Von David Hirson, Esq., Claudia Rea Jimenez, Esq., und Karla Samayoa
Eine Aktualisierung der Einwanderungspolitik vom August ändert die Art und Weise, wie die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) ihren Ermessensspielraum bei Entscheidungen anwendet. Sie schränkt den Ermessensspielraum in den meisten arbeitsbezogenen Fällen ein und führt neue negative Faktoren ein, die zu mehr Ablehnungen führen können.
Diese Änderung betrifft auch EB-5-Anträge unmittelbar.
Verständnis von Diskretion und ihrer Anwendung
Der Ermessensspielraum ermöglicht es den USCIS-Beamten, Antragsteller ganzheitlich zu bewerten und dabei sowohl die gesetzliche Anspruchsberechtigung als auch externe Faktoren zu berücksichtigen. Die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen ist zwar der erste Schritt, die Beamten müssen jedoch auch prüfen, ob die Gewährung der Leistung im besten Interesse der Vereinigten Staaten liegt.
Das Grundprinzip: Positive Faktoren müssen negative überwiegen. Allerdings unterliegen nicht alle Leistungsanträge einem Ermessensspielraum. Für solche Anträge legt USCIS nun klarere Grenzen fest, wann und wie Ermessensspielraum besteht.
Zu den wichtigsten Ermessenserwägungen zählen:
Teilnahmebedingungen
Familien- und Gemeinschaftsbindungen
Einwanderungsstatus und -geschichte
Wirtschaft, Beschäftigung und Qualifikationen
Ansehen in der Gemeinschaft und moralischer Charakter
Einschränkung des Ermessensspielraums
Historisch gesehen war Ermessen ein weitreichendes Instrument. Heute ist seine Anwendung in arbeitsrechtlichen Entscheidungen stark eingeschränkt:
Nationale Zinsbefreiungen (NIWs) gemäß INA §203(b)(2)(B) unterliegen weiterhin der Ermessensabwägung.
Bei EB-5-Investorenanträgen (Formulare I-526/I-526E und zugehörige Anträge bei den regionalen Zentren) ist Ermessen nur dann erforderlich, wenn Probleme wie Betrug, falsche Darstellung, Bedrohungen der nationalen Sicherheit oder krimineller Missbrauch vorliegen.
Über sonstige arbeitsrechtliche Anträge wird grundsätzlich nicht mehr nach Ermessen entschieden.
Diese Einschränkung beseitigt Unklarheiten bei routinemäßigen arbeitsplatzbezogenen Einreichungen und hebt gleichzeitig hervor, wo Ermessensspielraum weiterhin besteht.
Neue negative Ermessensfaktoren: Ein Wendepunkt
Die folgenreichste Veränderung liegt in der Einführung und Betonung negativer Ermessensfaktoren, die alle positiven Aspekte überwiegen und selbst in starken Fällen zu Ablehnungen führen können. Dazu gehören:
Billigung oder Förderung antiamerikanischer oder terroristischer Ideologien, einschließlich antisemitischer terroristischer Organisationen oder Überzeugungen.
Betrug, Falschdarstellung oder Täuschung im Rahmen eines Einwanderungsleistungsverfahrens.
Nichteinhaltung von Vorschriften bei Aufnahme- oder Bewährungsanträgen, beispielsweise falsche Angaben oder Auslassungen.
Krimineller Missbrauch von Einwanderungsvorteilen oder Verhalten, das die nationale Sicherheit gefährdet.
Das USCIS betont, dass die Beamten in Fällen von Terrorismus, antiamerikanischer Ideologie oder ähnlichen Bedrohungen das Einwanderungsrecht „im größtmöglichen Umfang“ durchsetzen werden. Das vielleicht zweideutigste – und umstrittenste – Element ist die Inklusion. Dieser Begriff ist nicht präzise definiert und anfällig für Interpretationen, die von wechselnden Regierungen und kulturellen Dynamiken beeinflusst werden.
Auswirkungen auf arbeitsbezogene Visa
Bei den meisten beschäftigungsbezogenen Anträgen spielt Ermessen keine entscheidende Rolle mehr – außer in Fällen von Ausnahmeregelungen im nationalen Interesse (National Interest Waivers, NIWs) oder EB-5-Anträgen, bei denen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften bestehen [3] . Dies führt zu mehr Vorhersehbarkeit bei Standardanträgen, erhöht aber das Risiko für die Beteiligten im EB-5-Programm erheblich.
Zu den wichtigsten Überlegungen gehören:
Strengere Kontrolle der Dokumentation der Geldquellen, die eine detaillierte Rückverfolgung und Transparenz erfordert.
Probleme mit der Einhaltung der Bewährungsauflagen in der Vergangenheit, wie etwa frühere Verstöße gegen die Bewährungsauflagen oder öffentliche Aktivitäten im Zusammenhang mit extremistischen Ideologien, können schwerwiegende Gründe überwiegen.
Aufsicht auf Programmebene, wobei die regionalen Zentren derzeit genauer auf Integrität und Einhaltung der Vorschriften überprüft werden.
Fazit : Ein einziger negativer Faktor kann einen ansonsten genehmigungsfähigen Fall zum Scheitern bringen.
Was bedeuten diese Änderungen für EB-5?
EB-5-Anträge unterliegen den strengsten Ermessenskriterien seit Jahren. Während USCIS die Ermessensprüfung für die meisten arbeitsbezogenen Fälle eingeschränkt hat, bleibt EB-5 eine Ausnahme, wenn Warnsignale auftreten – wie etwa Anzeichen von Betrug, Falschdarstellungen oder potenzielle Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit.
Die Folgen sind weitreichend:
Transparenz und Beweislast haben zugenommen, insbesondere beim Nachweis der rechtmäßigen Herkunft von Geldern.
Historische Fehltritte oder vermeintliche ideologische Zugehörigkeiten können positive Aktienkurse zunichtemachen, unabhängig von der Einhaltung der Anlagevorschriften.
Die regionalen Zentren tragen gemeinsam die Verantwortung, da USCIS diese Standards sowohl auf die Einreichung von Investorenunterlagen als auch auf den Programmbetrieb anwendet.
Im heutigen Umfeld kann ein einziger negativer Befund entscheidend sein, weshalb proaktive Compliance-Maßnahmen unabdingbar sind.
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