Rückschritt bei der EB-5-Visumkategorie und Auswirkung auf Angehörige - EB5Investors.com

Rückschritt der EB-5-Visumkategorie und Auswirkungen auf Angehörige

Dillon Colucci

by Dillon Colucci

Wie bereits erwähnt, hat die Nachfrage nach EB-5-Visumnummern und die Menge der genehmigten I-526-Anträge das Außenministerium dazu veranlasst, eine vorläufige Warnung herauszugeben, dass die EB-5-Visumkategorie für China zurückgestuft werden könnte. Kein anderes Land in der EB-5-Kategorie wird davon betroffen sein. Sollte die EB-5-Kategorie zurückgestuft werden, wird dies erst irgendwann nach Juli 2014 in Kraft treten. Die EB-5-Rückstufung betrifft nur Personen, die auf dem chinesischen Festland geboren sind, und gilt nicht für Personen, die in Hongkong, Macau oder Taiwan geboren sind.

Das Außenministerium hatte bereits im Dezember 5 einen Rückgang der EB-2012-Anträge vorhergesagt, im Februar des folgenden Jahres jedoch einen Rückzieher gemacht. Darüber hinaus werden neue EB-5-Visa am ersten Tag des nächsten Geschäftsjahres, dem 1. Oktober 2014, verfügbar. Daher könnten die langen Bearbeitungszeiten für I-526-Anträge die Nachfrage nach EB-5-Visa in das nächste Geschäftsjahr verschieben. Die langsamen Bearbeitungszeiten für I-526-Anträge haben es dem Außenministerium ebenfalls schwer gemacht, vorherzusagen, ob es zu einem Rückgang kommen wird.

Wenn USCIS jedoch die Bearbeitungszeiten für I-526-Anträge verkürzt, erhöht sich die Möglichkeit einer Rückabwicklung des EB-5-Visums. Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Rückabwicklung des EB-5-Visums keine Auswirkungen auf die Bearbeitung von I-526-Anträgen durch USCIS hat. Wenn eine Rückabwicklung erfolgt, verzögert sich die Erteilung eines Visums für Personen mit genehmigten I-526-Anträgen, was wiederum die Einreise der Personen in die Vereinigten Staaten verzögert. Im Kontext eines Regionalzentrums kann dies die Art und Weise beeinflussen, wie Arbeitsplätze an EB-5-Investoren vergeben werden. Eine Rückabwicklung des EB-5-Visums kann sich auch auf Projekte von Regionalzentren auswirken, die Kredite beinhalten, die nicht zurückgezahlt werden können, bis alle EB-5-Investoren eines Projekts über ihre I-829-Anträge entschieden haben. Darüber hinaus sind neue Handelsunternehmen betroffen, die Klauseln in ihren Betriebs-, Partnerschafts- oder Gesellschaftsverträgen mit beschränkter Haftung haben, die Ausschüttungen verhindern, bis alle Investoren über ihre I-829-Anträge entschieden haben.

Dies schafft auch ein Problem für Investoren mit unverheirateten Kindern, die kurz vor ihrem 21. Geburtstag stehen. Nach dem Child Status Protect Act kann die Zeit, in der ein I-526-Antrag anhängig ist, vom Alter eines Kindes abgezogen werden, wenn bestimmt wird, ob es für eine bedingte Daueraufenthaltsgenehmigung in Frage kommt (wenn es sich bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat bewirbt). Wenn jedoch ein I-526-Antrag genehmigt wird und keine EB-5-Visa verfügbar sind, wird dieser Zeitraum dennoch auf das Alter eines Kindes angerechnet und könnte dazu führen, dass einige Kinder von EB-5-Investoren „alterslos“ werden. Der konservativste Ansatz für Investoren mit einem „Alterslos“-Problem besteht darin, dass ihr Kind anstelle oder zusätzlich zu seinem eigenen I-526-Antrag einen eigenen I-526-Antrag einreicht. 

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