Die Relevanz von OFAC-Lizenzen bei der Bearbeitung von EB-5-Anträgen - EB5Investors.com

OFAC-Lizenzen für die Bearbeitung von EB-5-Petitionen

Kate Kalmykov

Die Relevanz von OFAC-Lizenzen bei der Bearbeitung von EB-5-Anträgen

Von Kate Kalmykov und James Cormie

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) ist eine US-Bundesbehörde, die allgemeine und spezifische Lizenzen für bestimmte Aktivitäten ausstellt, die ansonsten durch die von OFAC verhängten Handelssanktionen verboten wären. OFAC ist eine dem US-Finanzministerium unterstellte Behörde, die die von den Vereinigten Staaten verhängten Handelssanktionen festlegt und durchsetzt. Alle US-Bürger, einschließlich Inhaber einer Green Card unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, alle Personen und Unternehmen in den USA sowie alle in den USA ansässigen Unternehmen und ihre ausländischen Niederlassungen müssen die OFAC-Bestimmungen einhalten. Derzeit verhängt OFAC umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Kuba, Iran, Sudan, Nordkorea und Syrien sowie eingeschränktere Sanktionen gegen andere Länder. Darüber hinaus veröffentlicht OFAC regelmäßig eine Liste von Unternehmen und Einzelpersonen mit Verbindungen zu diesen und anderen Ländern, die sogenannte „ Specially Designated List “ (SDN). US-Bürgern ist es ausdrücklich untersagt, Geschäfte mit Personen auf dieser Liste abzuschließen.

Als regionales Zentrum und als Rechtsberater ist es wichtig zu wissen, welche Länder mit Sanktionen belegt werden können. Die OFAC-Vorschriften schränken die Möglichkeit bestimmter potenzieller EB-5-Investoren ein, ihre Mittel legal über Institutionen in bestimmten Ländern zu beschaffen, oder wenn sie oder das Unternehmen, von dem sie ihre Investitionsmittel erworben haben, auf der SDN-Liste stehen. USCIS ist sich der OFAC-Anforderungen sehr bewusst und kann in Fällen, in denen keine Lizenz eingeholt wurde, eine Ablehnung aussprechen, weil die Mittel in diesem Fall nicht die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen würden, dass sie „rechtmäßig beschafft“ sein müssen. In Fällen, in denen Ablehnungen von USCIS aufgrund fehlender OFAC-Lizenz angefochten wurden, hat das Administrative Appeals Office die Entscheidungen von USCIS auf dieser Grundlage bestätigt. 

Es gibt zwei Arten von Lizenzen im Rahmen von OFAC-Sanktionen: sogenannte „allgemeine“ und „spezifische“ Lizenzen. In bestimmten Fällen kann das OFAC gemäß 41 CFR Abschnitt 501.801 bestimmte Aktivitäten genehmigen, die ansonsten unter US-Sanktionen verboten wären. Dies wird als „allgemeine Lizenz“ bezeichnet. Beispielsweise erteilte das OFAC dem Iran im vergangenen Jahr eine solche allgemeine Lizenz durch die Veröffentlichung der neuen iranischen Transaktions- und Sanktionsbestimmungen (ITSR). Das OFAC genehmigte ausdrücklich den „Transfer von Geldern aus dem Iran an oder im Namen einer Person im Iran“, sofern die Transaktion bestimmte Bedingungen erfüllt. (Das OFAC vergibt mitunter auch explizite Bezeichnungen für allgemeine Lizenzen, wie z. B. „Allgemeine Lizenz D“ oder „Allgemeine Lizenz Nummer 1“, diese sind jedoch für EB-5 weniger relevant.) Vor der Einführung dieser Lizenz musste jeder iranische EB-5-Investor eine „spezifische“ Lizenz beantragen. Hierfür war es erforderlich, dass der Investor eine individuelle Ausnahmegenehmigung beim OFAC beantragte, bevor die USCIS seinen Antrag genehmigte. Durch die Verwendung der allgemeinen Lizenz entfällt für einzelne iranische Investoren die Notwendigkeit, eine eigene Lizenz zu beantragen, was oft mit einer langen Wartezeit von 6 bis 14 Monaten verbunden ist.

Eine allgemeine Lizenz setzt die SDN-Liste jedoch nicht außer Kraft. Wenn ein EB-5-Investor Gelder von einem Unternehmen auf dieser Liste erhalten hat oder auf der Liste steht, ist ihm die EB-5-Investition höchstwahrscheinlich untersagt, es sei denn, er kann eine spezielle Lizenz von OFAC zur Überweisung von Geldern erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, darf er die EB-5-Investition nicht durchführen. Regionale Zentren sollten beachten, dass jeder US-Bürger, der einer sanktionierten Person bei einer Geldüberweisung hilft, straf- und zivilrechtlich belangt werden kann.

Die Folgen einer Verletzung einer OFAC-Sanktion können schwerwiegend sein. Unternehmen oder Einzelpersonen können mit erheblichen Geldbußen zwischen 50,000 und 10,000,000 US-Dollar und einer Freiheitsstrafe von 10 bis 30 Jahren belegt werden. Darüber hinaus können zivilrechtliche Strafen zwischen 11,000 und 1,000,000 US-Dollar und die Ablehnung des EB-5-Antrags des Investors verhängt werden. Darüber hinaus ändern sich die Liste der verbotenen Verhaltensweisen, ihr Umfang und die damit verbundenen allgemeinen Lizenzen des OFAC häufig.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.