Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den EB-5-Treuhandprozess - EB5Investors.com

Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den EB-5-Escrow-Prozess

Kate Kalmykov

Eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den EB-5-Escrow-Prozess

 

Bei EB-5-Investitionen wird in der Regel eine Treuhandvereinbarung verwendet, um EB-5-Investoren vor der Genehmigung der I-526-Petition zu schützen. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Übersicht über den EB-5-Treuhandprozess:

 

1. EB-5-Investor wählt ein Projekt aus. Der EB-5-Investor unterzeichnet dann Zeichnungsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Treuhandvereinbarungen und andere Projektdokumente (zusammen „Projektdokumente“).

2. TreuhandeinlagenDer EB-5-Investor zahlt dann den erforderlichen Investitionsbetrag auf ein Treuhandkonto für das Projekt ein.

3. Akte I-526 Petition. Nachdem der EB-5-Investor sich für ein Projekt angemeldet und den erforderlichen Investitionsbetrag treuhänderisch hinterlegt hat, reicht er oder sie seine I-526-Petition beim USCIS ein.

4. Bedingungen für die Treuhandfreigabe. Die Bedingungen, wann Geld aus dem Treuhandkonto freigegeben wird, hängen von jedem einzelnen Projekt ab. Hier sind drei Szenarien zur Veranschaulichung:

  1. Wenn die Treuhandvereinbarung die Freigabe von Geldern bei Einreichung eines I-526-Antrags bedingt, wird ein EB-5-Investor, sobald er eine Bestätigung für die Einreichung seines I-526-Antrags erhalten hat, diese Bestätigung dem Treuhänder übermitteln, der dann die Treuhandgelder gemäß den Projektdokumenten auf das angegebene Konto der Projektgesellschaft freigibt.
  2. Wenn die Treuhandvereinbarung eine gestaffelte Auszahlung des Geldes vorsieht, z. B. die Hälfte bei Einreichung der Petition I-526 und die andere Hälfte bei Genehmigung der Petition I-526, wird im Allgemeinen dasselbe Verfahren für die Auszahlung der Mittel nach Einreichung der Petition I-526 wie in Szenario 1 oben beschrieben eingehalten.
  3. Wenn bis zur Genehmigung der Petition I-526 keine Gelder freigegeben werden, verbleiben die Gelder auf einem Treuhandkonto, bis der EB-5-Investor dem Treuhänder einen Nachweis über die Genehmigung der Petition I-526 vorlegt, der die Treuhandgelder dann gemäß den Projektdokumenten auf das angegebene Konto der Projektgesellschaft freigibt.

5. Freigabe des Treuhandkontos. Sobald die Bedingungen für die Treuhandfreigabe für das jeweilige Projekt erfüllt sind, werden die Mittel gemäß den Projektdokumenten auf das angegebene Konto der Projektgesellschaft freigegeben.

 

Sobald ein I-526-Antrag beschieden und entweder genehmigt oder abgelehnt wurde, hängt es von den Projektdokumenten des EB-5-Investors ab, was mit den Geldern auf einem Treuhandkonto geschieht. Eine feste Regel ist, dass nach Genehmigung eines I-526-Antrags das gesamte verbleibende Geld des EB-5-Investors auf dem Treuhandkonto an das Projektunternehmen freigegeben werden muss. Wenn der I-526-Antrag abgelehnt wird, bestimmen die entsprechenden Bestimmungen der Projektdokumente, ob und wie die Gelder an den EB-5-Investor zurückgegeben werden. Im Allgemeinen erstattet der Treuhänder bei einer Treuhandvereinbarung, wie sie in den Szenarien 2 und 3 oben beschrieben ist, nach dem Nachweis einer Ablehnung des I-526-Antrags dem abgelehnten EB-5-Investor den verbleibenden Betrag auf dem Treuhandkonto zurück. Wenn der Betrag auf dem Treuhandkonto nicht ausreicht, um die Gelder des EB-5-Investors vollständig zurückzuerstatten, werden die Projektdokumente höchstwahrscheinlich den Prozess zur Erlangung des verbleibenden Betrags leiten. Jeder EB-5-Investor sollte mit seinen Projektdokumenten vertraut sein, die seinen spezifischen Treuhandprozess leiten.

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