Überblick über die vorgeschlagene Gesetzgebung des EB-5-Programms: HR 616 und S. 1501 – EB5Investors.com

Überblick über die vorgeschlagene Gesetzgebung des EB-5-Programms: HR 616 und S. 1501

Kristen W. Ng

Von Laura Foote Reiff und Kristen W. Ng

Der American Entrepreneurship and Investment Act von 2015, HR 616, wurde im Repräsentantenhaus von den Kongressabgeordneten Mark Amodei (R-NV) und Jared Polis (D-CO) eingebracht. HR 616 macht das EB-5-Programm dauerhaft und führt eine Reihe dringend benötigter Reformen ein, um das Programm für alle Beteiligten effizienter, rechenschaftspflichtiger, sicherer und effektiver zu machen. Zu den Reformbereichen gehören eine verbesserte Definition eines gezielten Beschäftigungsbereichs, ein Vorabgenehmigungsverfahren für Projekte, verbesserte Bearbeitungszeiten für EB-5-Petitionen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und Sicherheitsverstößen. Darüber hinaus enthält HR 616 Bestimmungen für die gleichzeitige Einreichung der I-526-Petition und die Anpassung des Statusantrags, wenn eine Visumnummer verfügbar ist. Das Programm bietet auch Beratung für Kinder, die „altern“. HR 616 schlägt außerdem vor, abgeleitete Familienangehörige aus der Visumquote sowie der Länderquote für EB-5-Einwanderungsvisa zu streichen. Diese Reformen zielen darauf ab, den Rückstand für in China geborene Investoren abzubauen und dafür zu sorgen, dass die 10,000 Visa tatsächlich an die Investoren selbst gehen. 

Der American Job Creation and Investment Promotion Reform Act, S. 1501, wurde im Senat vom Vorsitzenden des Justizausschusses des Senats, Chuck Grassley (R-IA), und dem Ranking-Mitglied des Justizausschusses des Senats, Patrick Leahy (D-VT), eingeführt. S.1501 strebt eine erneute Autorisierung des Programms für fünf Jahre an und schlägt eine Reihe von Integritätsreformen für das EB-5-Programm vor. Dieser Gesetzentwurf konzentriert sich auf Transparenz im Regierungsprozess, Sicherheits- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie Bestimmungen, die die Einhaltung durch regionale Zentren, ihre Auftraggeber und Drittbetreiber sicherstellen. S. 1501 ändert außerdem die Definition der gezielten Beschäftigungsbereiche, führt eine neue Methode zur Arbeitsplatzzählung ein und erhöht den Mindestkapitalinvestitionsbetrag. Der Gesetzentwurf enthält detaillierte Leitlinien zu akzeptablen Finanzierungsquellen und enthält auch Leitlinien für Kinder, die „altern“.

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