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Bill Travis Klein

Long Beach, Kalifornien
  • Bill Travis Klein

Bill Travis Klein ist ein EB-5-Einwanderungsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei von Bill Travis Klein, einer Einwanderungsanwaltskanzlei mit Sitz in Long Beach, Kalifornien. Er bietet juristische Dienstleistungen und Unterstützung hauptsächlich in den Bereichen Familieneinwanderung und Geschäftseinwanderungsrecht an verfügt über große Erfahrung in der Entwicklung von Lösungen und Strategien, um seinen Kunden bei ihren US-Einwanderungsproblemen zu helfen.

Die Anwaltskanzlei von Bill Travis Klein ist dafür bekannt, ihren Mandanten qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistungen anzubieten. Die Erfolgsquote ist hoch und sie ist daher eine der vertrauenswürdigsten Einwanderungskanzleien in der Region. Rechtsanwalt Klein und seine Mitarbeiter sind über die Entwicklung der US-Einwanderungsgesetze auf dem Laufenden und behalten den Überblick über die Pressemitteilungen von DHS, ICE, USCIS und DOL zu Gesetzen, Memos und Vorschriften. Die Mitarbeiter der Kanzlei informieren ihre Kunden regelmäßig über neue Vorschriften und Gesetze. Die Dienstleistungen des Unternehmens konzentrieren sich hauptsächlich auf die Einwanderung in die USA. Zu ihren Dienstleistungen gehören unter anderem Arbeitseinwanderung, Familieneinwanderung, vorübergehende Einwanderung, Beantragung einer Green Card, US-Staatsbürgerschaft und Einbürgerung sowie konsularische Unterstützung. Da es sich beim US-amerikanischen Einwanderungsrecht um Bundesrecht handelt, können die Mitarbeiter der Kanzlei Einwanderungsfälle aus jedem der 50 Bundesstaaten bearbeiten. Neben der Arbeit mit Mandanten im ganzen Land können die Mitarbeiter der Kanzlei auch internationale Mandanten aus der ganzen Welt vertreten.

Rechtsanwalt Klein hat mehreren Personen bei ihrer legalen Einwanderung in die Vereinigten Staaten geholfen. Er hat Erfahrung mit familienbezogener (K-1, K-2, K-3-Visa) und arbeitsbezogener (H2B-, H1B-, J1-, L-, E-Visa) Einwanderung, Green Card – LPR, US-Staatsbürgerschaft und Einbürgerung sowie Zulassungen oder Asyl, Greencard-Lotterie oder Diversität, Anpassungen des Violence Against Women Act (VAWA), Registeranpassungen, Anpassungen von Lebensakten, Kinderbürgergesetz, Abschiebe- oder Abschiebungsverteidigung und Petitionen/Staatsbürgerschafts-/Anpassungsverweigerungen. Er unterstützt auch Einzelpersonen und Organisationen, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, und bietet Rechtshilfe bei Studentenvisa, Arbeitsvisa, Investitionsvisa, Urlaubs- oder Touristenvisa, Handelsvisa, O-Visa (für herausragende Persönlichkeiten in den Bereichen Kunst, Wissenschaft, usw.) und P-Visa (für internationale Künstler, Sportler und Künstler). Zu seinen juristischen Dienstleistungen gehört die Beratung und Unterstützung seiner Mandanten bei ihren Einwanderungsdokumenten und -anforderungen.

Rechtsanwalt Klein schloss seinen Bachelor of Science an der Concord University ab und erlangte 2008 seinen Juris Doctor-Abschluss an der West Coast School of Law. Nach Abschluss seines JD-Abschlusses wurde er zum Superior Court of California und zum United States District Court zugelassen Zentralbezirk von Kalifornien.

Rechtsanwalt Klein wurde am 14. Juni 2012 von der Los Angeles County Bar Association für seine herausragenden Beiträge und seine Arbeit im Bereich des US-Einwanderungsrechts gewürdigt. Darüber hinaus ist er in mehreren Berufsverbänden und Verbänden aktiv. Er ist Mitglied der Japanese American Bar Association, der Orange County Bar Association, der Los Angeles County Bar Association, der American Bar Association, der American Immigration Lawyers Association (AILA) und der State Bar of California.

Rechtsanwalt Klein ist zweisprachig und spricht fließend Englisch und Japanisch.

Antworten auf EB-5 33 Fragen beantwortet

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