Visa Bulletin: EB-5-Investoren aus China und Indien müssen mit Rückschritten rechnen - EB5Investors.com

Visa Bulletin: EB-5-Investoren aus China und Indien stehen vor Rückschritten

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Die endgültigen Entscheidungstermine für chinesische und indische EB-5-Investoren in der Kategorie „Unreserved“ haben sich laut dem Visa Bulletin des US-Außenministeriums (DOS) von April um fast 2.5 bzw. über zwei Jahre nach hinten verschoben.

Für indische Investoren, die ein Investorenvisum in dieser Kategorie beantragen, ist der letzte Bearbeitungstermin nun der 1. November 2019 (vorher der 1. Januar 2022), während der Anmeldetermin weiterhin der 1. April 2022 ist. Der letzte Bearbeitungstermin für Investoren aus Festlandchina ist inzwischen der 11. Januar 2014, während ihr Anmeldetermin weiterhin der 1. Oktober 2016 ist.

„Nicht reserviert“ umfasst alle EB-5-Anträge außerhalb der drei neuen reservierten Kategorien: Ländliche Gebiete, Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit (HUA) und Infrastruktur.

Im April erfolgte die erste Änderung der endgültigen Bearbeitungsdaten für EB-5-Visa im Visa Bulletin seit Oktober 2024. Das US-Außenministerium (DOS) kommentierte die Rückstufungen wie folgt: „Die gestiegene Nachfrage und Inanspruchnahme der Visa in den nicht reservierten EB-5-Visakategorien durch China und Indien, kombiniert mit einer gestiegenen Nachfrage und Inanspruchnahme der Visa aus den übrigen Ländern, machte eine Rückstufung der endgültigen Bearbeitungsdaten erforderlich, um die Visanutzung innerhalb der im Haushaltsjahr 2025 festgelegten Höchstgrenzen zu halten.“

Darüber hinaus wies das Außenministerium darauf hin, dass „es möglicherweise auch notwendig wird, einen endgültigen Termin für die Länder des Rests der Welt festzulegen, wenn Nachfrage und Nummernnutzung weiter steigen. Diese Situation wird kontinuierlich beobachtet und alle erforderlichen Anpassungen werden entsprechend vorgenommen.“

Bewerber anderer Nationalitäten, die sich in der Kategorie „Unreserviert“ oder in drei reservierten Kategorien bewerben, müssen ab April keine Verzögerungen bei den endgültigen Bearbeitungs- oder Einreichungsfristen befürchten. Dadurch können sie ihre Anträge ohne Wartezeiten bearbeiten. Diese Situation könnte sich jedoch im Fiskaljahr 2025 ändern, da das US-Außenministerium vor einem möglichen Bearbeitungsstau bei den reservierten EB-5-Visaanträgen gewarnt hat.

Was sind die Anmelde- und endgültigen Bearbeitungstermine für EB-5?

Diese Termine sind wichtige Kalendermeilensteine ​​im Einwanderungsprozess für EB-5-Anträge und andere US-Visumkategorien. Der Anmeldetermin ist der Tag, an dem Antragsteller ihre EB-5-bezogenen Formulare beim USCIS einreichen können. Der endgültige Aktionstermin gibt an, wann USCIS einem zugelassenen EB-5-Investor ein Visum ausstellen kann, der den gesamten Prozess abgeschlossen hat, nicht nur den I-526-Antrag.

Der Visa Bulletin ist eine wichtige Informationsquelle bezüglich der Verfügbarkeit von Einwanderungsvisa.

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