Indien lockert Währungskontrollbeschränkungen und ebnet den Weg für einfachere EB-5-Investitionen - EB5Investors.com

Indien lockert die Beschränkungen der Währungskontrolle und ebnet so den Weg für einfachere EB-5-Investitionen

Nelson Lee

Gemäß einer Artikel veröffentlicht diese Woche von der führenden indischen Wirtschaftstageszeitung Die Wirtschaftszeit, Auslandsinvestitionen für indische Einwohner sind jetzt viel einfacher.

Die Reserve Bank of India („RBI“) hat bekannt gegeben, dass sie ihre Geldpolitik gelockert hat, um im Rahmen ihres Liberalized Remittance Scheme („LRS“) Auslandsüberweisungen von bis zu 250,000 US-Dollar pro Person und Geschäftsjahr zu ermöglichen.

RBI-Gouverneur Raghuram Rajam wird mit den Worten zitiert: „Nach einer Überprüfung der Aussichten für den externen Sektor und als weitere Übung im makroprudenziellen Management wurde beschlossen, die Grenze im Rahmen des LRS auf 250,000 US-Dollar pro Person und Jahr anzuheben.“ Im Jahr 2013 waren Überweisungen auf 75,000 US-Dollar begrenzt und wurden erst im Juni 125,000 auf 2014 US-Dollar erhöht. Indiens Geschäftsjahr läuft ab April 1 bis März 31; Somit könnte ein EB-5-Investor unter dieser neuen Regelung im Frühjahr dieses Jahres relativ problemlos seine Mindestkapitalinvestition erfüllen.

Dies ist eine willkommene Abwechslung für den Kapitalfluss aus Indien in EB-5-Projekte. Wie wir bereits erwähnt haben, können die Währungsbeschränkungen vieler Länder die Rückverfolgung von EB-5-Mitteln vom Investor bis zum Projekt erschweren und den Einsatz von Vermittlern oder umstrittenen Bankprogrammen wie China erfordern Du Hui Tong. Im Allgemeinen hat USCIS den Einsatz solcher Vermittler jedoch nicht in Frage gestellt, vorausgesetzt, dass alle EB-5-Gelder vollständig zurückverfolgt werden können.

 

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