USCIS verkürzt die Gültigkeitsdauer für einige Arbeitserlaubnisdokumente (EADs) ab dem 5. Dezember, was EB-5-Investoren mit anhängigen oder neuen Anträgen auf Statusanpassung in den USA betrifft.
Die Politikänderung findet inmitten rkürzliche Aktualisierungen der Überprüfungsprozess für ausländische StaatsangehörigeDie Maßnahme folgt der Aufhebung durch das Ministerium für Innere Sicherheit. automatische Erweiterungen im November.
Für mehrere Kategorien wurde die maximale Gültigkeitsdauer von Arbeitserlaubnissen (EADs) von fünf Jahren auf 18 Monate verkürzt. Dazu gehören EB-5-Investoren, die gleichzeitig einen Antrag auf Statusanpassung stellen oder gerade erst mit diesem beginnen, da sie unter die Kategorie „Ausländer mit anhängigen Anträgen auf Statusanpassung gemäß [Immigration and Nationality Act] INA 245“ fallen.
„Das betrifft jeden, dessen I-485-Antrag in den USA noch bearbeitet wird“, sagt der Einwanderungsanwalt. Renata Duarte aus Duarte Law.
EB-5-Anwalt Julia Veremiyenko-Campos fügt er hinzu: „Dies ist sehr weit gefasst und umfasst jeden, der einen Antrag auf Statusanpassung gestellt hat, sei es im Rahmen des EB-5-Programms oder eines anderen Einwanderungsprogramms.“
Die Aktualisierung der Richtlinie betrifft EB-5-Antragsteller, deren Anträge auf Arbeitsgenehmigung am oder nach dem 5. Dezember 2025 eingereicht wurden, sowie diejenigen, deren Anträge nach diesem Datum noch anhängig sind, einschließlich gleichzeitiger Einreichungen.
Rechtsanwalt Bernhard Wolfsdorf Ein Mitarbeiter von WR Immigration reflektiert über die jüngsten Änderungen an der EAD-Karte. „[Präsident Joe] Biden hat die Gültigkeitsdauer von zwei auf fünf Jahre verlängert, und jetzt wurde sie wieder auf 18 Monate zurückgesetzt.“
Neue EAD-Bestimmungen betreffen die gleichzeitige Einreichung von EB-5-Anträgen.
INA 245 ist eine Bestimmung, die es Nicht-Einwanderern in den USA ermöglicht, ihren Status in den eines rechtmäßigen ständigen Wohnsitzes zu ändern; ein EB-5-Investor mit einem Formular I-485 in Bearbeitung Ein Antrag auf Statusanpassung (Adjustment of Status) fällt darunter. Auch Inhaber von US-Visa, die sich bereits in den Vereinigten Staaten aufhalten, wie beispielsweise H-1B- und F-1-Visa, die gleichzeitig nach Ablauf der Frist einen Antrag auf ein EB-5-Visum stellen, sind eingeschlossen.
„Angesichts der langen Bearbeitungszeit für I-765-Anträge und der Tatsache, dass die automatische Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgeschafft wurde, werden wir definitiv mehr Beschäftigungsunterbrechungen für EB-5-Investoren sehen.“ Oliver Yang Reid & Wise erklärt: „Ich denke auch, dass wir vermehrt beschleunigte Anträge auf I-765-Status sehen werden. Dies wird die Möglichkeit für berechtigte Investoren, den I-485-Antrag gleichzeitig mit ihrem I-526E-Antrag einzureichen, nicht beeinträchtigen.“
Gleichzeitige Einreichung Dieses Verfahren ermöglicht es Antragstellern, das Formular I-526 für die EB-5-Visakategorie gleichzeitig mit dem Formular I-485 einzureichen, um ihren Status aufrechtzuerhalten. Sie können außerdem Arbeitsgenehmigungen (EAD) und Reisegenehmigungen (Advance Parole) beantragen. Dieser Weg ist besonders bei Antragstellern aus China und Indien beliebt, die den Bearbeitungsstau bei anderen Visa abbauen möchten. die für EB-5 reservierten Kategorien.
Wenn ihr Antrag am 5. Dezember beginnt, ist die Arbeitserlaubnis gemäß den neuen Bestimmungen bis zu 18 Monate gültig.
Yiran Cheng, Kommunikationschefin der American Immigrant Investor Alliance (AIIA), warnt davor, dass die Maßnahme die gleichzeitige Einreichung von Anträgen weniger attraktiv machen könnte.
„Die drastische Reduzierung der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnisse in Verbindung mit dem anhaltenden mehrjährigen Antragsstau für chinesische und indische Antragsteller in den reservierten Kategorien macht die gleichzeitige Einreichung von Anträgen im Rahmen von EB-5 weitaus weniger attraktiv, da die Antragsteller mit höheren Verlängerungsgebühren, potenziellen Beschäftigungslücken aufgrund verzögerter Arbeitserlaubnisse und größerer Unsicherheit während ihrer Wartezeit konfrontiert sind“, fügt er hinzu.
Wolfsdorf stellt jedoch klar, dass sich die Änderung auf die gleichzeitige Einreichung von Anträgen bezieht und diesen Einwanderungsprozess nicht behindert.
„Dies wird die gleichzeitige Antragstellung nicht behindern – es bedeutet lediglich, dass die USCIS für das Warten höhere Gebühren verlangt. Sollte es jedoch zu einem Rückstau kommen, können sie dadurch mehr Gebühren einnehmen“, fügt er hinzu. „Die neue Regelung verschärft die Prüfungen, berührt aber nicht die grundlegenden Voraussetzungen für die gleichzeitige Antragstellung. Es steigen lediglich die Antragsgebühren, nicht das Risiko. Antragsteller, die gleichzeitig Anträge stellen, bleiben also unberührt – der Prozess bleibt unverändert, nur der Papierkram und die Kosten werden höher.“
Cheng geht davon aus, dass die Situation bei den EB-5-Antragstellern, die auf ihre bedingten Green Cards warten, zu allgemeiner Besorgnis führen wird, da sie alle zwei Jahre auf die Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis angewiesen sind.
Diese Änderungen ergeben sich aus der Ein großes, schönes Gesetz, das am 4. Juli 2025 in Kraft trat.
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