Was Sie vom EB-5 Regional Center-Programm bis zum 30. September 2016 erwarten können – EB5Investors.com

Was Sie vom EB-5-Regionalzentrumsprogramm bis zum 30. September 2016 erwarten können

Kristen W. Ng

Letztes Jahr um diese Zeit stand der Ablauf des EB-5-Regionalzentrumsprogramms am 30. September 2015 bevor. Das Programm wurde vorübergehend bis Dezember 2015 verlängert und dann um ein Jahr bis zum 30. September 2016 verlängert. Es wurden keine Änderungen am Programm vorgenommen und wir stehen derzeit vor einer ähnlichen Situation, da der Ablauftermin näher rückt. 

Angesichts des bevorstehenden Sonnenuntergangs am 30. September ist die EB-5-Community erneut besorgt darüber, was nach diesem Datum passieren könnte oder nicht. Da in der zweiten Hälfte des 114. Jahres zwei weitere Gesetzesentwürfe eingeführt wurdenth Kongress (S.2415 und HR 4530), wodurch insgesamt sieben EB-5-Gesetze im 114. Kongress eingeführt wurdenth Der Kongress hält die Unsicherheit über die Reform und das Programm weiterhin bestehen. 

Für Anleger, die über diese Unsicherheit und die Möglichkeit einer Änderung besorgt sind, empfehlen einige Anwälte, die I-526-Petition vor dem 30. September einzureichen. Aus Sicht des Anlegers gibt es eine Reihe von Gründen dafür:

  1. Der Mindestanlagebetrag kann sich erhöhen. Die aktuellen Investitionsbeträge betragen 500,000 US-Dollar in einem ländlichen oder Targeted Employment Area („TEA“) bzw. 1,000,000 US-Dollar in einem anderen Gebiet. Die Mindestinvestitionsbeträge haben sich seit Beginn des Programms nicht geändert und es ist sehr wahrscheinlich, dass sie steigen werden.
  2. Die Methoden zur Schaffung von Arbeitsplätzen können sich ändern, und dies wird sich auf die Anzahl der pro Investor zugewiesenen Arbeitsplätze auswirken, da diese möglicherweise restriktiver wird.
  3. Auch die Anforderungen zur Dokumentation der Mittelherkunft können sich ändern, was zu einer größeren Belastung für Anleger führen kann. 

Darüber hinaus bestätigte der Minister des Heimatschutzministeriums, Jeh Johnson, vor dem Justizausschuss des Senats während einer Aufsichtsanhörung am 30. Juni, dass das DHS im November vorläufige Vorschriften zur Bekanntmachung und Stellungnahme zum EB-5-Programm veröffentlichen wird. Die anzusprechenden Fragen können den Mindestinvestitionsbetrag, TEAs und Methoden zur Schaffung von Arbeitsplätzen betreffen.

Aufgrund der Ungewissheit hinsichtlich des Ablaufdatums und der Möglichkeit veröffentlichter Vorschriften durch das DHS sollten Anleger mit ihren Anwälten über die Einreichung ihrer Anträge vor dem 30. September sprechen. Dies wird dazu beitragen, sicherzustellen, dass über ihre Anträge gemäß den aktuellen Regeln entschieden wird.  

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