USCIS gibt EB-5-Unternehmen grünes Licht, als „echte“ Unternehmen zu agieren - EB5Investors.com

USCIS gibt EB-5-Unternehmen grünes Licht, als „reale“ Unternehmen zu agieren

Molly Wessel

BY MOLLY L. WESSEL

Es besteht seit langem eine Diskrepanz zwischen der Anwendung der EB-5-Vorschriften auf die Beurteilung von Petitionen und Anträgen und den Realitäten eines dynamischen und sich ständig ändernden Geschäftsumfelds. USCIS hat in seinem Policy Memorandum vom 30. Mai 2013 (PM-602-0083) möglicherweise einen Schritt zur Schließung dieser Lücke unternommen, indem es seine Prüfer anweist, I-829-Petitionen auf der Grundlage der Einhaltung der tatsächlichen Formulierung im maßgeblichen Gesetz zu prüfen, anstatt wie bisher eine direkte Verbindung zwischen einem in einer genehmigten I-526-Petition enthaltenen Geschäftsplan und der Aufhebung der Bedingungen für die Green Card dieses Investors vorzuschreiben. 

Im Policy Memorandum vom 30. Mai 2013 heißt es:

„Um den Realitäten der Geschäftswelt gerecht zu werden, wird USCIS einem Ausländer, der unter Auflagen in die Vereinigten Staaten einreisen durfte, erlauben, diese Auflagen aufzuheben, wenn sich die Umstände geändert haben. Ein einzelner Investor kann zum vorgeschriebenen Zeitpunkt mit seinem Antrag auf Aufhebung der Auflagen auf Formblatt I-829 fortfahren und dokumentarische Beweise vorlegen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung der Auflagen trotz des im Formblatt I-526 enthaltenen Geschäftsplans erfüllt sind.“   

USCIS weist jedoch darauf hin, dass eine Abweichung vom Geschäftsplan nach der Genehmigung des Antrags auf Formblatt I-526, jedoch bevor der ausländische Investor den Status eines bedingten rechtmäßigen ständigen Einwohners der Vereinigten Staaten erlangt hat, eine wesentliche Änderung darstellen kann, die es erforderlich macht, dass der ausländische Investor einen neuen Antrag auf Formblatt I-526 einreicht.

Um die Bedingungen des Antrags auf Formblatt I-829 aufzuheben, muss der eingewanderte Investor nachweisen, dass er oder sie das erforderliche Kapital in ein neues kommerzielles Unternehmen investiert hat oder noch dabei ist, es zu investieren, wodurch mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen wurden. Wenn die Arbeitsplätze zum Zeitpunkt des Antrags auf Formblatt I-829 nicht geschaffen wurden, müssen sie innerhalb einer angemessenen Zeit danach geschaffen werden. Die Absicht des EB-5-Programms besteht darin, die Einwanderung von Personen zu fördern, die durch Kapitalinvestitionen in die US-Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für US-Arbeiter beitragen können. Die Absicht des Programms besteht nicht darin, sicherzustellen, dass die Geschäftsaktivitäten des Investors nicht vom angegebenen Plan abweichen.

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen EB-5-Investmentfonds nutzt oder nicht, muss es sich an das aktuelle Geschäftsumfeld anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristiges Wachstum aufrechtzuerhalten. Oftmals erfordert das aktuelle Geschäftsklima, dass ein Unternehmen seinen Fokus vom ursprünglich festgelegten Ziel abwendet und sich auf Geschäftstätigkeiten konzentriert, die den aktuellen Marktanforderungen entsprechen. Das Policy Memorandum vom 30. Mai 2013 zeigt, dass sich USCIS darüber im Klaren ist, dass EB-5-Investmentfonds in Unternehmen fließen, die in denselben Märkten tätig sind wie Unternehmen, die traditionellere Finanzierungen nutzen, und dass das Ziel wie bei den meisten Unternehmen die Erzielung von Gewinnen und das Wachstum eines erfolgreichen Geschäftsvorhabens ist. Wir haben im Laufe der Geschichte gesehen, dass viele der erfolgreichsten Unternehmen ihren Geschäftsverlauf drastisch geändert haben, was zu diversifizierten oder völlig anderen Geschäftstätigkeiten als den zu Beginn geplanten führte.    

Klassische Beispiele für namhafte Unternehmen, die sich an veränderte Geschäftsumgebungen anpassen und dadurch großen Erfolg erzielen, sind weithin bekannte Unternehmen wie General Electric, Amazon, PayPal, Tiffany & Co. und Avon.

Firma

Ursprüngliches Geschäftsmodell

Aktuelles Geschäftsmodell

General Electric

GE begann als Elektrounternehmen und Hersteller von Elektromotoren und elektrischen Beleuchtungsgeräten

GE hat sich zu einem multinationalen Konglomerat entwickelt, das alles von Düsentriebwerken bis hin zu Haushaltsgeräten herstellt, Finanzdienstleistungen anbietet und Fernseh- und Filmunternehmen aufkauft

Amazon

Amazon begann als Online-Buchhandlung

Amazon ist zu einem Online-Händler geworden, der Millionen von Produkten verkauft, darunter auch eigene Markenprodukte wie das Kindle Fire. Amazon hat sein Angebot auch auf die Veröffentlichung von Inhalten und die Bereitstellung von Cloud-Computing-Diensten ausgeweitet.

PayPal

PayPal sollte ursprünglich ein Kryptologie-Unternehmen sein

PayPal wechselte nach einer Reihe von Ausfällen in verschiedenen Branchen zu einem Online-Zahlungssystem

Tiffany & Co.

Tiffany & Co. begann als gehobenes Schreibwaren- und Geschenkegeschäft

Tiffany & Co. wurde beauftragt, Gegenstände wie die Ehrenmedaille für die US-Marine und das Porzellanservice des Weißen Hauses herzustellen. Schließlich wurde Tiffany & Co. zu dem Juwelier und Silberschmied, der es heute ist.

Avon

Der Gründer von Avon begann, Bücher von Tür zu Tür zu verkaufen und bot weiblichen Kunden Parfüm an, um sie zum Kauf von Büchern zu verleiten

Der Gründer von Avon verlagerte seinen Schwerpunkt vom Buchverkauf auf den Verkauf von Parfüm und Kosmetik, als er erkannte, dass das Parfüm beliebter war als die Bücher

 

Alle diese Unternehmen haben im Laufe ihrer Betriebsgeschichte ihren Kurs korrigiert. Diese Änderungen haben im Allgemeinen zu erfolgreichen und innovativen Unternehmen geführt, von denen viele heute nicht die bekannten Namen wären, die sie sind, wenn sie nicht in der Lage gewesen wären, sich anzupassen. Dass USCIS diesen Bedarf an Flexibilität im Geschäftsbetrieb anerkennt und sich gleichzeitig auf das Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen konzentriert, veranschaulicht die Konvergenz zwischen realen Geschäftsabläufen und den EB-5-Vorschriften. Weitere Beispiele für das Bewusstsein von USCIS für die Geschäftsanforderungen im EB-5-Bereich finden sich in den folgenden Maßnahmen:

  • Änderungen des Regionalzentrums: Im Policy Memorandum vom Mai 2013 erklärte USCIS, dass „[d]a Geschäftsstrategien sich ständig weiterentwickeln“, Änderungen an Regionalzentren zulässig seien. Änderungen an den zugelassenen Branchen und dem geografischen Umfang eines Regionalzentrums würden beispielsweise keine Änderung erfordern. Hiermit gibt USCIS zu verstehen, dass ein Regionalzentrum, wenn sich neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben, selbst wenn diese Möglichkeiten außerhalb der ursprünglich vom Regionalzentrum vorgesehenen liegen, in seinem besten Interesse wäre, diese Möglichkeiten zu erkunden, und dass in manchen Fällen die umständlichen Anforderungen einer Änderung eines Regionalzentrums nicht erforderlich sind.
  • TEA-Bezeichnung (Targeted Employment Area).: Die EB-5-Vorschriften erlauben es den Landesregierungen, ein Gebiet aufgrund hoher Arbeitslosigkeit als TEA zu bezeichnen. Die Landesregierungen können das Beschäftigungsklima innerhalb ihrer jeweiligen Grenzen besser beurteilen als die Bundesregierung und können daher genauer bestimmen, ob ein Gebiet als TEA behandelt werden sollte.
  • Job-Sharing: Im Adjudicator's Field Manual heißt es, dass die durch die EB-5-Investition geschaffene Stelle und nicht der Arbeitnehmer der entscheidende Faktor für die Bestimmung einer Vollzeitbeschäftigung ist. Wenn sich also eine Stelle im Rahmen einer Jobsharing-Vereinbarung zwei oder mehr Personen teilen, wird dies als eine Vollzeitstelle betrachtet. Die Möglichkeit des Jobsharings im EB-5-Programm bietet ausländischen Investoren Flexibilität bei der Suche nach den besten Personalvereinbarungen für den Geschäftsbetrieb.    

Die Auswirkungen der Anweisung an die USCIS-Entscheider, Anträge auf Formblatt I-829 nicht allein aufgrund der Nichteinhaltung des Geschäftsplans auf Formblatt I-526 abzulehnen, bleiben abzuwarten. Es ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass USCIS ein Unternehmen, das EB-5-Mittel verwendet, nicht als Blase betrachtet, sondern als Unternehmen mit den gleichen Zielen wie jedes andere Unternehmen: erfolgreich Gewinn zu erwirtschaften und Arbeitsplätze zu schaffen, indem Geschäftsentscheidungen getroffen werden, die im besten Interesse des Unternehmens selbst liegen.      

Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser offensichtliche Wandel hin zur Anerkennung geschäftlicher Erfordernisse auch in anderen Aspekten des EB-5-Programms niederschlägt, beispielsweise in:

  • Belegung durch Mieter:  Viele Unternehmen, die EB-5-Mittel erhalten, sind in der gewerblichen Immobilienentwicklung tätig und schaffen so Platz für andere Unternehmen, was zu einer erheblichen Schaffung von Arbeitsplätzen durch Entwickler und Unternehmen führt, die im gewerblichen Bereich tätig sind. Diese gängige Geschäftstätigkeit ist für die Schaffung erheblicher Arbeitsplätze verantwortlich.
  • Ausgaben der Gäste: Hotelentwicklungen schaffen Arbeitsplätze durch den Bau und Betrieb der Hotels sowie durch die lokalen Ausgaben der Gäste. Die Schaffung von Arbeitsplätzen durch lokale Ausgaben im Zusammenhang mit Destinationshotels sollte weiterhin geprüft werden.
  • Mietermischung: Bei der Schaffung von Gewerbeflächen können Projektentwickler und Immobilienverwalter nicht immer mit Sicherheit vorhersagen, wie der Mietermix aussehen wird oder wie sich der Mietermix ändern wird, da die Anforderungen der Region über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmen, welche Waren und Dienstleistungen benötigt werden. Solange die Gewerbefläche von einem Unternehmen genutzt wird, wird die lokale Wirtschaft angekurbelt. 

Da sich USCIS auf das Programmziel der Schaffung von Arbeitsplätzen durch Kapitalinvestitionen konzentriert, ist es offensichtlich geworden, dass dieses Ziel nur noch weiter gefördert wird, wenn Unternehmen gestattet wird, EB-5-Kapital zu nutzen und im „realen“ Geschäftskontext zu operieren. 

Molly Wessel ist Anwältin bei Global Law Group, einer auf Einwanderungsrecht spezialisierten Kanzlei mit Hauptsitz in South Pasadena, Kalifornien, und einer Repräsentanz in Shanghai, China.

 

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