Das Cronin-Memo: Eine wichtige Ressource für EB-5-Investoren, um das US-Konsulat zu umgehen – EB5Investors.com

Das Cronin-Memo: Eine wichtige Informationsquelle für EB-5-Investoren, um das US-Konsulat zu umgehen.

Josef Barnett
Einwanderung

By Joey Barnett und Phil Kuck.

Sind Sie ein EB-5-Investor, der derzeit in den USA mit einem H-1B- oder L-1-Visum lebt und arbeitet?

Wenn Sie Ihren Antrag auf Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) gleichzeitig mit Ihrem EB-5-Antrag (I-526E/I-485) eingereicht haben, gibt es eine Geheimwaffe, die einen reibungslosen, inländischen Weg zu Ihrer Green Card garantiert.

Diese fortschrittliche Strategie ermöglicht es Ihnen, Ihr Reisedokument zu verwenden, während Ihr AOS-Antrag noch bearbeitet wird, ohne letztendlich Ihren Nicht-Einwanderer-Status zu verlieren. Dadurch vermeiden Sie das Risiko eines langwierigen und unvorhersehbaren Konsularverfahrens im Ausland.

Das Dilemma des H/L-1-Investors: Reisen vs. Sicherheitsnetz

Für viele H/L EB-5-Investoren ist es ideal, während der Bearbeitung des I-485-Antrags in den USA zu bleiben. Manchmal ist eine Reise jedoch unumgänglich.

Im Rahmen des AOS-Verfahrens erhalten Sie möglicherweise zwei wichtige Dokumente:

  1. Beschäftigungsgenehmigungsdokument (EAD)
  2. Vorabgenehmigung zur Einreiseerlaubnis (Advance Parole, AP) für internationale Reisen

Die oben erwähnte Strategie beinhaltet Advance Parole (AP).

Für einen H/L EB-5-Investor hat die Nutzung einer Advance Parole (AP) zur Reise und Wiedereinreise in die USA erhebliche Konsequenzen: Es beendet Ihren H-1B- oder L-1-Einreisestatus., wodurch Ihr Rechtsstatus in den eines Bewährungshelfers umgewandelt wird.

Warum stellt der Verlust des H/L-Status ein Risiko dar?

Ihr H-1B- oder L-1-Visum fungiert als wichtiges „Sicherheitsnetz“." Falls Ihr Antrag I-485 später abgelehnt wird, bietet ein gültiger H/L-Status die Grundlage für einen Verbleib in den USA. Falls Sie aufgrund einer Reise mit AP während des laufenden AOS-Verfahrens unter Bewährung gestellt werden und der Antrag I-485 abgelehnt wird, verlieren Sie Ihren Aufenthaltsstatus und müssen mit schwerwiegenden einwanderungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Geheimwaffe: Das Cronin-Memo

Das INS-Follow-up-Leitfaden-Memorandum vom Mai 2000, allgemein bekannt als „Cronin-Memo“, bietet den rechtlichen Mechanismus zur Wiederherstellung Ihres H/L-Status nach der Wiedereinreise mit AP, wodurch Ihr Sicherheitsnetz erhalten bleibt und ein Konsularverfahren vermieden wird.

Dies ist die Kernaussage der Strategie, wie im Memo dargelegt:

„Wenn ein Nicht-Einwanderer mit einem H-1- oder L-1-Visum ins Ausland gereist ist und ihm im Rahmen einer Vorabgenehmigung zur Wiedereinreise die Einreise in die Vereinigten Staaten gestattet wurde, befindet sich der Ausländer dementsprechend im Status der Wiedereinreise.“

Das Memo fährt fort und liefert die entscheidende Lösung:

„…ein Ausländer… kann eine Verlängerung seines H-1- oder L-1-Status beantragen, sofern ein gültiger und genehmigter Antrag vorliegt. Wird dem Antrag des Ausländers auf Verlängerung des Nicht-Einwandererstatus von der Einwanderungsbehörde stattgegeben, führt die Entscheidung über die Gewährung einer solchen Verlängerung zur Beendigung der befristeten Aufenthaltserlaubnis und zur Zulassung des Ausländers in der entsprechenden Nicht-Einwanderer-Kategorie.“

Übersetzung bitte?

Durch die erfolgreiche Wiedererlangung des H/L-Nicht-Einwandererstatus mittels Beantragung einer Verlängerung des H/L-Status nach der Bewährung gemäß dem Cronin-Memo vermeidet der H/L-EB-5-Investor die Notwendigkeit, die USA zu verlassen und mit einem neuen Visumstempel, der bei einem US-Konsulat im Ausland ausgestellt wurde, wieder einzureisen.

Dies stellt sicher, dass Sie auch während des Antragsverfahrens für eine EB-5 Green Card einen gültigen Nicht-Einwandererstatus behalten – ein wichtiges Sicherheitsnetz während Ihres gesamten Prozesses. Diese Strategie ist jedoch sehr komplex und sollte nur nach Rücksprache mit einem erfahrenen Einwanderungsanwalt verfolgt werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.