USCIS veranstaltet am 5. Februar 26 eine Telefonkonferenz für EB-2015-Stakeholder – EB5Investors.com

USCIS veranstaltet am 5. Februar 26 eine Telefonkonferenz für EB-2015-Stakeholder

Cory A. Richards

Die US-amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) wird am 26. Februar 2015 um 1:00 Uhr (EST) eine Telefonkonferenz veranstalten. Die Telefonkonferenz ist Teil der neuen EB-5 Interactive Series von USCIS: Requests for Evidence on Lawful Source of Funds for Investment.

Der Schwerpunkt des Dialogs bei der Telefonkonferenz wird auf Fragen liegen, die die Dokumentation der rechtmäßigen Quelle der Gelder betreffen, die ein EB-5-Investor für seine Kapitalinvestition in seinem I-526-Antrag verwendet. In der Diskussion geht es um die vorherrschenden Gründe, warum I-526-Petenten Beweisanfragen (RFE) erhalten, und um die Arten von Beweisen, die für eine fundierte I-526-Petition nützlich sind. Während der Telefonkonferenz haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Erfahrungen beim Nachweis der rechtmäßigen Finanzierungsquelle für ihre Kapitalinvestitionen und potenzielle RFEs, die sie möglicherweise üblicherweise erhalten haben, zu diskutieren.

In der Einladung zur Telefonkonferenz betont USCIS insbesondere, dass dieses Thema wichtig ist, da es sich auf Abschnitt 203(b)(5) des Immigration and Nationality Act (INA) und Abschnitt 8 des Code of Federal Regulations (8 CFR) bezieht 204.6(e), in dem es heißt: „Alle Vermögenswerte, die direkt oder indirekt durch rechtswidrige Mittel, beispielsweise durch kriminelle Aktivitäten, erworben wurden, gelten nicht als Kapital im Sinne des INA.“ Darüber hinaus hebt USCIS 8 CFR Abschnitt 204.6(j) und Matter of Ho hervor, in denen es heißt: „Eine Petition muss durch überwiegende Beweise darlegen, dass das Kapital des Antragstellers sein Eigentum war und auf rechtmäßigem Wege beschafft wurde.“

Im Allgemeinen beginnen diese Engagements mit einer Vorstellung der teilnehmenden Mitglieder von USCIS an der Telefonkonferenz. Als nächstes diskutiert USCIS normalerweise sowohl den aktuellen Status als auch zukünftige Entwicklungen für das EB-5-Programm. Anschließend skizziert USCIS im Detail den Rahmen für die Ausschreibung. Sobald die teilnehmenden Mitglieder ihre übergreifenden Diskussionen abgeschlossen haben, wird die Telefonleitung für die teilnehmenden Interessengruppen geöffnet, um Fragen an USCIS im Zusammenhang mit dem Thema der Telefonkonferenz (Nachweis der rechtmäßigen Finanzierungsquelle für Kapitalinvestitionen) zu richten.

Um sich für die Veranstaltung anzumelden, besuchen Sie bitte die Registrierungsseite. Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse auf dieser Seite eingegeben haben, wählen Sie „Abonnenteneinstellungen“ und navigieren Sie zur Registerkarte „Veranstaltungsregistrierung“. Sobald Sie hier sind, werden Sie aufgefordert, einige Fragen zu beantworten, und können dann Ihre Registrierung absenden.

Wenn Sie innerhalb von zwei Werktagen keine Bestätigungs-E-Mail erhalten oder Fragen zur Teilnahme an der Telefonkonferenz haben, senden Sie bitte eine E-Mail Public.Engagement@uscis.dhs.gov.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.