OFAC-Generallizenz: Iranische Visumantragsteller - EB5Investors.com

Allgemeine OFAC-Lizenz: Antragsteller für ein iranisches Visum

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Heute hat das Office of Foreign Assets Control bestimmte Transaktionsrichtlinien überarbeitet, die die Sanktionen gegen iranische Finanzinstitute regeln. Der Finanzminister hat das Office of Foreign Assets Control ermächtigt, die Überschrift der Iranian Transactions Regulations (ITR) in Iranian Transactions and Sanctions Regulations (ITSR) zu ändern. Unter der umbenannten „ITSR“ wurden verschiedene Abschnitte und Unterabschnitte umfassend geändert, hinzugefügt oder entfernt, um die Executive Order 13599 sowie bestimmte Abschnitte des National Defense Authorizations Act (NDAA) umzusetzen. Abschnitte und Unterabschnitte zu Verboten, Definitionen, Interpretationen und Lizenzbestimmungen wurden aktualisiert. Aufgrund der zahlreichen Änderungen hat das OFAC die „ITSR“ vollständig neu veröffentlicht, die mehrere neue allgemeine Lizenzen enthält, während andere allgemeine Lizenzen entfernt wurden, die zuvor auf der Seite „Iranische Sanktionen“ erschienen waren. Ausgestellte allgemeine Lizenzen genehmigen unter entsprechenden Bedingungen bestimmte Arten von Transaktionen, während andere ausgeschlossen werden.  

Für alle iranischen Staatsangehörigen, die ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragen möchten, wurde eine allgemeine Lizenz erstellt. Aktivitäten und Dienstleistungen, die mit bestimmten Nichteinwanderungs- und Einwanderungsvisumkategorien in Zusammenhang stehen, werden durch eine allgemeine Lizenz genehmigt. Im Rahmen der allgemeinen Lizenz dürfen Personen, die für die Einstufung als Nichteinwanderer unter den Kategorien A3, G5, D, F, I, J, M, O, P, Q, R, S infrage kommen, in den USA Aktivitäten durchführen, soweit ihr Visum dies zulässt. Personen, die für die Einstufung als Nichteinwanderer unter den Kategorien E2, H, L und allen anderen Einwanderungskategorien infrage kommen, dürfen in den USA Aktivitäten durchführen, soweit ihr Visum dies zulässt. Transaktionen sind für US-Bürger genehmigt, die im Zusammenhang mit einzelnen Antragstellern für die E2- und EXNUMX-Visumkategorien notwendige Exporte von Finanzdienstleistungen in den Iran durchführen. EB5-Visum wenn der Geldtransfer den Bestimmungen über die Geldtransfers mit Iran-Beteiligung Regeln und Vorschriften. Wird dem einzelnen Antragsteller das E2- oder EB5-Visum verweigert oder zieht er es zurück, sind die US-Personen berechtigt, den Betrag zurück in den Iran oder in ein Drittland zu überweisen. 

Für Praktiker, die iranische EB-5/E2-Kunden haben, die normalerweise im Iran wohnen, ist für Einwanderungszwecke keine spezielle Lizenz mehr erforderlich. Es ist wichtig zu wissen, dass die allgemeine Lizenz keine Kapitaltransfers von Antragstellern autorisiert, die auf der SDN-Liste stehen. Darüber hinaus schließen die Methoden des Kapitaltransfers weiterhin die Nutzung sanktionierter iranischer Finanzinstitute aus.

Die neue und endgültige Entscheidung des OFAC vom 22. Oktober 2012 ist im Federal Register on Iranian Transactions Regulations unter https://www.federalregister.gov.

Für weitere Informationen zu diesem oder anderen OFAC-Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte Reza Rahbaran

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