Der Visa Bulletin vom Mai beschleunigt die EB-5-Termine für chinesische Investoren, warnt aber vor einer Verzögerung für indische Investoren – EB5Investors.com

Der Visa-Bulletin vom Mai verlegt EB-5-Termine für chinesische Investoren vor, warnt aber vor einer Verzögerung für indische Investoren.

Mitarbeiter von EB5Investors.com
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Der Visa-Bulletin des US-Außenministeriums vom Mai 2026 enthält gute Nachrichten für chinesische EB-5-Investoren, da wichtige Termine vorverlegt werden, gleichzeitig aber davor gewarnt wird, dass die anhaltende Nachfrage in Indien zu einer Rückstufung führen könnte.

Dieses Bulletin regelt die Visaverfügbarkeit für ausländische Staatsangehörige, die über das EB-5-Programm eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA anstreben. Voraussetzung hierfür ist eine Investition in bestimmter Höhe in ein neues Handelsunternehmen, das amerikanische Arbeitsplätze schafft.

Was ist mit den EB-5-Terminen für chinesische Antragsteller passiert?

In der Ausgabe vom Mai 2026 wurde der Stichtag für die endgültige Bearbeitung der Anträge in der Kategorie EB-5 für China (ohne Reservierung) vom 1. September auf den 22. September 2016 vorverlegt – das bedeutet, dass Antragsteller, die ihre Anträge vor dem neuen Stichtag eingereicht haben, nun näher an der Erteilung ihres Visums sind.

„China rückt in der Kategorie ‚Unreserviert‘ um drei Wochen vor, was zahlreichen in China geborenen Antragstellern neue Möglichkeiten zur Statusanpassung, vor allem aber zur Bearbeitung von Einwanderungsvisa eröffnet“, sagt ein Anwalt der Kategorie EB-5. Mitchell Wexler von Fragomen.

Anwalt für US-Einwanderung Tony Wong Wong & Associates erklärt, dies deute auch darauf hin, „dass der Bestand an Visanummern für chinesische Antragsteller vor dem Inkrafttreten des RIA weiterhin stetig, dosiert und kontrolliert freigegeben wird.“

Inzwischen Anwalt Oliver Yang Reid & Wise hebt hervor, dass das Tempo dieser Maßnahme auf eine wohlüberlegte Entscheidung hindeutet. „Chinas erneutes Voranschreiten ist ermutigend, doch das Tempo wirkt sehr bedächtig – das Außenministerium geht eindeutig vorsichtig vor und öffnet nicht alle Schleusen. Es wirkt weniger wie eine echte Erleichterung als vielmehr wie eine kontrollierte, schrittweise Bewegung.“

Die Kategorie „Nicht reserviert“ umfasst EB-5-Anträge, die vor dem EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 eingereicht wurden, sowie solche, die Projekte in Gebieten betreffen, die nicht als „Zielgebiete für Beschäftigung“ (Targeted Employment Areas, TEAs) ausgewiesen sind.

Obwohl Matthew Khalili, der Businessplan-Autor und CEO of Plan Writers bemerkt zwar die Fortschritte, warnt aber gleichzeitig, dass chinesische Investoren mehr erwartet hatten. „Man ging davon aus, dass die Verfügbarkeit eines unbeschränkten Visums als Notfallplan dienen könnte, der es Investoren in TEA-Projekten ermöglicht, gegebenenfalls ein unbeschränktes Visum als Absicherung gegen eine Rückstufung zu beantragen. Dieser Weg scheint nun zunehmend eingeschränkt zu sein.“

Der Stichtag für die Einreichung von Visaanträgen für chinesische Staatsbürgerschaften ohne Reservierung wurde ebenfalls verschoben und liegt nun beim 1. März 2017. Dieses Datum markiert den Zeitpunkt, an dem der Visumantrag eines Investors bei den US Citizenship and Immigration Services (USCIS) eingereicht wird und beeinflusst dessen Priorität und die Verfügbarkeit des Visums.

Diese Datumsänderungen spiegeln die aktuelle Visanachfrage und die jährlichen zahlenmäßigen Obergrenzen wider und können sich bei einer Änderung der Nachfrage erneut ändern.

„Der Visa-Bulletin vom Mai ist sowohl eine Warnung als auch eine Chance“, fügt der EB-5-Anwalt hinzu. David Hirson von Hirson & Partners. „Chinas anhaltende Entwicklung ist zu begrüßen, aber die Vorsicht des US-Außenministeriums in Bezug auf Indien bestätigt, dass die uneingeschränkte Nachfrage nach EB-5-Visa rasant zunimmt.“

Indien könnte einen Rückschritt erleiden, wenn die uneingeschränkte Nachfrage anhält.

Die EB-5-Termine für Indische Bewerber In der Kategorie „Unreserviert“ bleiben die Daten unverändert: 1. Mai 2022 als Datum der endgültigen Entscheidung und 1. Mai 2024 als Datum der Einreichung.

Das US-Außenministerium (DOS) wies jedoch darauf hin, dass die anhaltende Nachfrage Indiens nach EB-5-Visa die Bearbeitung verzögern oder die Verfügbarkeit einschränken könnte, da die Behörde bestrebt ist, die Vorgaben für das Haushaltsjahr 2026 einzuhalten.

„Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach in Indien geborenen Bewerbern in der Kategorie „Unreserviert“ blieb das Prioritätsdatum unverändert, allerdings mit dem Hinweis auf eine mögliche Rückstufung“, fügt Wexler hinzu.

Yang fügt hinzu: „Aus praktischer Sicht kommt es hier wirklich auf die Strategie an. Wenn Anleger Zugang zu reservierten Kategorien haben, sollten sie dies ernst nehmen. Sobald ein Kursrückgang eintritt, hält er in der Regel an, und Timing-Vorteile können schnell verschwinden.“

Ein Rückschritt tritt ein, wenn eine hohe Nachfrage dazu führt, dass sich der endgültige Bearbeitungstermin nach hinten verschiebt, wodurch es für Antragsteller mit späteren Prioritätsdaten schwieriger – oder vorübergehend unmöglich – wird, ihr Visum zu erhalten.

Die Kombination aus der begrenzten Vorwärtsbewegung chinesischer Staatsangehöriger und der Vorsicht gegenüber Indien „verstärkt eine breitere Abkehr von der Option ‚Unreserved‘ als strategische Ausweichlösung“, fügt Khalili hinzu.

„Alle reservierten Kategorien bleiben aktuell, was die gleichzeitige Einreichung von Anträgen (526E & Statusanpassung) für viele Antragsteller, die sich derzeit in den USA aufhalten, zumindest bis zum Auslaufen des Programms zum Ende des Fiskaljahres ermöglicht, sofern es nicht verlängert wird“, sagte Wexler.

Hirson rechnet angesichts der jüngsten Aktualisierungen im Visa Bulletin und der Übergangsfrist zum 30. September 2026 mit einem deutlichen Anstieg der Anträge. Diese Eile werde den Druck auf die Visavergabe und die Stichtage weiter erhöhen. Daher seien die reservierten Kategorien, ein sorgfältiges Timing und langfristige Gesetzesstabilität wichtiger denn je. Das Zeitfenster für strategisches Handeln verenge sich.

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