Recht, Vertrieb und Marketing. Er ist in Illinois als Anwalt zugelassen und auf Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Richards spielt eine aktive Rolle in der Einwanderungsrechtsgemeinschaft. Er schreibt regelmäßig Beiträge für EB5Insights.com und EB5Investors.com. Er ist Mitglied der American Immigration Lawyers Association (AILA). Er ist in Illinois als Anwalt zugelassen und auf Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. nicht als Rechtsanwalt in New York zugelassen; Die Praxis beschränkt sich ausschließlich auf das Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Rechtsanwalt Richards bietet eine einzigartige Kombination aus akademischem und transaktionalem Fachwissen zur Unterstützung großer und komplexer Initiativen.
Er spricht neben Englisch auch Spanisch, was ihm ermöglicht, engere Beziehungen aufzubauen und besser mit seinen internationalen Kunden zu kommunizieren.
Antworten auf EB-5 5 Fragen beantwortet
- Wie werden gezielte Beschäftigungsbereiche für ein EB-5-Visum festgelegt?
- Was unterscheidet einen EB-5-Businessplan von einem regulären Businessplan?
- Wie können Teilzeitjobs für die Schaffung von EB-5-Arbeitsplätzen zusammengefasst werden?
- Kann ich geschenkte Immobilienfonds für mein EB-5-Visum verwenden?
- Behalten die USA irgendwelche Beschränkungen für die Rückführung von EB-5-Geldern am Ende der Laufzeit bei?
Verifizierte EB-5-Investoren
EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel
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