Von: James Cormie und Kate Kalmykov
Da direkte EB-5-Projekte das Interesse von Investoren wecken, könnte das E-2 für einige Investoren eine attraktive Option sein, um viel früher in die Vereinigten Staaten einzureisen und den Antrag I-526 nach der Ankunft des Investors in den Vereinigten Staaten einzureichen. Das E-2-Nichteinwanderungsvisum ermöglicht es Personen aus bestimmten Vertragsstaaten (dazu gehören nicht Brasilien, China, Indien oder Russland), sich jeweils zwei Jahre lang mit unbegrenzter Verlängerung in den Vereinigten Staaten aufzuhalten, während sie in den Vereinigten Staaten ein Unternehmen aufbauen und leiten. Interessanterweise überschneiden sich einige der Projektanforderungen für ein EB-5-Direktinvestitionsprojekt mit den Anforderungen für das E-2-Nichteinwanderungsvisum, sodass der Antragsteller die Möglichkeit hat, seinen Aufenthalt in den USA schon lange vor der Genehmigung seines I-526-Antrags zu genießen.
Ein E-2-Vertragsinvestor, der auch ein EB-5-Investor ist, muss erfüllen sieben Anforderungen:
- Der Antragsteller ist Staatsbürger eines Vertragsland.
- Der Antragsteller muss Eigentümer des Zielunternehmens sein.
- Der Antragsteller muss Eigentümer oder Schlüsselmitarbeiter, z. B. eine Führungskraft oder eine nicht leitende Person, mit grundlegenden Fähigkeiten sein.
- Der Antragsteller muss in der Lage sein, das Unternehmen zu „entwickeln und zu leiten“. Dies wird nachgewiesen, indem mindestens 50 % des Unternehmens in seinem Besitz sind oder er die operative Kontrolle durch eine leitende Position oder eine andere Unternehmensmaßnahme innehat.
- Der Antragsteller muss eine erhebliche Investition tätigen, d. h. er muss in der Lage sein, das Unternehmen aufrechtzuerhalten. Das Außenministerium verwendet einen Verhältnismäßigkeitstest, um dies zu messen. Die Mittel werden gegen die Kosten für die Gründung des Unternehmens, die Aufrechterhaltung und den Erfolg des Betriebs sowie das Ausmaß oder die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs des Investors abgewogen.
- Das Unternehmen darf kein „Randunternehmen“ sein. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht ausschließlich der Unterstützung des Investors dienen darf und Arbeitsplätze schaffen muss.
- Der Antragsteller muss die Absicht haben, die USA nach Beendigung seiner Arbeit zu verlassen.
Ein Investor, der Geld in ein E-2-Unternehmen investiert, erfüllt möglicherweise auch einige der EB-5-Anforderungen. Insbesondere 500,000 US-Dollar können je nach Art des Unternehmens die wesentliche Investitionsanforderung erfüllen. Der direkte EB-5-Investor, der 10 Vollzeitmitarbeiter einstellt, erfüllt wahrscheinlich auch die „marginale“ Anforderung.
Das vielleicht Interessanteste ist, dass das E-2-Visum viele der Vorteile des EB-5-Visums mit sich bringt. So dürfen Inhaber eines E-2-Visums beispielsweise ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren in die Vereinigten Staaten mitbringen. Diese Angehörigen dürfen während der Gültigkeitsdauer des E-2-Visums in den Vereinigten Staaten arbeiten oder studieren. Der E-2-Investor kann frei aus dem Land ausreisen, und solange das Geschäft erfolgreich ist, kann der Inhaber des E-2-Visums in den USA bleiben. Darüber hinaus beträgt die konsularische Bearbeitungszeit für E-2-Visa etwa einen Monat (je nachdem, wo sich der Antragsteller befindet) und ist nicht an USCIS beteiligt.
Obwohl die Erlangung eines E-2-Visums schneller und effizienter ist als das EB5-Verfahren, ist das E-2-Visum mit gewissen Nachteilen und Risiken verbunden. Unter anderem sind Antragsteller aus vielen Ländern nicht teilnahmeberechtigt, da kein Vertrag mit den Vereinigten Staaten besteht, Kinder von E-2-Visuminhabern wahrscheinlich Schulgeld für Schulen außerhalb ihres Bundesstaates zahlen müssen, da sie keine Einwohner sind, E-2-Visuminhaber müssen die Absicht nachweisen, nach Ablauf ihres Visums in ihr Heimatland zurückzukehren, und die Verwaltungsanforderungen sind strenger. Es gibt noch viele weitere Überlegungen, daher muss jeder Antragsteller, der diese Option in Betracht zieht, einen Einwanderungsanwalt konsultieren. Wenn es jedoch für den EB-2-Investor geeignet ist, kann das E-5 als Brücke dienen, um die Warteschlange zu überspringen und sein Leben in den USA viel früher zu beginnen.
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