Unklar, wie sich das Visa-Bearbeitungsverbot für 75 Länder auf EB-5-Visa und andere Visa auswirkt – EB5Investors.com

Unklar, wie sich das Visa-Bearbeitungsverbot für Bürger aus 75 Ländern auf EB-5-Visa und andere Visa auswirkt.

Mitarbeiter von EB5Investors.com
Einwanderung

Das US-Außenministerium wird die Bearbeitung von Einwanderungsvisaanträgen aus 75 Ländern, die Anträge auf Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen beinhalten, ab dem 21. Januar 2026 vorübergehend aussetzen.

Die Information wurde zunächst in einem Social-Media-Beitrag veröffentlicht, in dem es hieß, die Maßnahme betreffe jene Nationen, „deren Migranten in unannehmbarem Maße Sozialleistungen vom amerikanischen Volk in Anspruch nehmen. Der Einfrierungsstopp bleibt so lange in Kraft, bis die USA sicherstellen können, dass neue Einwanderer dem amerikanischen Volk keinen Reichtum entziehen.“

Einen Tag später wurde über die Website des US-Außenministeriums eine ausführlichere und formellere Erklärung veröffentlicht. Darin heißt es, dass Antragsteller für Einwanderungsvisa aus diesen Ländern weiterhin Visumanträge einreichen und zu Interviews erscheinen können, während der Aussetzung jedoch keine Einwanderungsvisa ausgestellt werden.

Diese Maßnahme unterstreicht den aktuellen Fokus der Trump-Regierung auf Neugestaltung der US-Einwanderungspolitik.

Die konkreten Auswirkungen jedoch über Visakategorien, einschließlich des EB-5 Programm, bleibt abzuwarten.

Welche Auswirkungen könnte der Stopp auf EB-5-Anträge aus diesen Ländern haben?

US-amerikanische Einwanderungsanwälte raten zur Vorsicht hinsichtlich der Auswirkungen dieser Änderungen auf EB-5-Anträge aus diesen Ländern. Sie empfehlen ausländischen Staatsangehörigen, weitere offizielle Informationen abzuwarten, bevor sie Entscheidungen über ihre Einwanderungswege in die USA treffen.

Joey Barnett Laut WR Immigration sollte der Stopp diese Anträge nicht direkt betreffen, da es sich um arbeitsplatzbezogene Visa der fünften Präferenz und nicht um Anträge auf „öffentliche Belastung“ handelt.

„Diese Aussetzung durch das US-Außenministerium hat keine Auswirkungen auf die Bearbeitung von I-526E-, I-765/I-131- oder I-485-Anträgen“, sagte er. „Sie verzögert lediglich die Erteilung von Einwanderungsvisa an Investoren mit genehmigten I-526/E-Anträgen im Ausland, da das US-Außenministerium seine Analyse der öffentlichen Belastung überarbeitet.“

Der Begriff „Public Charge“ bezeichnet eine Person, die bei der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung auf staatliche Leistungen in den USA angewiesen ist, wie z. B. finanzielle Unterstützung oder Langzeitpflege.

„EB-5-Investoren verfügen im Allgemeinen über ein solides Finanzprofil, was gegen eine Feststellung der öffentlichen Belastung sprechen sollte, aber gesundheitliche und familiäre Faktoren könnten dennoch eine Überprüfung auslösen“, sagt Alex Kim von Fragomen.

Andere Anwälte geben jedoch an, dass Investoren, die auf ein EB-5-Einwanderungsvisum warten, betroffen sein könnten.

„Für Investoren im Ausland, die auf einen Termin zur Beantragung eines Einwanderungsvisums warten, könnte dies Auswirkungen haben, da es sich beim EB-5 um ein Einwanderungsvisum handelt.“ Jennifer Hermansky „Wir wissen derzeit auch nicht, ob dies Auswirkungen auf die Formulare I-485 in den USA hat“, sagt Greenberg Traurig, Vorsitzender des EB-5-Ausschusses der American Immigration Lawyers Association (AILA).

Kim fügt hinzu: „EB-5-Investoren aus allen 75 aufgeführten Ländern, die ein Einwanderungsvisum über das Konsularverfahren beantragen, werden mit einer unbefristeten Aussetzung der Visaerteilung konfrontiert sein, bis das US-Außenministerium den Einfrierungsstopp aufhebt.“

Laut Julia Veremiyenko-Campos, Esq. von YVC Legal, „Dies scheint ein Einfrieren der konsularischen Bearbeitung zu sein, keine gesetzliche Änderung des EB-5-Programms selbst und keine Beendigung der Visaverfügbarkeit gemäß dem Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetz.“

Dieser Stopp der konsularischen Bearbeitung könnte jedoch die Erteilung von Einwanderungsvisa für EB-5-Investoren aus den betroffenen Ländern verzögern.

„Für EB-5-Investoren aus betroffenen Ländern, deren Anträge über US-Konsulate im Ausland bearbeitet werden, könnte eine Aussetzung der Visaerteilung zu unbestimmten Verzögerungen in der letzten Phase führen, selbst nach Genehmigung des Formulars I-526E und Verfügbarkeit des Visums. Diese Unsicherheit ist besonders belastend für Familien, deren mehrjähriges Verfahren bereits abgeschlossen ist und die lediglich auf Interviews oder die Visaerteilung warten“, fügt Veremiyenko-Campos hinzu.

Sie geht nicht davon aus, dass sich dies auf die EB-5-Anträge dieser Nationalitäten innerhalb der USA auswirken wird: „Sie sind von einer konsularischen Aussetzung nicht direkt betroffen, da ihre Fälle von der USCIS und nicht vom Außenministerium bearbeitet werden.“

„Die Aussetzung betrifft ausschließlich die Bearbeitung von Einwanderungsvisa im Ausland; EB-5-Antragsteller, die innerhalb der USA einen Antrag auf Statusanpassung (Formular I-485) stellen, sind nicht direkt betroffen“, so Kim. „Allerdings könnte die USCIS ähnliche, erweiterte Prüfstandards für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen einführen, was bedeuten würde, dass EB-5-Antragsteller im Rahmen der Statusanpassung vermehrt Nachfragen (RFEs) oder Ablehnungsbescheide (NOIDs) erhalten könnten, die sich auf Gesundheit, Alter und finanzielle Stabilität konzentrieren.“

Bislang liegen nur wenige offizielle Informationen darüber vor, ob für diese Anträge Ausnahmeregelungen oder Befreiungen gelten. „Doppelstaatsangehörige, die einen gültigen Reisepass eines Landes vorweisen, das oben nicht aufgeführt ist, sind von dieser Aussetzung ausgenommen“, so das US-Außenministerium.

„Die gesamte Art und Weise, wie dieses Verbot verkündet wurde, ist entsetzlich“, sagt er. Tammy Fox-Isicoff „Wir kennen die Ursprünge dieses Einreiseverbots nicht. Es ist beunruhigend, dass dieses neue Verbot nicht durch eine ordnungsgemäße Verordnung oder ein Gesetz, sondern per Pressemitteilung eingeführt wurde. Offenbar gilt das Verbot nicht für Nicht-Einwanderer, aber gilt es auch für Staatsangehörige mit K-Visum? Ich bezweifle stark, dass es Statistiken gibt, die belegen, dass Staatsangehörige der genannten Länder US-Sozialleistungen in Anspruch genommen haben und dadurch zu einer Belastung für den Staat geworden sind“, fragt sie.

GT Law riet Mandanten aus diesen Ländern, mit Verzögerungen zu rechnen und alternative Strategien in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig müssen US-amerikanische Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, möglicherweise ihre Zeitpläne anpassen und Notfalloptionen für Arbeitsvisa für Nicht-Einwanderer prüfen.

Die US-amerikanische Einwanderungsanwältin Renata Duarte von der Kanzlei Duarte Law vertritt EB-5-Investoren aus Brasilien, die von dieser Ankündigung betroffen sind.

„Brasilien gehört zu den größten Akteuren im EB-5-Programm. Bemerkenswert ist, dass weder Indien, China noch Vietnam in der Liste vertreten sind. Russland zählt nicht zu den zehn wichtigsten Ländern im EB-5-Programm“, erklärt sie. „Brasiliens Aufnahme in die Liste ist an sich schon bemerkenswert, da sie darauf hindeutet, dass die Gründe nicht allein im traditionellen Modell der ‚nationalen Sicherheitsliste‘ liegen, sondern vielmehr in einer länderübergreifenden Politik hinsichtlich der Überprüfung der öffentlichen Belastung und der wahrgenommenen finanziellen Risiken.“

Duarte merkt an, dass brasilianische EB-5-Investoren die Voraussetzungen der Richtlinie von Präsident Trump erfüllen, wonach Einwanderer finanziell selbstständig sein und keine finanzielle Belastung für die Amerikaner darstellen dürfen. 

„Das allgemeine Profil brasilianischer Einwanderer in den USA: Das Profil brasilianischer Einwanderer des Migration Policy Institute aus dem Jahr 2022, das auf Daten des US Census Bureau basiert, zeigt im Vergleich zu Einwanderern insgesamt relativ starke Indikatoren in Bezug auf Bildung und Einkommen“, schlussfolgert sie.

Fox-Isicoff hebt zudem die generelle Förderfähigkeit von EB-5-Investoren hervor. „Ein Gold-Card-Inhaber oder ein EB-5-Einwanderer würde sicherlich nicht als Sozialhilfeempfänger gelten, warum also diese Personen in dieses Verbot einbeziehen? Was ist mit qualifizierten Fachkräften, L-Visum-Transferempfängern, ausländischen Staatsangehörigen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, Personen im nationalen Interesse oder Multimillionären – warum sollte irgendjemand von einem Verbot der Sozialhilfeempfänger betroffen sein? Der Sponsor im Rahmen der Familienzusammenführung haftet, wenn der Begünstigte auf öffentliche Unterstützung angewiesen ist. Dieses ‚Verbot‘ ist völlig unnötig.“

Warum verbietet die US-Regierung diese Einwanderungsanträge?

Das Außenministerium (DOS) erklärt, diese Aussetzung werde vorgenommen, da das Ministerium seine Prüfverfahren für die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen neu überprüfe.

„Präsident Trump hat klargestellt, dass Einwanderer finanziell unabhängig sein und den Amerikanern nicht zur Last fallen dürfen. Das Außenministerium überprüft derzeit alle Richtlinien, Verordnungen und Anweisungen, um sicherzustellen, dass Einwanderer aus diesen Risikoländern keine Sozialleistungen in den Vereinigten Staaten in Anspruch nehmen oder dem Staat zur Last fallen“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung des Außenministeriums.

Robert Divine Baker Donelson weist darauf hin, dass das US-Recht die Regierung bereits ermächtigt, Visa für Personen zu verweigern, die voraussichtlich auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein werden. „Die derzeitige Regierung hat ihre aggressive Auslegung des Einreiseverbots aufgrund der ‚öffentlichen Belastung‘ bereits für Einzelentscheidungen wieder eingeführt.“

Die Richtlinie weist Botschaften und Konsulate an, Entscheidungen ab dem 21. Januar auszusetzen, während das Außenministerium seine Verfahren überprüft.

Die vollständige Liste der Länder umfasst Afghanistan, Albanien, Algerien, Antigua und Barbuda, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Myanmar, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kolumbien, Elfenbeinküste, Kuba, Demokratische Republik Kongo, Dominica, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Fidschi, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Haiti, Iran, Irak, Jamaika, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Nordmazedonien, Moldau, Mongolei, Montenegro, Marokko, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Republik Kongo, Russland, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Tansania, Thailand, Togo, Tunesien, Uganda, Uruguay, Usbekistan und Jemen.

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