Das EB-5-Programm ist nicht auf Bundesmittel angewiesen, bei längeren Betriebsschließungen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. - EB5Investors.com

Warum das EB-5-Visumverfahren nicht eingestellt wird, wenn die US-Regierung es tut

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Von Marta Lillo

Ein Potenzial Teil-Shutdown auf Bundesebene drohte im November 2023, da der US-Kongress weder ein Haushaltsgesetz noch ein Ausgabengesetz verabschiedete. Es war das zweite Mal in diesem Jahr, dass die US-Regierung mit dieser Situation konfrontiert war, nachdem sie vor dem 31. Oktober nur knapp einen Shutdown verhindern konnte.

Bezüglich EB-5-Visumanträgeerhält der United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) den größten Teil seiner Mittel durch die gebührenbasierte Bearbeitung von Einwanderungsverfahren, was bedeutet, dass die Behörde während einer möglichen Schließung ihren Betrieb fortsetzen sollte, obwohl es zu Verzögerungen kommen kann.

Im März 2024 verabschiedete der Kongress ein Ausgabenpaket zur Finanzierung verschiedener Bundesbehörden, darunter auch Einwanderungsbehörden, bis zum 30. September 2024. Präsident Biden unterzeichnete das Gesetz.

Alles wie immer, aber EB-5-Investoren sollten vorausplanen

Nach dem Gesetzliche Neugenehmigung des EB-5-Visumprogramms im Jahr 2022wurde der USCIS finanziell autonom. Im Gegensatz zu anderen Bundesbehörden, die auf staatliche Mittel angewiesen sind, ist er befugt, EB-5-Anträge von Investoren zu bearbeiten.

Es kann jedoch zu Verzögerungen kommen, wenn sich der USCIS während der Bearbeitung mit einer anderen Bundesbehörde absprechen muss, die US-Regierungsmittel benötigt. I-526, I-485 und I-829 Petitionen oder wenn die Schließung über einen längeren Zeitraum andauert.

Ausländer, die über US-Botschaften/Konsulate ein EB-5-Visum beantragen, sollten während eines Regierungsstillstands weiterhin Einwanderungsdienste erhalten. Dienstleistungen wie Interviews könnten sich jedoch verzögern, wenn das Außenministerium (DoS) konsularische Einrichtungen schließt oder Termine verschiebt.

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