USCIS hebt Richtlinie für medizinische Untersuchungen auf: Was EB-5-Investoren wissen müssen - EB5Investors.com

USCIS hebt medizinische Untersuchungspolitik auf: Was EB-5-Investoren wissen müssen

Mitarbeiter von EB5Investors.com
EB-5-Richtlinien für ärztliche Untersuchungen

Laut einer aktuellen Mitteilung der USCIS bleiben die medizinischen Untersuchungs- und Impfnachweise von EB-5-Investoren, die seit dem 1. November 2023 einen laufenden Antrag auf Anpassung ihres US-Einwanderungsstatus (Formular I-485) gestellt haben, gültig.

Diese medizinischen Informationen werden mit dem Formular I-693 eingereicht, das dem Antrag I-485 beiliegt. Es dient als Nachweis dafür, dass der Investor frei von gesundheitlichen Problemen ist, die seine Einreise in das Land beeinträchtigen könnten. Es muss von einem qualifizierten US-Zivilchirurgen unterzeichnet werden.

Wurde der Antrag eines EB-5-Antragstellers auf Statusanpassung seit diesem Datum abgelehnt oder zurückgezogen und beschließt er, ein neues Formular I-485 einzureichen , muss er zusätzlich ein neues Formular I-693 einreichen. Das bedeutet, dass er das Formular I-693, das er mit seinem vorherigen Antrag auf Statusanpassung eingereicht hat, nicht verwenden kann, selbst wenn sich sein Gesundheitszustand nicht verändert hat.

Warum hat das USCIS die Bedingungen des Formulars I-693 für EB-5 geändert?

Dieses Update hebt eine Ankündigung des USCIS vom 4. April 2024 auf, in der es hieß, dass ein korrekt ausgefülltes und unterzeichnetes Formular I-693 unbegrenzt gültig sei.

Diese Regelung erlaubte es Antragstellern, dasselbe Formular für jeden weiteren US-Einwanderungsantrag zu verwenden, nicht nur für den, für den es ursprünglich eingereicht wurde. USCIS stellte fest, dass diese Regelung zu weit gefasst war und potenzielle Risiken für die öffentliche Gesundheit bergen könnte.

Was ist eine ärztliche Einwanderungsuntersuchung und warum ist sie für EB-5-Investoren wichtig?

Die Aktualisierung des USCIS soll sicherstellen, dass EB-5-Antragsteller rechtzeitig medizinisch untersucht werden. Wie bei vielen anderen US-Einwanderungsvisa müssen sich Investoren einer medizinischen Untersuchung unterziehen, um sicherzustellen, dass ihnen die Erteilung eines US-Visums aus gesundheitlichen Gründen nicht verweigert wird.

In der aktualisierten USCIS-Richtlinie wurde auch darauf hingewiesen, dass die Einwanderungsbeamten nach eigenem Ermessen weitere Nachweise oder ein neues Formular I-693 anfordern können, wenn sie der Meinung sind, dass sich der Gesundheitszustand des Antragstellers geändert hat oder wenn das Formular den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers nicht genau wiedergibt.

USCIS-Beamte können die Zulassung eines Arztes zum Zivilchirurgen widerrufen, wenn dieser die technischen Anweisungen bei der Einreichung des Formulars I-693 nicht befolgt oder seinen Pflichten nicht konsequent nachkommt. Gründe für den Widerruf sind auch die vorsätzliche Fälschung von Dokumenten oder Informationen oder das Verschweigen wichtiger Tatsachen über den Gesundheitszustand des Antragstellers.

Obwohl diese Untersuchung einer regulären medizinischen Untersuchung ähnelt, ist sie für Einwanderungszwecke obligatorisch. Sie umfasst von der US-Regierung vorgeschriebene Anforderungen wie Impfungen, Screening auf Infektionskrankheiten und das Ausfüllen des Formulars. Der Arzt muss bei der Durchführung der Untersuchung die Richtlinien des USCIS und des Außenministeriums einhalten.

Die Kosten und der Zeitaufwand für die Untersuchung und Unterzeichnung des Formulars I-693 durch einen Zivilchirurgen können je nach medizinischem Fachpersonal und Standort variieren.

Situation für EB-5-Investoren, die sich aus ihrem Heimatland bewerben

Ausländische Investoren, die außerhalb der USA ein EB-5-Visum beantragen, müssen neben ihren regulären Unterlagen auch eine ärztliche Untersuchung und einen Impfnachweis einreichen . Diese Unterlagen sind nach Genehmigung des I-526-Antrags und Bearbeitung des Online-Antrags DS-260 auf ein Einwanderungsvisum sowie vor dem Visuminterview in der US-Botschaft oder dem US-Konsulat vorzulegen.

Anders als bei Antragstellern, die ihren Status in den USA anpassen, muss die ärztliche Untersuchung von Antragstellern aus dem Ausland von einem dafür vorgesehenen US-amerikanischen Facharzt und nicht von einem US-amerikanischen Zivilchirurgen unterschrieben werden.

Das Außenministerium benennt diese Vertragsärzte außerhalb der Vereinigten Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über die Visaabteilung der US-Botschaft oder des US-Konsulats.

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