
Von Marta Lillo
Das vom Außenministerium veröffentlichte Visa-Bulletin vom Januar 2024 zeigt erhebliche Sprünge bei den Fristen für die Antragstellung für EB-5-Investoren.
Es ist die erste Terminverschiebung seit Oktober.
Für chinesische Investoren verschob sich der endgültige Bearbeitungstermin für EB-5-Green-Card-Anträge um drei Monate auf den 5. Dezember 2015, vom 1. Oktober 2015. Gleichzeitig sprang der endgültige Bearbeitungstermin für indische EB-5-Investoren um zwei Jahre auf den 1. Dezember 2020, vom 15. Dezember 2018.
Darüber hinaus bleiben die endgültigen Bearbeitungstermine für EB-5-Investoren aus anderen Ländern als China und Indien aktuell, so dass es bei ihnen nicht zu Rückständen kommt.
Das US-Außenministerium erklärte, dass sich die endgültigen Bearbeitungstermine für die meisten arbeitsplatzbezogenen Visakategorien, einschließlich EB-5, in der Regel verschieben, wenn Visanummern für das folgende Geschäftsjahr verfügbar werden.
Das Geschäftsjahr 2024 begann am 1. Oktober 2023 und wird voraussichtlich ein profitables Jahr für Investoren, die das EB-5-Visum beantragen. Es wird erwartet, dass für dieses Programm mehr als 20,000 Visa verfügbar sein werden. Der Anstieg der Visaverfügbarkeit ist hauptsächlich auf Übertragungsbestimmungen seit dem Reform and Integrity Act von 2022 (RIA) zurückzuführen. Daher wurden reservierte EB-5-Visa aus dem Geschäftsjahr 2022, die in diesem Jahr oder im Geschäftsjahr 2023 nicht genutzt wurden, als nicht reserviert für 2024 weitergegeben. Darüber hinaus wurden reservierte Visa aus dem Geschäftsjahr 2023, die nicht genutzt wurden, ebenfalls auf das laufende Geschäftsjahr übertragen.
EB-5-Anmeldetermine bleiben unverändert
Die Fristen für die Einreichung eines EB-5-Antrags für chinesische und indische Antragsteller bleiben unverändert (1. Januar 2017 bzw. 1. April 2022), also seit Oktober. Außerdem sind die Fristen für die neuen Sonderkategorien in allen Ländern aktuell.
Diese Termine geben an, wann Investoren ihre erforderlichen Dokumente beim Nationalen Visazentrum einreichen können.
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