Daten zeigen, dass Tausende EB-5-Visumsanträge vor der RIA noch auf Bearbeitung warten - EB5Investors.com

Daten zeigen, dass Tausende EB-5-Visumsanträge vor der RIA noch auf Bearbeitung warten

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Mehr als 4,400 EB-5-Investoren, die ihren B-5-Antrag vor März 2022 eingereicht haben, warten beim US Citizenship and Immigration Service (USCIS) auf die Bearbeitung. Dies geht aus Daten hervor, die aufgrund einer Anfrage nach dem Freedom of Information Act veröffentlicht wurden.

Die von der American Immigrant Investor Alliance (AIIA) angeforderten Informationen zeigen die Anzahl der vor der Umsetzung des  EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 (RIA), die bis Juli 2024 noch vom USCIS überprüft werden müssen.

Sicherung der I-526-Zulassung ist der erste Schritt im EB-5-Visumantragsprozess.

Aufgeschlüsselt nach Ländern in den Kategorien China, Indien und Rest der Welt (ROW) zeigen die Daten, dass Investoren aus Festlandchina die größte Anzahl anhängiger Pre-RIA-Anträge haben: 2,974. Investoren aus dem Rest der Welt folgen mit 1,049, während aus Indien insgesamt 473 Anträge vorliegen.

Laut AIIA „ergibt uns unsere grobe Analyse, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass bis 2030 nicht genügend Visa vorhanden sein werden, um alle Investoren aus China abzudecken, die sich noch im Vorfeld des RIA befinden. Dennoch sollte Indiens Rückstand im Vorfeld des RIA selbst im schlimmsten Fall bis 2030 größtenteils aufgeholt sein.“

Verzögerungen bei EB-5-Anträgen vor der RIA müssen berücksichtigt werden, sagen Anwälte

Die AIIA stellte fest, dass die freigegebenen, noch ausstehenden Petitionen nur einen Teil des EB-5-Rückstaus darstellen und dass viele Antragsteller, deren I-526-Antrag eingereicht wurde, immer noch auf die Ausstellung ihrer Green Card oder ihres Einwanderungsvisums warten.

Viele EB-5-Anwälte sind sich einig, dass diese Verzögerungen und Bearbeitungsprobleme, mit denen EB-5-Investoren vor der RIA konfrontiert waren, ein Problem sind, das gelöst werden muss, zusammen mit Verbesserungen im Entscheidungsprozess und bei der Visavergabe. Einige Anwälte äußerten Bedenken über die fast zehn Jahre andauernde Verzögerung bei einigen Anträgen, während andere vor der Art und Weise warnten, wie USCIS Daten zu EB-5-Visumsanträgen zusammenstellt.

Tammy Fox-Isicoff von Rifkin & Fox-Isicoff, PA, wies auf die negativen Auswirkungen der Verzögerungen auf das Programm hin.

„Mit einer Behörde stimmt etwas nicht, wenn sie 10 Jahre braucht, um über einen Antrag zu entscheiden, bei dem das Prioritätsdatum aktuell ist und der Investor eine beträchtliche Summe Geld investiert hat“, sagte er. „Es ist tragisch, dass das 5-Beurteilungsverfahren des EB-526 von einer Behörde (USCIS) durchgeführt wird, die kaum Kompetenz in geschäftlichen und finanziellen Nuancen hat. Bei anderen arbeitsbezogenen Entscheidungen braucht USCIS keine Jahre. USCIS behauptet fälschlicherweise, dass es ein System für I-526-Beurteilungen gibt, wenn es sich gegen Mandamus-Klagen verteidigt. Letztes Jahr haben wir einen FOIA-Antrag eingereicht, um Informationen darüber zu erhalten, wie viele I-924-Anträge noch anhängig waren, als das EB-5-Programm auslief. Während des Prozesses um diesen FOIA hat USCIS zugestimmt, alle anhängigen I-924-Anmeldegebühren zurückzuzahlen.“

Lösungen für die zunehmenden EB-5-Bearbeitungszeiten

Fox-Isicoff fügte hinzu, dass die EB-5-Entscheidungen dem USCIS entzogen und einer kompetenteren Behörde übertragen werden müssten.

„Interessanterweise sollte USCIS eine Gebührenstudie durchführen, um herauszufinden, wie viel es verlangen sollte, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Diese Gebührenstudie wurde nie durchgeführt, sondern die Gebühren wurden astronomisch angehoben. Es ist eine Beleidigung für Investoren vor dem RIA, dass ihre Anträge noch anhängig sind, während Anträge nach dem RIA schnell entschieden werden. Das ist ein schlechter Ruf für das Programm.“

Edward Beshara aus Beshara, PA, weist darauf hin, dass es für diejenigen mit EB-5-Anträgen vor der RIA, die auf die Überprüfung ihres Falls durch das USCIS warten, noch eine Lösung gibt.

„Wenn sich der ausländische Investor (darunter können auch Ehepartner und Kinder fallen, die bei Einreichung des Antrags I-21 unter 526 Jahre alt waren) derzeit in den USA befindet und dort einen legalen Nicht-Einwandererstatus hat (z. B. Besucher, Student, E-2/E-1 oder einen anderen vorübergehenden Status) und wenn das Prioritätsdatum der Einreichung des Antrags I-526 aktuell ist [Datum der Übermittlung des Formulars an das USCIS], dann können der Investor und seine Familienangehörigen ihre Anträge auf Statusanpassung sofort einreichen, zusammen mit ihren Anträgen auf Arbeitserlaubnis und vorläufige Aufenthaltserlaubnis (Reiseerlaubnis). Mit anderen Worten: Der Antrag I-526 muss nicht genehmigt werden, bevor der Investor und seine Familienangehörigen eine Anpassung in den USA beantragen und eine Arbeitserlaubnis und Reiseerlaubnis erhalten können.“

Das Prioritätsdatum ist der Kalendertag, an dem ein EB-5-Antrag ordnungsgemäß beim USCIS oder über eine US-Botschaft oder ein US-Konsulat eingereicht wird; legt den Platz eines Investors in der Warteschlange für ein Einwanderungsvisum fest und unterstützt EB-5-Anwälte bei der Beurteilung der nächsten Schritte und der Berechtigung ihrer Mandanten.

Die Bedeutung genauer EB-5-Daten

Bernhard Wolfsdorf von WR Immigration warnt vor der Art und Weise, wie USCIS und das Außenministerium die Informationen zu den EB-5-Anträgen zählen.

„Obwohl es immer hilfreich ist, Daten zu sammeln, mache ich mir Sorgen um die Integrität einiger Daten. USCIS bearbeitet Anträge und Statusanpassungen in den USA, und [DOS] regelt die Bearbeitung im Ausland über US-Konsulate/Botschaften. Beispielsweise werden viele Anträge an das National Visa Center [NCV] des Außenministeriums zur konsularischen Bearbeitung im Ausland geschickt, aber tatsächlich beantragen einige davon eine Statusanpassung in den USA, was zu einer künstlich aufgeblähten Zahl „sogenannter anhängiger Fälle“ führt. Tatsächlich haben wir es hier mit einer Doppelzählung zu tun. Außerdem haben viele der als anhängig aufgeführten Fälle aus den Jahren 2016/2017 einen anderen Weg zu einer Green Card gefunden und/oder sind zu alt geworden, und einige sind ausgestiegen.“

Wolfsdorf erinnert daran, dass das Außenministerium, nachdem seine Anwaltskanzlei das Ministerium im August 2022 wegen Visaverschwendung verklagt hatte, Schritte unternahm, um die volle Quote der im Jahr 5 ausgestellten EB-2023-Visa zu erfüllen.

„Insgesamt wurden 9,817 EB-5-Visa herausgegeben im Geschäftsjahr 2023, von denen 6,262 an chinesische Bewerber gingen“, sagte er.

Aufgrund der großen Zahl ungenutzter RIA-Visa, die in die Warteschlange vor der RIA-Erteilung einlaufen, kommt Wolfsdorf zu dem Schluss, dass er „optimistisch ist, dass sich die Warteschlange für die Chinesen, die sich ab Ende 2016 und 2017 im Rückstand befinden, deutlich schneller vorwärts bewegen wird.“

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