EB-5 Anlegergrundlagen: Übersicht über Länder mit Währungsbeschränkungen:
Das EB-5-Programm für Einwandererinvestoren hat in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Über das EB-5-Programm wandern Investoren aus der ganzen Welt in die Vereinigten Staaten ein. Jeder Investor muss das Formular I-526 (Einwanderungsantrag eines ausländischen Unternehmers) einreichen, zusammen mit Unterlagen, aus denen die rechtmäßige Quelle seiner investierten Mittel hervorgeht. Anleger aus den unten aufgeführten Ländern stehen vor zusätzlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit länderspezifischen Währungsbeschränkungen und US-Wirtschaftsembargos. Für Investoren aus diesen Ländern ist es wichtig, sich an einen erfahrenen EB-5-Einwanderungsberater zu wenden, der Sie über den richtigen Kanal für den Geldtransfer aus dem Heimatland des Investors in die Vereinigten Staaten beraten kann.
CHINA:
In China gelten Devisenbeschränkungen, die es jedem chinesischen Staatsbürger ermöglichen, pro Jahr maximal 50,000 US-Dollar für den persönlichen Konsum zu wechseln. Daher ist es für chinesische Staatsangehörige üblich, mindestens zehn Freunde/Familienmitglieder zu engagieren, um den Währungsumtausch für die EB-10-Investition zu erleichtern. Darüber hinaus können chinesische Anleger in der Sonderverwaltungsregion (SAR) Hongkong, wo die Devisenbeschränkungen auf dem Festland nicht gelten, ein Einzel- oder Devisengeschäft nutzen.
SÜDKOREA:
Südkoreanische Gesetze sehen Exportbeschränkungen für EB-5-Investoren vor. Insbesondere erlauben die südkoreanischen Gesetze Investoren nur nach I-5-Genehmigung, Gelder an das EB-526-Projekt in den Vereinigten Staaten zu überweisen.
VIENTAM:
Vietnam begrenzt den Export vietnamesischer Währung ins Ausland. Vietnamesische Staatsangehörige beauftragen in der Regel ein Kreditinstitut mit der Überweisung von Devisen ins Ausland, um dort ihre EB-5-Investition zu tätigen. Dies erfordert den Einsatz eines externen Geldtransferagenten, der die EB-5-Investitionsgelder in Vietnam entgegennimmt und den Betrag dann vom Büro des externen Geldtransferagenten im Ausland an das ausgewählte EB-5-Projekt in den Vereinigten Staaten überweist.
ICH RANNTE:
Das Wirtschaftsembargo, das die Vereinigten Staaten gegen den Iran verhängt haben, stellt iranische Staatsangehörige, die über das EB-5-Programm in den Vereinigten Staaten investieren möchten, vor besondere Herausforderungen. Iranische Investoren müssen beim Office of Foreign Assets Control (OFAC) eine allgemeine Lizenz beantragen, die es dem iranischen Investor ermöglicht, seine Gelder über das EB-5-Programm in die Vereinigten Staaten zu transferieren.
SYRIEN:
Ähnlich wie Iraner müssen Syrer eine Lizenz über das OFAC erhalten, um Gelder aus Syrien zu transferieren und in den Vereinigten Staaten zu investieren. Syrische Investoren müssen eine spezielle Lizenz beim OFAC beantragen.
INDIEN:
Die indische Regierung hat Beschränkungen eingeführt, um den Abfluss der Rupie zu begrenzen, indem sie die Obergrenze für jährliche Auslandsüberweisungen indischer Staatsangehöriger von 200,000 US-Dollar auf 75,000 US-Dollar senkt.
MITTLERER OSTEN UND NORDAFRIKANISCHE LÄNDER:
Anleger in bestimmten Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas sind mit Währungsexportbeschränkungen konfrontiert. Anleger in diesen Ländern können das Hawala-System nutzen, um ihre EB-5-Investition in den Vereinigten Staaten zu erleichtern. Im Allgemeinen umfasst das Hawala-System den Einsatz eines Maklersystems, das die EB-5-Investmentfonds in der Heimatwährung des Anlegers entgegennimmt, den Wert der Fonds in einem anderen Land im Namen des Anlegers umtauscht und schließlich die Gelder für die EB-5-Investmentfonds überweist. XNUMX Investitionen.
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