Laut dem im Dezember 2012 vom US-Außenministerium herausgegebenen Visa Bulletin wird es aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach EB-5-Visums für Einwandererinvestoren wahrscheinlich schon im Juni 5 zu einer Rückstufung der Visabestimmungen für in China geborene EB-2013-Investoren kommen.
Was ist Retrogression?
Das Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz begrenzt die Anzahl der jährlich innerhalb eines Haushaltsjahres ausgestellten Green Cards. Das Haushaltsjahr der Regierung läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September. In den arbeitsbezogenen Kategorien wird die Einwanderung in fünf Präferenzkategorien unterteilt: EB-1, EB-2, EB-3, EB-4 und EB-5. Das Gesetz erlaubt es keinem Land, mehr als einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtzahl der jährlichen Green Cards zu erhalten. In Situationen, in denen die Nachfrage größer ist als die Verfügbarkeit und diese Kategoriegrenzen für eine bestimmte Nationalität überschritten werden, kommt es zu einem Rückstand. Einwanderer werden entsprechend dem Datum der Einreichung ihres Einwanderungsantrags auf eine Warteliste gesetzt. Dieses Datum wird als „Prioritätsdatum“ bezeichnet. Während ein Antragsteller jederzeit weiterhin einen zugrunde liegenden Einwanderungsantrag einreichen KANN, kann er seinen eigentlichen Green-Card-Antrag nicht einreichen (Statusanpassung, wenn er sich in den USA befindet, oder konsularische Bearbeitung, wenn er den Antrag über sein Heimatland stellt). Wenn das Prioritätsdatum einer Person im Visa Bulletin erreicht ist, kann ihr Green-Card-Antrag weiterhin bearbeitet werden.
Wer wird vom Rückschritt betroffen sein?
Investoren, die in Festlandchina geboren wurden, werden von der prognostizierten Rückentwicklung der Visa betroffen sein. Es ist wichtig zu beachten, dass Investoren, die in Festlandchina geboren wurden, aber später die Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land erhielten, weiterhin von dem Rückstand betroffen sein werden. Der Rückstand wird nicht für Investoren gelten, die in Hongkong, Macau, Taiwan oder anderen Ländern geboren wurden. Der prognostizierte Rückstand bei EB-5 wäre der erste seiner Art. Während neue Visa am ersten Tag des nächsten Geschäftsjahres, also am 1. Oktober 2013, verfügbar werden würden, besteht die Möglichkeit, dass sich die Wartezeiten für die aktuellen Prioritätsdaten verlängern könnten, da immer mehr Antragsteller aus China weiterhin EB-5-Anträge stellen. Dies hätte Auswirkungen auf Investoren mit Kindern, die möglicherweise vor ihrem 21. Geburtstag volljährig werden und zu diesem Zeitpunkt möglicherweise nicht in der Lage sind, den Nutzen aus dem Hauptinvestor zu ziehen. Letztendlich könnte dies die Nachfrage nach EB-5-Visa durch chinesische Staatsangehörige behindern und sich nachteilig auf die Betreiber regionaler Zentren auswirken.
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