Cory A. Richards – EB5Investors.com
Verzeichnis der Einwanderungsanwälte

Cory A. Richards

New York, New York
  • Cory A. Richards

Cory A. Richards ist EB-5-Einwanderungsanwalt in der Anwaltskanzlei Greenberg Traurig LLP in New York City. Rechtsanwalt Richards konzentriert sich hauptsächlich auf die Einwanderung von EB-5-Investoren. Er begleitet seine Mandanten durch den EB-5-Prozess, indem er sie bei der Einreichung ihrer I-526- und I-829-Anträge und anderer notwendiger Anträge für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Staaten unterstützt.

Rechtsanwalt Richards ist äußerst vielseitig und verfügt über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Entwicklern aus den unterschiedlichsten Branchen. Die Erfahrung von Rechtsanwalt Richards ermöglicht es ihm, bei einer Reihe von EB-5-Angelegenheiten mitzuhelfen, einschließlich der Schaffung neuer Regionalzentren, der Unterstützung bei der Schaffung neuer Projekte, die sich für EB-5-Investitionen für Private-Equity-Fonds qualifizieren, und der Übernahme von Projekten durch bestehende Regionalzentren oder durch Pools einzelne EB-5-Petitionen. Rechtsanwalt Richards hat auch Erfahrung mit anderen Formen der arbeitsplatzbezogenen Einwanderung, darunter OPT, H-1B, PERM, CPT, EB-1 und EB-2.

Zusätzlich zu seiner EB-5-Praxis arbeitet Rechtsanwalt Richards mit Fachleuten zusammen, um seine Wissensbasis zu erweitern. Er arbeitet mit Anwälten zusammen, die sich mit der Einhaltung von Wertpapiergesetzen befassen, mit Wirtschaftswissenschaftlern, die die Schaffung indirekter Arbeitsplätze planen und „Zielbeschäftigungsbereiche“ identifizieren, sowie mit lizenzierten Wertpapiermaklern, die Angebote koordinieren.

Bevor Rechtsanwalt Richards sich mit EB-5-Angelegenheiten befasste, arbeitete er an der Entwicklung von Geschäftsplänen für Kanadas Einwanderer-Investorenprogramm und war außerdem als Unternehmensberater für Micon International tätig. Er arbeitet bei der I-9-Überprüfung von Beschäftigungsfragen eng mit Universitäten und anderen Unternehmen zusammen.

Rechtsanwalt Richards schloss 2008 sein Studium an der Wayne State University in Detroit mit summa cum laude mit einem Bachelor of Arts ab. Im Jahr 2012 erlangte er seinen Juris Doctor am College of Law der University of Toledo. Nachdem er bei einem großen EB-5-Migrationsberatungsunternehmen Erfahrungen gesammelt hatte, wechselte Rechtsanwalt Richards zu Greenberg Traurig. Er verfügt nun über mehr als fünf Jahre Erfahrung in den Bereichen Recht, Vertrieb und Marketing. Er ist in Illinois als Anwalt zugelassen und auf Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.

Rechtsanwalt Richards spielt eine aktive Rolle in der Einwanderungsrechtsgemeinschaft. Er schreibt regelmäßig Beiträge für EB5Insights.com und EB5Investors.com. Er ist Mitglied der American Immigration Lawyers Association (AILA). Er ist in Illinois als Anwalt zugelassen und auf Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. nicht als Rechtsanwalt in New York zugelassen; Die Praxis beschränkt sich ausschließlich auf das Bundeseinwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Rechtsanwalt Richards bietet eine einzigartige Kombination aus akademischem und transaktionalem Fachwissen zur Unterstützung großer und komplexer Initiativen.

Er spricht neben Englisch auch Spanisch, was ihm ermöglicht, engere Beziehungen aufzubauen und besser mit seinen internationalen Kunden zu kommunizieren.

Verifizierte EB-5-Investoren

Stand 24. August 2013

  • EB5Investors.com hat auf BeenVerified.com kein öffentliches Strafregister gefunden
  • Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen

Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?

EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.

Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.

Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.

EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel

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