In einer kürzlich erlassenen Regelung zur Reduzierung einiger EB-5-Antragsgebühren Neben der Einführung neuer Regelungen schlagen das Department of Homeland Security (DHS) und der United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) auch Änderungen und Klarstellungen für I-829-Anträge für abhängige Ehepartner und Kinder von EB-5-Investoren vor.
Die I-829 ist die dritte und letzte Form Dieses Verfahren, das EB-5-Antragsteller im Rahmen ihres Antragsverfahrens einreichen, beseitigt die Bedingungen für den Daueraufenthaltsstatus für Investoren, die bereits eine bedingte Green Card besitzen, sofern ihre EB-5-Investition vollständig den Visabestimmungen entspricht.
Die Richtlinien weisen darauf hin, dass Wenn ein EB-5-Investor stirbt oder seinen Antrag aufgibt Wenn sie jedoch aufgrund einer nachhaltigen Investition und der Schaffung von Arbeitsplätzen Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung hätten, können ihre Angehörigen trotzdem selbstständig einen Antrag auf Status I-829 stellen.
„Es präzisiert, wann und wie abgeleitete Familienangehörige in bestimmten Fällen, in denen der Hauptinvestor verstorben ist oder das Formular I-829 nicht einreicht, selbstständig die Aufhebung der Aufenthaltsbedingungen beantragen können“, so ein Anwalt des EB-5-Programms. Matthew Kolodziej von der JIA Law Group.
Anwalt für US-Einwanderung Elissa Lu Die Anwaltskanzlei Lu & Associates begrüßt die Vorschläge. „Der Vorschlag spiegelt einen fairen und pragmatischen Ansatz zur Vereinfachung des Verfahrens für Hauptinvestoren und deren Familien wider, insbesondere in Fällen, in denen der Hauptinvestor verstirbt.“
Was legen die Richtlinien zu I-829 nahe?
Jennifer Hermansky, EB-5-Anwalt und Vorsitzender des EB-5-Ausschusses der American Immigration Lawyers Association (AILA), fasst die vorgeschlagenen Änderungen wie folgt zusammen:
- Können die unterhaltsberechtigten Familienmitglieder nicht in den Antrag nach Formular I-829 aufgenommen werden, weil der Investor verstorben ist, können alle Unterhaltsberechtigten (Ehepartner und Kinder) des verstorbenen Investors in einen einzigen Antrag nach Formular I-829 aufgenommen werden.
- In allen anderen Fällen, in denen der Ehepartner und die Kinder des Investors nicht im Formular I-829 des Investors aufgeführt sind, muss für jeden Angehörigen ein separater Antrag auf Einlagen gemäß Formular I-829 gestellt werden.
- Wenn ein abgeleiteter Begünstigter einen Antrag auf Formular I-829 separat von dem Hauptinvestor einreicht, der keinen Antrag auf Formular I-829 einreicht (sei es aufgrund des Todes oder aus anderen Gründen), ist der Zeitraum für die Einreichung eines solchen Antrags jeder Zeitpunkt, zu dem der Hauptinvestor zur Einreichung eines solchen Antrags verpflichtet gewesen wäre.
Die Richtlinien könnten die zeitliche Planung für Angehörige verkomplizieren, sagt ein Anwalt.
Lu zufolge gibt es heute ein praktisches Zeitproblem, das diese Petitionen betrifft.
„In vielen EB-5-FälleDer Hauptinvestor und seine Familienangehörigen erhalten ihren bedingten Daueraufenthaltsstatus nicht gleichzeitig. Manchmal wandern Ehepartner oder Kinder Monate oder sogar Jahre nach dem Hauptinvestor ein, was zu unterschiedlichen zweijährigen bedingten Aufenthaltsfristen führt.
Lu warnt davor, dass die vorgeschlagenen Richtlinien Situationen wie diese für Angehörige weiter verschärfen könnten.
„Nach der vorgeschlagenen Regelung würde für ein Derivat, das einen separaten Antrag auf Formular I-829 einreicht, dieselbe Einreichungsfrist gelten wie für den Hauptinvestor – selbst wenn die zweijährige Probezeit des Derivats noch nicht abgelaufen ist. Dies könnte für die Familienmitglieder des Derivats zu verfahrenstechnischen Härten führen.“
Sie schlägt vor, dass das DHS diesen Teil anpasst, um die zeitliche Diskrepanz zu beheben.
„Wir hoffen, dass das DHS die Regelung präzisiert oder ändert, um diese zeitliche Diskrepanz zu beheben. Insbesondere sollte das DHS bestätigen, dass die Frist für die separate Einreichung des Formulars I-829 durch ein Derivat an dessen eigenen bedingten Daueraufenthaltszeitraum gekoppelt ist und nicht allein an den Zeitplan des Hauptinvestors – insbesondere in Fällen, in denen die Einreise des Derivats in die Vereinigten Staaten nach der des Hauptinvestors erfolgt.“
Wie bei den übrigen vorgeschlagenen Regelungen können Bürgerinnen und Bürger bis zum 23. Januar Vorschläge zu diesen Richtlinien einreichen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


