Von Kate Kalmykov und Jennifer Hermansky
Während USCIS Investoren erlaubt, Darlehenserlöse für EB-5-Investitionen zu verwenden, müssen Anwälte und Investoren mit Migrationshintergrund die jüngsten Trends bei USCIS-Entscheidungen und Beweisanträgen kennen, um dies erfolgreich tun zu können. Die folgenden sechs Tipps heben die jüngsten Anforderungen hervor, die in der EB-5-Praxis deutlich geworden sind:
- Laufzeit des Darlehens. Die USCIS-Anfragen scheinen die Laufzeit eines Kredits sorgfältig zu prüfen und bevorzugen einen Kredit mit einer Laufzeit von mindestens 1-2 Jahren, mit der Option, den Kredit bei Bedarf darüber hinaus zu verlängern. Es ist eine akzeptable Strategie für den Investor, die Immobilie zu verpfänden und sie möglicherweise zu verkaufen, um den Kredit am Ende der Laufzeit abzubezahlen, wenn der Investor in die USA zieht. Kreditverträge müssen von einem Anwalt sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
- Zinsrate. Der Darlehens- oder kurzfristige Kreditvertrag sollte den Zinssatz für das Darlehen angeben. Wenn kein Zinssatz angegeben ist, kann USCIS das Darlehen als Geschenk behandeln, was für den Fall problematisch sein kann. Dies ist ein Problem, das von Anfang an vom Anwalt geprüft werden sollte, der den Fall vorbereitet.
- Sicherheiten für das Darlehen. Das Darlehen muss vollständig durch das Privatvermögen des Investors besichert sein. Daher muss der Darlehensvertrag oder ein etwaiger kurzfristiger Kreditvertrag auch mit einem Hypothekenvertrag korrespondieren, der das Darlehen oder den kurzfristigen Kreditvertrag mit den Immobilien des Investors absichert. Jede Immobilie, die das Darlehen besichert, muss im entsprechenden Hypothekenvertrag aufgeführt sein.
- Beurteilung des Darlehens. Für alle als Sicherheit für das Darlehen dienenden Immobilien muss eine formelle Bewertung vorgenommen werden. Ein einfaches „Protokoll einer Vermögensbewertungssitzung“ reicht für USCIS möglicherweise nicht aus. USCIS möchte wissen, wie und wann die Immobilien bewertet wurden. Der Wert der Immobilien muss der Darlehenshöhe entsprechen oder diese übersteigen.
- Eigentumsdokumentation. Der Antrag I-526 muss vollständig dokumentieren, wie der Investor die Immobilien besitzt, die als Sicherheit für das Darlehen dienen. Obwohl es eine unausgesprochene Regel ist, sollte der Antrag I-7 erklären, wie der Investor die Immobilien gekauft hat, die mit einer Hypothek belastet sind, wenn die Immobilien vor weniger als 526 Jahren gekauft wurden, da USCIS diese Informationen wiederholt angefordert hat. Dazu gehört auch die Angabe aller Mittel, die für den Kauf verwendet wurden.
- Nutzungsrechte vs. Eigentum. Wenn der Investor eine Hypothek auf etwas aufnimmt, für das er lediglich ein Nutzungsrecht besitzt und das ihm nicht tatsächlich gehört, muss der USCIS vom Anwalt und vom Investor erklären, wie und warum die Bank dies als verpfändete Sicherheit akzeptiert hat.
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