Status Quo im EB-5-Visumbulletin vom Dezember - EB5Investors.com

Status Quo im EB-5 Visa Bulletin vom Dezember

Mitarbeiter von EB5Investors.com
Visa-Bulletin

Das Außenministerium hat die im Visa-Bulletin vom Dezember enthaltenen Anmelde- und endgültigen Bearbeitungstermine für EB-5-Investoren in der Kategorie „Unreserved“ für Personen aus Indien und Festlandchina bestätigt.

Die Visa Bulletin ist eine wichtige Informationsquelle bezüglich der Verfügbarkeit von Einwanderungsvisa. Im Falle von EB-5-Investorenvisa gibt Tabelle B das Anmeldedatum für die Einreichung von EB-5-bezogenen Formularen bei der US-Einwanderungsbehörde USCIS an, während Tabelle A das endgültige Aktionsdatum angibt, an dem die Behörde einem zugelassenen EB-5-Investor ein Visum ausstellt. Diese Daten sind entscheidend für die Bearbeitung von Einwanderungsvisa und die Anpassung des Status in den USA

Der letzte Termin für indische Investoren, die EB-5 in der Kategorie „Unreserved“ beantragen, ist nach wie vor der 1. Januar 2022, wobei der Anmeldetermin auf den 1. April 2022 festgelegt ist. Der letzte Termin für EB-5-Investoren aus Festlandchina ist der 15. Juli 2016, mit Anmeldetermin auf den 1. Oktober 2016.

Unreserved umfasst alle EB-5-Anträge außerhalb der neuen drei reservierten Kategorien, die durch die EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 (RIA) für bestimmte Arten von Investitionen.

Die Termine für EB-5-Investoren aus Festlandchina und Indien, die sich im Rahmen des Stilllegungskategorien (ländliche Gebiete, Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit und Infrastruktur) sind aktuell. Dasselbe gilt für EB-5-Investoren aus allen anderen Ländern.

Die Verfügbarkeit aktueller Daten weist darauf hin, dass es hinsichtlich ihrer Nationalitäten und Kategorien keine Rückstände gibt, was zu einem optimierten Bewerbungsprozess führt.

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