Der August-Visa-Bulletin enthält gute Nachrichten für EB-5-Antragsteller aus Indien und Festlandchina. Die endgültigen Bearbeitungsfristen für die Kategorie „Unreserviert“ der EB-5-Visa wurden vorgezogen, wodurch mehr Antragsteller aus diesen Ländern im Antragsverfahren vorankommen können.
Die neuen endgültigen Termine lauten:
– Indien : Geändert vom 1. Mai 2019 auf den 15. November 2019. Dies bedeutet, dass indische EB-5-Investoren mit Prioritätsdaten vor diesem neuen Datum nun mit der endgültigen Entscheidung fortfahren können, was ihre Wartezeiten verkürzen kann.
– Festlandchina : Verschoben vom 22. Januar 2014 auf den 8. Dezember 2015. Chinesische Antragsteller, die in diesen Zeitraum fallen, können nun fortfahren, wodurch sich ihnen neue Möglichkeiten eröffnen.
Eine Vorverlegung der endgültigen Bearbeitungstermine deutet auf eine erhöhte Verfügbarkeit von Visa hin, sodass mehr Antragsteller weitermachen können. Eine Rückverlegung hingegen signalisiert ein begrenztes Angebot an Visa, was zu Verzögerungen führen kann.
Warum haben sich die endgültigen Aktionstermine für EB-5 für Festlandchina und Indien geändert?
Die Vorverlegung dieser Termine ist auf eine effektivere Verwaltung der Visanummern durch den US-Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst (USCIS) zurückzuführen.
Die Behörde wies im Visa Bulletin vom August darauf hin, dass die Änderungen auf die Umverteilung ungenutzter Visanummern anderer Kategorien auf EB-5 zurückzuführen seien. Sollten jedoch bis zum Ende des Geschäftsjahres 5 alle EB-2025-Visa aufgebraucht sein, ist diese Kategorie für den Rest des Jahres nicht mehr verfügbar.
Die Anmeldedaten bleiben der 1. April 2022 für Indien und der 1. Oktober 2016 für China.
Darüber hinaus können derzeit Anträge für reservierte Kategorien innerhalb der EB-5 eingereicht werden.
Das US-Außenministerium (DOS) hat außerdem mitgeteilt, dass sich der Bearbeitungstermin für das EB-2-Visum für andere Länder aufgrund der hohen Nachfrage verschoben hat und das Jahreskontingent für das Finanzjahr 2025 voraussichtlich im August erreicht sein wird. Sollte dies eintreten, könnte diese Kategorie nicht mehr verfügbar sein. Auch die Kategorie EB-3, die auf Arbeitsvisa basiert, nähert sich ihrem Jahreskontingent, sodass es bis September möglicherweise zu einer Rückstufung oder gar zur Nichtverfügbarkeit kommen könnte.
Die Verschiebung der endgültigen Entscheidungs- und Einreichungstermine – ob sie nun vor- oder zurückverlegt werden – wirkt sich direkt auf die Möglichkeit der Antragsteller aus, mit ihren Green-Card-Anträgen fortzufahren.
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