Indien macht im Visa-Bulletin vom Juni 2023 einen Schritt zurück; China bleibt unverändert - EB5Investors.com

Indien macht im Visa-Bulletin vom Juni einen Schritt zurück; China bleibt gleich

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Das Visa-Bulletin vom Juni 2023 gibt Aufschluss über die Termine, an denen EB-5-Investoren können Green Cards beantragen, offiziell als Final Action Date bekannt.

In allen Ländern der Welt, mit Ausnahme von Festlandchina und Indien, gilt weiterhin ein aktueller Endtermin für die Bearbeitung der Anträge. Dies bedeutet, dass es für Antragsteller aus den meisten Ländern keinen Rückstau gibt und dass EB-5-Investoren aus allen Ländern außer Festlandchina und Indien ihre Green Card-Anträge ohne Verzögerung einreichen können.

Für Festland China, der endgültige Aktionstermin war in den Visa-Bulletin für Mai bis zum 8. September 2015, und es bleibt im Visa Bulletin vom Juni 2023 unverändert. Dies bedeutet, dass nur Antragsteller aus Festlandchina mit Prioritätsdaten vor diesem Datum eine Green Card beantragen können.

Der in den vergangenen zwei Monaten unveränderte endgültige Aktionstermin in Indien hat sich nun um über ein Jahr auf den 1. April 2017 verschoben. Dies deutet auf einen zunehmenden Rückstand indischer EB-5-Investoren hin.

Was die reservierten Kategorien betrifft, bleiben die endgültigen Aktionstermine für alle Länder aktuell.

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