EB5AN reicht Antrag auf Abweisung der Klage von EB5 United ein – EB5Investors.com

EB5AN reicht Antrag auf Abweisung der Klage von EB5 United ein

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Von Marta Lillo

EB5AN hat einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht, die EB5 United im März gegen das Regionalzentrum eingereicht hat.

In der Klage, EB5 United wirft EB5AN falsche Angaben vor über eines ihrer EB-5-Projekte in Okeechobee, Florida. Sie behaupten, dass die von EB5AN verbreiteten falschen Informationen über das Wohn- und Gewerbeprojekt EB-5 am Lakefront dazu geführt haben, dass EB-5-Investoren das Projekt aufgegeben und den Ruf des Unternehmens geschädigt haben.

Obwohl EB5AN sich weigerte, sich zu der Klage zu äußern, stellten sie dem EB5 Investors Magazine eine Kopie ihrer Antwort zur Verfügung.

In ihrer Antwort, die am 1. April beim Bezirksgericht Palm Beach eingereicht wurde, erklärt EB5AN, dass die von EB5 United angestrengte Verleumdungsklage abgewiesen werden sollte, da sie „keinen Anspruch darlegt“, da sie auf Meinungen beruht, die nicht anfechtbar sind und dies auch nicht der Fall ist zu Verleumdungsklagen führen.

Das Gericht prüft nun die Antwort und wird voraussichtlich einen Termin für die Anhörung festlegen.

„Der Antrag ist unbegründet und wir werden eine Antwort einreichen“, sagte Bradford Stedem, Präsident und Partner von EB5 United.

EB5AN fordert die Abweisung der Klage von EB5 United

Der von EB5AN über Lakefront erstellte Bericht wird in der Klage als „Project Summary Comments“ bezeichnet. Dieses Dokument „besteht fast ausschließlich aus EB5ANs Eindrücken, Ansichten und Überzeugungen hinsichtlich der Durchführbarkeit und Praktikabilität des Lakefront-Projekts“, heißt es im Antrag auf Abweisung.

„In dem Versuch, EB5AN für seine eigenen Mängel und die seines Projekts zum Sündenbock zu machen, haben die Kläger [EB5 United] einen schlecht durchdachten Verleumdungsfall aufgestellt, der fast ausschließlich auf den Meinungen von EB5AN basiert. Meinungen sind jedoch nicht anfechtbar und begründen keinen Anspruch auf Verleumdung. Die Klage ist daher abzuweisen“, argumentieren die Beklagten in ihrer Erwiderung.

Zu den Gründen, warum EB5AN Informationen über das Lakefront-Projekt verbreitete, erklärte das Regionalzentrum: „Im Rahmen seiner unternehmerischen Due Diligence oder auf Anfrage anderer in der Branche erstellt EB5AN Berichte, in denen durchgeführte Projekte zusammengefasst, kritisiert, erläutert und/oder kommentiert werden.“ von anderen EB-5-Regionalzentren.“

In ihrer Antwort fügte EBAN hinzu, dass ausländische EB-5-Investoren ohne Erfahrung Schwierigkeiten haben, Bedenken oder zusätzliche Fragen bei privaten US-Investitionsangeboten zu erkennen, und dass sich diese Antragsteller häufig auf professionelle Bewertungen von EB-5-Projekten wie EB5AN verlassen.

EB5AN argumentiert, dass EB5 United sich dafür entschieden hat, einen Rechtsstreit zu nutzen, um Konkurrenten zu verunglimpfen und ihren eigenen Fehlern zu entgehen. „Ihre schlecht konzipierte Klage zielt auf die verfassungsrechtlich geschützten Meinungen von EB5AN über das Lakefront-Projekt ab, stellt diese Meinungen als Tatsachenbehauptungen dar und drängt sie in einen Fall von Verleumdung und unerlaubter Einmischung.“

Insbesondere argumentiert EB5AN, dass EB5 United es versäumt, „einen Klagegrund anzugeben“, weil sie „das angeblich diffamierende“ Projektzusammenfassungskommentardokument nicht beigefügt haben, als sie die Klage eingereicht haben, und die angeblich diffamierenden Aussagen, die sie in die Klage aufgenommen haben, „rein sind“. Meinung, Übertreibung und/oder anderweitig nicht anfechtbar.“

Das Regionalzentrum warf EB5 United außerdem hetzerische Rhetorik vor.

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