Warum Einwanderungsanwälte bei der Auswahl von EB-5-Projekten FINRA-registrierte Vertreter empfehlen sollten - EB5Investors.com

Warum Einwanderungsanwälte FINRA-registrierte Vertreter für die EB-5-Projektauswahl empfehlen sollten

Irina Rostova

Oft erwarten Investoren von ihrem Rechtsberater Unterstützung bei der Überprüfung von EB-5-Projekten und der Auswahl einer geeigneten Option. Doch die meisten Einwanderungsanwälte Sie verfügen nicht über das erforderliche umfassende Finanzwissen, um die Realisierbarkeit potenzieller Investitionsmöglichkeiten zu beurteilen.

Da die Projektauswahl ein zentraler Bestandteil des EB-5-Prozesses ist, kann die Einbindung von bei der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) registrierten Vertretern (auch bekannt als Investmentmakler/Finanzberater) diesen Weg für Investoren erheblich erleichtern.

Vor einem Jahrzehnt war es fast unmöglich, bei FINRA registrierte Vertreter zu finden, die auf die Arbeit mit EB-5-Projekten spezialisiert waren. Heute gibt es solche Fachleute zum Nutzen der Investoren und ihrer Einwanderungsberater.

Dieser Artikel untersucht überzeugende Gründe, warum Einwanderungsanwälte die Dienste eines bei FINRA registrierten Vertreters empfehlen sollten, um ihren Klienten bei der Auswahl eines Investitionsprojekt EB-5.

Die Rolle der bei FINRA registrierten Vertreter verstehen

Bei der FINRA registrierte Vertreter sind Fachleute, die von der Financial Industry Regulatory Authority (FINRA) qualifiziert und beaufsichtigt werden, einer Nichtregierungsorganisation, die Mitgliedsmaklerfirmen und Börsenmärkte reguliert. Sie verfügen über ein umfassendes Verständnis der Finanzmärkte, Anlageprodukte und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Diese Vertreter können unschätzbare Einblicke in die Auswahl realisierbarer und konformer Projekte für EB-5-Investitionen bieten.

Gründe für die Empfehlung von FINRA-registrierten Vertretern

Expertise in Finanzbewertung und Compliance:

FINRA-registrierte Vertreter verfügen über ein tiefes Verständnis von Finanzinstrumente und Märkte. Ihr Fachwissen ermöglicht es ihnen, die Machbarkeit und das Potenzial verschiedener Projekte effizient zu bewerten. FINRA-Vertreter raten potenziellen Investoren, Projekte auszuwählen, die ihren finanziellen Zielen und ihrer Risikotoleranz entsprechen und sowohl den Einwanderungs- als auch den Finanzvorschriften entsprechen.

Sorgfaltspflicht:

EB-5 Due Diligence ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz des Kapitals der Investoren. FINRA-Experten führen für jedes Projekt eine eigene, unabhängige Due-Diligence-Prüfung durch, bevor sie den Investoren die Optionen präsentieren. Sie führen Analysen der Investitionsmöglichkeiten durch, prüfen die Durchführbarkeit des Projekts, die Glaubwürdigkeit des Entwicklers und die Marktbedingungen und bieten den EB-5-Investoren so zusätzlichen Schutz.

Reduzierte Haftung für Einwanderungsanwälte:

Haftung sowohl aus versicherungstechnischer Sicht als auch aus ärztlicher Kunstfehler kann ein Problem darstellen, wenn ein Einwanderungsanwalt die Rolle der Überprüfung von EB-5-Projekten übernimmt oder einfach empfiehlt Regionale Zentren ohne dem Kunden weitere Hinweise zu geben. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Beratung kann eine Berufshaftpflicht entstehen. Darüber hinaus erlaubt die Berufshaftpflichtversicherung für Einwanderungsanwälte keine Aktivitäten außerhalb der im Versicherungsantrag aufgeführten Praktiken, wie etwa die Prüfung und Analyse von Anlagemöglichkeiten. Die Überweisung des Kunden an einen lizenzierten Fachmann, beispielsweise einen FINRA-Broker, ist ein kluger Schritt, um Haftungsansprüche bei der Zusammenarbeit mit einem EB-5-Investor zu vermeiden.

Ethischer Rat:

Als regulierte Fachleute sind bei der FINRA registrierte Vertreter an eine Reihe ethischer Standards und Compliance-Richtlinien gebunden. Sie können für die Bereitstellung unvollständiger oder irreführender Informationen haftbar gemacht werden.

Projektberatung durch Branchenexperten:

Mit ihrem umfangreichen Wissen über Anlagepraktiken sowie über die EB-5-Branche und den Ruf der Regionalzentren können diese Vertreter Investoren dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie bieten objektive, datengestützte Beratung und helfen Investoren dabei, die Auswirkungen und möglichen Ergebnisse ihrer Anlageentscheidungen zu verstehen.

Die RIA schreibt den Einsatz registrierter Projektberater vor:

Investoren I-526-Petitionen kann verweigert werden, wenn sie für die Platzierung ihrer Investition einen nicht registrierten Vertreter oder einen ausländischen Agenten einsetzen.

Das EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 (RIA) verlangt von allen Projektträgern (unabhängig davon, ob es sich um in den USA ansässige FINRA-Vertreter oder ausländische Agenten handelt) eine I-956K-Registrierung. Wenn Investoren mit der Erreichbarkeit von FINRA-regulierten Vertretern nicht vertraut sind und versuchen, online unabhängig nach EB-5-Projekten zu suchen, nutzen sie möglicherweise unwissentlich die Website oder das Unternehmen eines nicht lizenzierten Trägers, um auf Projektinformationen zuzugreifen.

Dieser Agent erhält möglicherweise eine Vergütung für die Vermittlung des Investors, die vom Regional Center an USCIS gemeldet wird. Wenn der Agent keine gültige I-956K-Registrierung bei USCIS hat, kann der Antrag des Investors abgelehnt werden. Die Empfehlung, einen von FINRA regulierten Anlageprofi zu beauftragen, kann die Gewissheit geben, dass die Investoren die RIA-Promoter-Anforderung erfüllen.

Keine zusätzlichen Kosten für die Anleger:

Die meisten bei FINRA registrierten Vertreter berechnen den Anlegern keine Honorar für ihre Dienste. Bei fast allen EB-5-Projekten ist die Vergütung von Agenten und Maklern bereits im Budget enthalten; die Agenten werden vom Regional Center nach der Investition entschädigt. Ein Investor kann die Vorteile professioneller Finanzberater und unabhängiger Due Diligence ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Wann sollten FINRA-Vertreter beauftragt werden?

FINRA-Vertreter sollten dem Kunden zu Beginn des Prozesses vorgestellt werden, damit der Investor parallel an der Beschaffung von Dokumenten für seine Einwanderungsanwälte und der Auswahl einer geeigneten Anlageoption arbeiten kann.

Standardverfahren zur Erleichterung erfolgreicher EB-5-Anträge

Für Einwanderungsanwälte, die ihren Mandanten umfassende und sorgfältige Unterstützung bieten möchten, sollte die Empfehlung von bei der FINRA registrierten Vertretern eine Standardpraxis im EB-5-Antragsverfahren sein. Die Einbeziehung FINRA-registrierter Vertreter kann die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen EB-5-Antrags erheblich erhöhen. Durch die Empfehlung dieser Fachkräfte wahren Einwanderungsanwälte nicht nur die Interessen ihrer Mandanten, sondern verringern auch die berufliche Haftung ihrer Kanzlei.

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