Die meisten Einwanderer werden entweder von einem US-Bürger/einem Verwandten mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz in den USA, ihrem Arbeitgeber oder durch Investitionen in den Vereinigten Staaten finanziert. Das Visa Bulletin ist eine monatliche Veröffentlichung des US-Außenministeriums (DOS), die die Verfügbarkeit von Einwanderungsvisumnummern kontrolliert. Die Vereinigten Staaten haben eine Reihe von Kategorien eingeführt, die festlegen, wie viele ausländische Staatsangehörige jedes Jahr dauerhaft einwandern dürfen. Die Visa-Bulletin-Tabellen weisen die Visanummern pro Land/pro Kategorie zu. Im Allgemeinen legt es Stichtage für die Petitionskategorien von Einwanderern fest, die sich auf Erwerbstätigkeit und Familie beziehen. Ein Antragsteller, dessen Prioritätsdatum vor dem Stichtag liegt, kann ein Einwanderungsvisum oder eine Statusanpassung (Green Card) beantragen.
Ein Prioritätsdatum ist das Datum, an dem die erste Einreichung entweder beim USCIS oder beim Department of Labor (DOL) eingereicht wurde. In familienbezogenen Fällen wird das Prioritätsdatum entsprechend dem Datum zugewiesen, an dem die I-130, Petition for Alien Relative, ordnungsgemäß beim USCIS eingereicht wurde. In beschäftigungsbezogenen Fällen, die eine PERM-Arbeitsbescheinigung erfordern, wird das Prioritätsdatum bei der Einreichung beim DOL festgelegt. Bestimmte Beschäftigungskategorien erfordern keine Arbeitsbescheinigung, wie z. B. die I-140, Immigrant Petition for Alien Worker, bei der das Prioritätsdatum durch ordnungsgemäße Einreichung beim USCIS festgelegt wird.
Das Visa Bulletin enthält zwei Diagramme: ein familienbasiertes Diagramm mit fünf Kategorien (F-1, F-2A, F-2B, F-3, F-4) und ein beschäftigungsbasiertes Diagramm mit fünf Kategorien (EB-1). , EB-2, EB-3 – einschließlich ungelernter Arbeiter, EB-4 – einschließlich religiöser Arbeiter und EB-5). Beide Diagramme sind in bestimmte Länder/gebührenpflichtige Gebiete unterteilt, darunter: China, Indien, Mexiko, Philippinen und weltweit. Wenn in der Tabelle für eine bestimmte Kategorie und ein bestimmtes Land ein „C“ angezeigt wird, bedeutet dies, dass die Zahlen aktuell sind und keine Wartezeit für die Einreichung des Einwanderungsantrags besteht. Wenn die Nachfrage nach Visa-Nummern das Kontingent übersteigt, wird in der Tabelle ein Stichtag angezeigt. In diesen Fällen kann der Einwanderungsantrag eingereicht werden, wenn das Prioritätsdatum des Ausländers vor dem Stichtag liegt. Wenn das Prioritätsdatum nach dem Stichtag liegt, muss der Ausländer das Visa Bulletin monatlich überprüfen und warten, bis sein Prioritätsdatum aktuell wird.
Den beschäftigungsbezogenen Kategorien sind derzeit 140,000 Visa zugeordnet, wobei die Zahl der Antragsteller aus einem Land pro Jahr nicht mehr als 7 Prozent der Gesamtzahl der beschäftigungsbezogenen Visa betragen darf. Das US-Außenministerium weist jeder Präferenzstufe eine festgelegte Anzahl an Visa zu; Allerdings weist die Regierung diese Visanummern je nach Nachfrage für jede Kategorie neu zu. In der Praxis wurde der hohe Bedarf an Visa-Nummern für bestimmte Kategorien und für Personen aus bestimmten Ländern vom DOS mehr als zugeteilt. Dies führt zu langen Wartezeiten (oder Rückständen) von Monaten bis Jahren, bevor ein Prioritätsdatum aktuell wird. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bulletin in dem Sinne „rückwärtsgewandt“ ist, dass es die Wartezeit der Antragsteller in einer bestimmten Kategorie angibt und nicht die Wartezeiten der Antragsteller, die derzeit einen Antrag stellen. Beispielsweise müssen Personen aus China, Indien, Mexiko und den Philippinen im Vergleich zu Personen aus Ländern mit geringeren Einwanderungsraten deutlich längere Wartezeiten auf die Visumsnummer haben.
Der EB-10,000-Kategorie sind 5 Visa zugeordnet. Bisher kam es bei Investoren, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis über die EB-5-Kategorie anstrebten, noch nie zu einem Rückstand. Aufgrund des aktuellen Rückstands bei chinesischen EB-2- und EB-3-Petitionen haben sich viele chinesische Investoren der EB-5-Kategorie zugewandt. Aufgrund der Nachfrage nach EB-5-Visumnummern gab das DOS jedoch zu Beginn des Jahres eine vorläufige Warnung heraus, dass bereits im Juli 2014 ein Stichtag für die Einreichung von Anträgen aus China durch Investoren festgelegt werden könnte. Es dauerte dann eine Weile davon Abstand zu nehmen und zu erklären, dass man nicht mehr damit rechne, dass es zu einem Rückstand kommen werde; Wenn USCIS jedoch die Bearbeitungszeiten wie versprochen beschleunigt, könnte dies erneut eine Verschiebung hin zur Ausschöpfung der Quotenzahlen im Jahr 2014 signalisieren. Außer China wären keine anderen Länder betroffen, und ein Stichtag innerhalb des EB-5/ Die Kategorie „China“ würde nicht für Anleger gelten, die in Hongkong, Taiwan oder Macau geboren sind. Ein Rückschritt wird sich zwar auf den Zeitpunkt auswirken, zu dem ein chinesischer EB-5-Investor seine Green Card entweder über das Einwanderungsvisumverfahren beim US-Konsulat in Guangzhou, China, oder durch eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten beantragen kann, er wird Investoren jedoch nicht davon abhalten davon abzuhalten, ihre I-526-Anträge zur Entscheidung einzureichen.
Das Visa Bulletin kann auf der Website des US-Außenministeriums abgerufen werden: http://travel.state.gov/content/visas/english/law-and-policy/bulletin.html.
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