Christian Triantaphyllis ist Partner bei Jackson Walker LLP. Er ist auf geschäftliche Einwanderungsfragen spezialisiert und Teil des EB-5-Rechtsteams der Kanzlei. Jackson Walker LLP ist eine Full-Service-Anwaltskanzlei mit Sitz in Texas. Sie berät Mandanten in komplexen Rechtsfragen und hilft ihnen bei der Verfolgung von Geschäftsmöglichkeiten.
Triantaphyllis verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Unterstützung ausländischer Staatsangehöriger aus aller Welt durch das EB-5-Visumprogramm. Er hat zahlreiche I-526- und I-829-Anträge für regionale Zentrumsinvestoren und Direktinvestoren sowie I-924-Anträge für die Ernennung zu regionalen Zentren vorbereitet und eingereicht. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit der Überprüfung von EB-5-Projektdokumenten auf Einhaltung der USCIS-Anforderungen. Sein Ziel ist es, den anspruchsvollen EB-5-Investorenprozess für seine Kunden zu vereinfachen, indem er ihnen gründliche, sachkundige und engagierte Unterstützung bietet. Er vertritt seine Kunden auch in Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Einwanderungsanforderungen des USCIS, des Zoll- und Grenzschutzes und des Außenministeriums.
Triantaphyllis ist als Anwalt in Texas zugelassen und war als Nachrichtenredakteur für das Immigration Litigation Committee der ABA tätig. Er ist Mitglied mehrerer juristischer Vereinigungen, darunter der American Immigration Lawyers Association (AILA), der New York County Lawyers' Association (NYCLA), der Houston Bar Association (HBA) und der National Peace Corps Association (NPCA). Er hat zahlreiche Artikel zu EB-5-Themen und anderen internationalen Rechtsfragen für das EB5 Investors Magazine verfasst.
Er erwarb 2003 seinen Bachelor of Arts an der Southern Methodist University und 2011 seinen Abschluss in Rechtswissenschaften an der New York Law School, wo er mit dem New York Law School Public Interest Fellowship Award ausgezeichnet wurde. Er spricht fließend Englisch und spricht Spanisch und Chichewa.
Antworten auf EB-5 2 Fragen beantwortet
Verifizierte EB-5-Investoren
Ab Juli 31, 2013
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- Aktives BAR-Mitglied mit gutem Ansehen
Was bedeutet es, ein VERIFIZIERTES Mitglied von EB5Investors.com zu sein?
EB5Investors.com überprüft die Anwaltsmitglieder, bevor sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden. Nicht alle Fachleute bestehen den Verifizierungsprozess und wir werden von den Mitgliedern in keiner Weise für verifizierte Abzeichen bezahlt. Der gesamte Verifizierungsprozess wird von Mitarbeitern von EB5Investors.com mit Sitz in Irvine, Kalifornien, durchgeführt.
Wir führen eine Hintergrundüberprüfung des Mitglieds durch, indem wir das Online-Hintergrundüberprüfungstool von BeenVerified.com verwenden. Die kriminelle Hintergrunddatenbank von BeenVerified.com wird durch die Zusammenführung öffentlicher Aufzeichnungen zusammengestellt. Fehlverhalten, wie beispielsweise eine nachgewiesene Vorstrafe, führt dazu, dass der Antragsteller keinen verifizierten Ausweis von EB5Investors.com erhalten kann. Bei Anwälten, die in den Vereinigten Staaten als Anwalt tätig sind, prüft ein Mitarbeiter außerdem, ob der Anwalt bei der Anwaltskammer des Staates, in dem er als Rechtsanwalt tätig ist, einen guten Ruf hat.
Das Verified Badge bedeutet nicht, dass der Anwalt Erfahrung hat oder sich auf Einwanderungsrecht spezialisiert hat. Weitere Informationen zu einem bestimmten Anwalt erhalten Sie bei der Staatsanwaltschaft oder auf anderen staatlichen Websites.
EB5 Investors Magazine und EB5investors.com Artikel
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Die Erlangung der USCIS-Genehmigung ist nur ein Schritt zur erfolgreichen Vermarktung eines Projekts an EB-5-Investoren und zum Erreichen ihrer Einwanderungsziele.
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Jedes Jahr müssen die von der USCIS benannten Regionalzentren ihre Aktivitäten melden, indem sie die Ergänzung zum Formular I-924 („I-924A“) als Mittel zur jährlichen Berichterstattung an die USCIS einreichen. Rechtsanwalt Christian Triantaphyllis bietet praktische Hinweise, die Sie in einer Antwort berücksichtigen sollten.
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