Antragsfrist für Festlandchina im März vorverlegt – Visa Bulletin – EB5Investors.com

Antragsfrist für Festlandchina im Visa Bulletin im März vorverlegt

Mitarbeiter von EB5Investors.com
EB5-Visum-Bulletin-Zeit

Das US-Außenministerium (DOS) vom März Visa-Bulletin hat die wichtigsten Termine für EB-5-Anträge unverändert gelassen, mit Ausnahme des Einreichungsdatums für Investoren aus Festlandchina in der Kategorie „Unreserviert“.

Die Termine sind wie folgt:

  • Indien (Unreserviert): Der endgültige Entscheidungstermin ist der 1. Mai 2022, und der Einreichungstermin bleibt der 1. Mai 2024.
  • China (Unreserviert): Der Stichtag für die endgültige Entscheidung ist der 15. August 2016, und der Einreichungstermin wurde um fast zwei Monate auf den 1. Oktober 2016 (vom 22. August 2016) vorverlegt.

Der Einreichungstermin ist der Tag, an dem Antragsteller berechtigt sind, ihre Einwanderungsanträge beim US-amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsdienst (USCIS) einzureichen. abweichend vom Datum der endgültigen Maßnahme, was angibt, wann EB-5-Visa ausgestellt werden können.

Chinesische Investoren, die ihren Antrag vor dem 1. Oktober 2016 eingereicht haben, sind der Visabearbeitung nun einen Schritt näher gekommen.

Was bedeutet es, wenn sich der EB-5-Antragstermin vorverlegt?

Das US-Heimatschutzministerium (DHS) teilte im Visa Bulletin vom März mit, dass es die Antragsfristen für mehrere Einwanderungsvisakategorien, darunter EB-5, aufgrund gesunkener Visaerteilungsraten für einige Länder vorverlegt habe. nationale Sicherheitsmaßnahmen von der Trump-Administration.

Die Behörde wies jedoch darauf hin, dass im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres eine Rückstufung der Visabestimmungen erforderlich sein könnte, um die Visavergabe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies hänge von der Visanachfrage und Änderungen der Regierungsmaßnahmen ab. „Sollte die Nachfrage nach Einwanderungsvisa steigen oder Regierungsmaßnahmen geändert werden, kann im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres eine Rückstufung der Visabestimmungen notwendig werden, um die Visavergabe innerhalb der jährlichen Obergrenzen zu halten“, so das DHS im Visa-Bulletin vom März.

Je näher der Einreichungstermin rückt, desto mehr Visanummern stehen Investoren zur Verfügung, was denjenigen zugutekommt, die Länder mit hoher Nachfrage wie beispielsweise Indien und China.

Chinesische EB-5-Anträge stehen vor ein Rückstand in der Kategorie „Nicht reserviert“ vor allem aufgrund der hohen Nachfrage nach diesen Arbeitsvisa aus diesem Land und Verzögerungen bei der Bearbeitung innerhalb des Programms.

Unterdessen bleiben die Termine für alle anderen Länder in der Kategorie „Unreserviert“, mit Ausnahme von Indien und China, sowie für die EB-5-Reservierungen aktuell, und es sind bisher keine Rückstände festzustellen.

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