
Von Dillon R. Colucci
Ende 2020 verlängerte der Kongress die regionalen Zentren des EB-5-Programms erneut bis zum 30. Juni 2021. Diese Verlängerung brachte jedoch eine Besonderheit mit sich: Erstmals in der jüngeren Geschichte läuft die Förderung der regionalen Zentren nicht gleichzeitig mit der Verabschiedung eines neuen Haushaltsgesetzes durch den Kongress aus. Dies wird als „Entkopplung“ des regionalen EB - 5-Programms von der staatlichen Finanzierung bezeichnet. Um die regionalen Zentren des EB-5-Programms zu verlängern, muss ein separates Gesetz von beiden Kammern des Kongresses verabschiedet werden. Da dieses Gesetz eigenständig verabschiedet werden muss, ist eine Reform der regionalen Zentren wahrscheinlich.
Obwohl es noch zu früh ist, über die Parameter eines Reformgesetzes zu spekulieren, ist man branchenweit zuversichtlicher, dass es zu einer Reform kommen wird als zu einer Standard-Neuzulassung ohne Änderungen. Die Chancen auf eine Reform könnten auch steigen, wenn die jüngsten Gerichtsverfahren gegen die im November 2019 verabschiedeten Vorschriften erfolgreich sind. Der Erfolg dieser Gerichtsverfahren könnte dazu führen, dass die Mindestinvestition auf 500,000 USD gesenkt wird, bis eine Reform verabschiedet oder neue Vorschriften rechtmäßig erlassen werden.
Da die Neufassung des EB-5-Programms für regionale Zentren in eine neue Phase eintritt, ist es ratsam, die Folgen eines möglichen Auslaufens dieses Programmteils zu prüfen. Ein kurzfristiges Auslaufen würde wahrscheinlich dazu führen, dass die USCIS ähnliche Verfahren anwendet wie in der Vergangenheit bei ähnlichen Ausfällen. Während dieser Zeit nahm die USCIS weiterhin Anträge (I-526 und I-485) von regionalen Zentren entgegen und legte sie bis zur Neufassung des Programms beiseite. Im schlimmsten Fall, wenn keine Neufassung erfolgt, könnten die anhängigen Anträge (I-526 und I-485) von regionalen Zentren letztendlich abgelehnt werden. Bezüglich der mit regionalen Zentren verbundenen I-829-Anträge wird USCIS auch dann weiterhin Empfangsbestätigungen ausstellen, wenn der regionale Teil des EB-5-Programms ausläuft oder endet, und hat auch während eines solchen Auslaufens oder Ablaufs weiterhin die Befugnis, über die mit regionalen Zentren verbundenen I-829-Anträge zu entscheiden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


