Können Anleger an einer EB-5-Investition einen Eigentumsanteil erhalten? - EB5Investors.com

Können Anleger eine Immobilienbeteiligung an einer EB-5-Investition erhalten?

Kate Kalmykov

BY KATE KALMYKOV

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Personen, die an EB-5-Investitionen interessiert sind, ist die Annahme, sie würden als Gegenleistung für ihre Investition einen Eigentumsanteil an materiellem Eigentum erhalten. Dies könnte jedoch nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein.

 

Eine der Grundvoraussetzungen des EB-5-Programms ist die gesetzliche Anforderung, dass eine Investition im Rahmen dieses Programms „risikobehaftet“ sein muss, um eine Rendite zu erzielen. 8 CFR § 204.6(e). Der bloße Nachweis einer Investitionsabsicht oder das Fehlen einer aktuellen Kapitalzusage reichen nicht aus, um zu belegen, dass der Investor aktiv investiert. Gemäß dem Urteil im Fall Matter of Izummi muss für ein „risikobehaftetes“ Kapital sowohl ein Verlustrisiko als auch eine Gewinnchance bestehen. Matter of Izummi , 22 I&N Dec. 183-188 (Assoc. Comm'r 1998).

 

Dies schließt ausdrücklich Fälle aus, in denen ein Investor im Gegenzug für seine EB-5-Investition das Eigentum oder die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts erhält. Dieser Grundsatz wurde im Fall Izummi und im EB-5-Richtlinienmemorandum vom 30. Mai dargelegt . Wird einem Investor das Recht auf Eigentum oder Nutzung eines Vermögenswerts garantiert, so wird der Barwert dieser Garantie bei der Berechnung des tatsächlichen Kapitaleinsatzes durch die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) nicht berücksichtigt.

 

Daher erhält ein Investor, der in eine EB-5-Investition investiert, möglicherweise kein Eigentums- oder Nutzungsrecht an einem Haus, einer Eigentumswohnung, einem Gewerberaum oder einem anderen Immobilienanteil. Darüber hinaus verbieten diese Regeln auch, dass ein Investor als Gegenleistung für seine Investition einen persönlichen Gegenstand erhält, unabhängig davon, wie gering der Wert dieses persönlichen Gegenstands ist.

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