Grünes Licht für EB-5-Regionalzentren zur Annahme von Anträgen - EB5Investors.com

Grünes Licht für die EB-5-Regionalzentren, Petitionen anzunehmen

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Von Anayat Durrani

Die Entscheidung des Gerichts, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, Fall Behring gegen die US-Einwanderungsbehörde hat endlich die regionalen Zentren wieder in Betrieb genommen. Die Entscheidung des US-Bezirksgerichts des nördlichen Bezirks von Kalifornien erlaubt es EB-5-Investoren nun, neue I-526-Petitionen.

„Aufgrund der einstweiligen Verfügung in Behring Regional Center gegen Mayorkas, USCIS kann nicht einfach durch eine einfache Aktualisierung der Website eine pauschale Aufhebung der Autorisierung aller zuvor autorisierten Regionalzentren aussprechen“, sagt Phuong Le, Partner bei KLD LLP.

Die Anordnung des Gerichts gestattet allen vorab autorisierten Regionalzentren, EB-5-Projekte zu sponsern und I-526-Anträge von neuen EB-5-Investoren anzunehmen, die qualifizierte EB-5-Investitionen über Regionalzentren tätigen.

„Aufgrund der bundesweiten einstweiligen Verfügung können alle zuvor benannten Regionalzentren nun mit der Einreichung von Projektgenehmigungsanträgen (Formular I-956F) fortfahren. Sobald dieses Formular eingereicht ist, können Investoren in diesem Projekt mit der Einreichung von I-526-Anträgen fortfahren“, sagt H. Ronald Klasko, ein EB-5-Einwanderungsanwalt und einer der Gründer von Klasko, Rulon, Stock & Seltzer mit Büros in New York City und Philadelphia.

USCIS bearbeitet regionale EB-5-Anträge

Der USCIS veröffentlichte eine Warnung, in der er ankündigte, dass er „die Bearbeitung des regionalen Zentrumsformulars I-526 (Einwanderungsantrag eines ausländischen Unternehmers), das am oder vor Ablauf des vorherigen Regionalzentrumsprogramms am 30. Juni 2021 eingereicht wurde, wieder aufgenommen hat“.

Der USCIS teilte mit, dass er über alle vor dem 526. März 15 eingereichten Anträge auf Formblatt I-2022 auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der ursprünglichen Einreichung der Anträge, vor der Verabschiedung des EB-5 Reform and Integrity Act von 2022, geltenden Zulassungsvoraussetzungen entscheiden werde.

„Der zweite Teil dieser Zeile ist wichtig, denn seit diese Entscheidung bekannt wurde, scheint große Verwirrung zu herrschen, weil einige Leute behaupten, dies sei nicht ausreichende Bestätigung, um neue I-526-Anträge einzureichen. Das stimmt nicht“, sagt Le. „Wir bleiben unserer Empfehlung treu, dass Sie als autorisierter RC mit einem zuvor genehmigten I-924-Muster heute praktisch neue I-526-Anträge einreichen können, solange Ihr Angebot und Ihr RC aktualisiert wurden, um dem RIA zu entsprechen.“

EB-5 Regionalzentren können Projektanträge einreichen

Ähnlich verhält es sich laut Le, wenn ein autorisierter RC, der nach der RIA ein neues EB-5-Angebot starten möchte, das Formular I-956F einreichen muss „und dann können Sie auf den Markt gehen. So einfach ist das.“ 

In der USCIS-Warnung hieß es weiter, dass das USCIS „Anträge auf Form I-526 weiterhin nach dem Ansatz der Visumverfügbarkeit bearbeiten wird, wobei Anträge auf Form I-526 für Investoren mit einem verfügbaren oder bald verfügbaren Visum Vorrang haben werden.“

Le sagt, die Aktualisierung der Website sei das „Ergebnis enormer Prozessbemühungen des Behring Regional Center im Namen seiner EB-5-Investoren und der EB-5-Branche“ und erfülle die Versprechen der RIA.

„Milliarden von Dollar und Tausende von Familien erfordern, dass es Rechte und Schutzmaßnahmen gibt, die der USCIS im Rahmen eines begründeten Entscheidungsprozesses, einschließlich Notice and Comment, sorgfältig prüfen und abwägen muss, wenn er RCs die Bezeichnungen entziehen möchte. Zum Glück ist das jetzt behoben“, sagt Le.

Dies ist zwar nicht das Ende des Rechtsstreits, da dieser noch andauert, doch vielen Beteiligten in der Branche bringt es die dringend benötigte Erleichterung.

„Da USCIS keine Vorschriften oder sogar politische Memoranden zur Umsetzung des neuen Gesetzes und der einstweiligen Verfügung des Richters erlassen hat, wird regionalen Zentren, Entwicklern und Investoren empfohlen, den Rat ihrer Anwälte für Einwanderung „Wir haben uns sehr gefreut, dass wir uns noch mehr mit den Problemen, Entscheidungen und Strategien für die Zukunft auseinandersetzen müssen“, sagt Klasko. „Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass das EB-5-Regionalzentrumsprogramm endlich wieder in Betrieb ist und die erste langfristige Verlängerung seit vielen Jahren vorliegt.“

 

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