Christina Kan ist EB-5-Einwanderungsanwältin und Haupteigentümerin der Anwaltskanzlei Christina Kan, PC. Rechtsanwältin Kan konzentriert sich in ihrer Praxis auf Staatsangehörigkeitsrecht und Einwanderungsrecht. Sie hat erfolgreich verschiedene Klienten in Fällen von Vertragshändlern oder E1/E2-Vertragsinvestoren, Visa und Green Cards für religiöse Arbeitnehmer, Visa für Fachkräfte (wie Firmentransferee (L intra) und H-1B), O-1-Visa (außerordentliche Fähigkeit) und Green Cards, J-1-Ausbildungs- und F-1-Studentenvisa, VAWA-Anträgen, familienbasierten Visa und Green Cards, arbeitsplatzbasierten Green Cards, Asyl, Staatsbürgerschaft und Schutz vor Abschiebung und Deportation vertreten. Regelmäßig entwickelt sie kreative Lösungen, tritt vor dem Berufungsausschuss und dem Einwanderungsgericht auf, unterstützt ausländische Unternehmer, die in den Vereinigten Staaten investieren möchten, und vertritt erfolgreich die Interessen ihrer Klienten.
Rechtsanwältin Kan unterstützt seit fast einem Jahrzehnt Arbeitnehmer, Familien und Fachleute. Im Laufe der Jahre hat sie eine Vielzahl von Klienten vertreten, darunter Menschen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, Berufstätige, Studenten, Ärzte, Führungskräfte, Arbeiter/Handwerker und mehr. Darüber hinaus hat sie einzelne ausländische Investoren, internationale Konglomerate, religiöse Organisationen, Personen in Abschiebungs- oder Ausweisungsverfahren sowie Großunternehmen in New York und im ganzen Land unterstützt. Ihr Klientenstamm umfasst Fachleute mit insgesamt mehr als 100 Jahren Erfahrung in Unterspezialitäten wie Befreiung von 212(e), O-1-Visa, E-Visa, I-9-Audit-Compliance, Einwanderung durch Heirat, Familieneinwanderung, Geschäftseinwanderung, CONRAD 30-Befreiungen (aus Härtegründen, staatliche Befreiungen, Intellektuelle und Ärzte) und J-1-Heimataufenthalt.
Sie hat sich außerdem sehr intensiv mit internationalen Menschenrechten beschäftigt, unter anderem mit Fragen der Gewalt gegen Frauen, dem Schutz von LGBT-Personen sowie Inhaftierung und Asyl.
Rechtsanwältin Kan schloss ihr Bachelorstudium in Rechtswissenschaften und Psychologie an der University of Buffalo in New York ab. Sie schloss ihr Juris Doctorate an der University of Buffalo Law School ab. Darüber hinaus schloss sie den renommierten Weschler Moot Court Competition im Strafrecht ab, war Mitherausgeberin des Law Journal of Buffalo Public Interest und des Buffalo Women's Law Journal und arbeitete in der Einwanderungsklinik und der Wertpapierklinik. In der Wertpapierklinik konzentrierte sich Rechtsanwältin Kan auf die Unterstützung von Einzelinvestoren, die in Streitigkeiten mit Maklern, Wertpapierhändlern und Beratern verwickelt waren. In der Einwanderungsklinik konzentrierte sich Rechtsanwältin Kan auf Arbeitszertifizierungen und arbeitsplatzbezogene Einwanderungsanträge.
Rechtsanwältin Kan arbeitete zuvor als Referendarin unter einem Richter des Obersten Gerichtshofs und verfasste Anordnungen und Memoranden. Sie arbeitete auch in der Abteilung Zoll und Grenzschutz des Ministeriums für Innere Sicherheit, wo sie Bundessicherheits- und Rechtsfragen in Bezug auf Grenz- und Zollangelegenheiten untersuchte. Rechtsanwältin Kan ist als Rechtsanwältin des Staates New York zugelassen und spricht fließend Kantonesisch.
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