Visa-Bulletin Februar: Kein Rückstand bei EB-5-Rückstellungen - EB5Investors.com

Das Visa-Bulletin vom Februar zeigt keine Anzeichen für einen Rückstand bei den EB-5-Rückstellungen

Mitarbeiter von EB5Investors.com
Visa-Bulletin

Das Visa Bulletin für Februar ist erschienen. Die Anmeldetermine und Fristen für die Bearbeitung von EB-5-Anträgen bleiben seit September 2024 unverändert.  

Der letzte Antragstermin für indische Investoren, die im Rahmen des Nicht reservierte Kategorie ist der 1. Januar 2022 und das Anmeldedatum ist der 1. April 2022. Unterdessen ist der letzte Aktionstermin für EB-5-Investoren vom chinesischen Festland der 15. Juli 2016 mit einem Anmeldedatum vom 1. Oktober 2016.

Bei EB-5-Investorenvisa ist der Anmeldetag der Tag, an dem der Antragsteller alle EB-5-bezogenen Formulare bei den US Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen kann. Endgültiges Aktionsdatum ist der Zeitpunkt, an dem die Agentur einem zugelassenen EB-5-Investor ein Visum ausstellen kann.

Diese Daten für andere Nationalitäten in der Unreserved und EB-5-Reservekategorien aktuell bleiben. Daher gibt es keine Rückstände bei den anderen Ländern, die ein Visum in diesen Kategorien beantragen.

Im Januar gab das US-Außenministerium bekannt, dass es möglicherweise zu einem Rückstau bei den EB-5-Visaanträgen in den Ausnahmekategorien kommen könne.

Was ist ein Rückstand und warum ist er für das EB-5-Visum wichtig?

Seit der Reform des EB-5-Programms im Jahr 2022 ermöglichen die Rücklagen eine priorisierte Antragstellung und schnellere Bearbeitungszeiten für Anträge, die Investitionen in EB-5-Projekte in Zielbeschäftigungsgebieten (TEAs) in den folgenden Gebieten betreffen: ländliche Gebiete, Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit (HUA) und Infrastrukturprojekte im ländlichen oder städtischen Umfeld.

Diese Vorteile könnten jedoch irgendwann enden im Geschäftsjahr 2025, das am 30. September endet.

In der Praxis, Ein Rückstau bedeutet eine Warteschlange für EB-5-Antragsteller aus einem bestimmten Land, da die Nachfrage die von der US-Regierung für diese Visa festgelegten jährlichen Höchstgrenzen übersteigt. Der Rückstand wächst mit der steigenden Nachfrage und immer mehr Antragsteller warten in der Schlange, bis neue Visa verfügbar werden.

Im Grunde wird sich ein potenzieller Rückstand bei der Antragstellung irgendwann im Visa Bulletin widerspiegeln, wenn das USCIS einen bestimmten Stichtag für ausländische Staatsangehörige einer bestimmten Nationalität festlegt, die nach diesem Datum einen Antrag gestellt haben. Dies könnte wiederum eine Kettenreaktion auslösen. Wenn die hohe Nachfrage anhält und die Zahl der Visa begrenzt bleibt, kann das DOS die endgültigen Bearbeitungstermine für EB-5-Visa sogar nach hinten verschieben, selbst wenn der Antrag vollständig genehmigt wird.

EB-5-Anwalt Bernard Worlfsdorf fügt hinzu: „Es sind mehr als genug Anträge in der Pipeline, um das bestehende Kontingent auszuschöpfen, aber weil USCIS und DOS bei der Bearbeitung langsamer waren, steht der endgültige Bearbeitungstermin noch nicht fest.“

Ein Rückstand kann sich auch auswirken gleichzeitige Einreichung, ein beliebter Weg für Ausländer, die mit einem anderen Visum in den USA leben, um die EB-5-Greencard zu erhalten. Beispielsweise können Inhaber eines H-1B-Visums durch die gleichzeitige Einreichung ihren Einwanderungsstatus anpassen, während ihr EB-5-Antrag anhängig ist, sodass sie arbeiten und reisen können, während sie auf den Fortschritt ihres Antrags warten. 

Rückstände treten normalerweise gegen Ende des Geschäftsjahres im September auf, und die EB-5-Anwälte rechnen mit dem gleichen Zeitpunkt für die Rückstellungsanträge.

„Wir verfügen nicht über alle aktuellen Daten zur Einreichung, aber Charlie Oppenheim, Leiter der Visaberatung bei WR Immigrations und ehemaliger Leiter der Visakontrolle im US-Außenministerium, hat angedeutet, dass ein „letzter Entscheidungstermin für EB-5 für Indien und China bis zum Sommer festgelegt werden könnte, möglicherweise aber für den Rest des Haushaltsjahres 2025 (also bis September 2025) gültig sein könnte“, so der EB-5-Anwalt abschließend.

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