USCIS veröffentlicht neues Formular I-526 - EB5Investors.com

USCIS veröffentlicht neues Formular I-526

Kate Kalmykov

by Kate Kalmykov

Wie viele Einwanderungskunden nach dem Regierungsstillstand nun wissen, ist USCIS eine „gebührenbasierte“ Behörde, was bedeutet, dass sie eingereichte Anträge gegen Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Infolgedessen hat USCIS während des Regierungsstillstands seinen Betrieb fortgesetzt. Durch die Arbeit mit eingereichten Formularen kann USCIS effizient Informationen sammeln, die für die Bearbeitung des Antrags eines Antragstellers auf bestimmte Einwanderungsvorteile erforderlich sind. Die beiden Formulare, die für EB-5-Investoren von größter Bedeutung sind, sind die Formulare I-526 und I-829.

Für den ersten Schritt im EB-5-Prozess verwenden Investoren das Formular I-526, „Immigrant Petition by Alien Entrepreneur“. Die Anmeldegebühr für dieses Formular beträgt 1,500 US-Dollar und die ungefähre Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Monate. Das Formular soll USCIS Informationen über die EB-5-Investition des Investors liefern, z. B. Einzelheiten über das Handelsunternehmen, die Höhe der Investition und die durch die Investition geschaffenen Arbeitsplätze. Zusammen mit dem Formular müssen Investoren umfangreiche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Investition mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen wird und dass die Investitionsmittel rechtmäßig erworben wurden.

Nachdem ein I-526-Antrag genehmigt wurde, gelangen Investoren im Ausland zur nächsten Phase – der konsularischen Bearbeitung. In der konsularischen Bearbeitungsphase beantragen Antragsteller, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, ein Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat im Ausland. An dem Verfahren sind zwei verschiedene Regierungsbehörden beteiligt: ​​das nationale Visumzentrum und ein konsularisches Büro im Ausland, das dem Außenministerium untersteht. Damit die konsularische Bearbeitung beginnen kann, muss das I-526 des Investors genehmigt worden sein und es müssen Visanummern verfügbar sein. Investoren in den Vereinigten Staaten bearbeiten ihre Green Card-Anträge, indem sie beim USCIS ein I-485-Formular (Antrag auf Statusanpassung) einreichen.

Im letzten Schritt muss der Investor das Formular I-829 „Antrag des Unternehmers auf Aufhebung der Bedingungen“ einreichen. Die Anmeldegebühr für das Formular I-829 beträgt 3,750 US-Dollar und die Bearbeitung dauert in der Regel mindestens sechs Monate. Das Formular zeigt, dass der Investor alle USCIS-Anforderungen des EB-5-Programms erfolgreich erfüllt. Der Investor muss das Formular I-829 innerhalb von 90 Tagen nach dem zweiten Jahrestag der Erlangung des bedingten Aufenthaltsstatus einreichen. Sobald das Formular I-829 genehmigt ist, wird die bedingte Aufenthaltsbeschränkung aufgehoben, sodass der Investor, sein Ehepartner und seine unverheirateten Kinder unter 21 Jahren dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben können.

Potenzielle EB-5-Investoren sollten beachten, dass USCIS das Formular I-526 kürzlich überarbeitet hat. Das überarbeitete Formular I-526 weist geringfügige Änderungen auf, die es von der vorherigen Version unterscheiden. Zu diesen Änderungen gehört Platz, in den der Antragsteller seine Passnummer, Reisedokumentnummer und das Ablaufdatum eintragen kann. Es gibt auch Platz, in den der Antragsteller seine Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse eintragen kann. 

Manche finden es vielleicht interessant, dass das Formular immer noch nicht verlangt, dass der Investor die Namen seiner Angehörigen oder des regionalen Zentrums angibt, unter dessen Leitung er in das neue kommerzielle Unternehmen (den Fonds) investiert. Diese fehlende Möglichkeit, Angehörige auf dem I-526 anzugeben – wie dies bei anderen Einwanderungsanträgen in anderen Einwanderungsvisumkategorien der Fall ist – führt häufig zu Verzögerungen, sobald der Antrag genehmigt ist. Nach dem 16. Dezember 2013 wird die alte Version des I-526 nicht mehr akzeptiert, daher müssen Investoren und Agenten sicherstellen, dass sie die richtige Version verwenden, um eine Rückvergütung durch USCIS zu vermeiden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.