
Das Visa-Bulletin vom Mai 2023 wurde veröffentlicht und enthält den endgültigen Aktionstermin für EB-5-Investoren aus verschiedenen Ländern.
Für die meisten Länder ist das endgültige Aktionsdatum, also das Datum, an dem EB-5-Investoren berechtigt sind, Green Cards zu beantragen, aktuell, was bedeutet, dass es keine Rückstände gibt und dass EB-5-Investoren mit aktuellem endgültigen Aktionsdatum fortfahren können und Beantragen Sie eine Green Card.
Für Investoren aus Festlandchina, der größten Nationalität von EB-5-Investoren im Jahr 2022, ist der endgültige Aktionstermin nun auf den 8. September 2015 festgelegt, also zwei Monate später als der endgültige Aktionstermin im April, der auf den 8. Juli 2015 fiel.
Der letzte Aktionstermin für indische EB-5-Investoren bleibt gegenüber April unverändert und ist der 1. Juni 2018.
Das endgültige Datum ist jedoch möglicherweise nicht so endgültig. EB-5-Investoren aus beiden Ländern könnten es immer noch schaffen, eine Green Card zu beantragen. „Wenn USCIS feststellt, dass für das Geschäftsjahr mehr Einwanderungsvisa verfügbar sind als bekannte Antragsteller für solche Visa, wird USCIS auf seiner Website angeben, dass Antragsteller stattdessen die Tabellen „Termine für die Einreichung von Visumanträgen“ in diesem Bulletin verwenden können“, heißt es im Visa-Bulletin vom Mai 2023.
Was die Stilllegungskategorien betrifft, sind die endgültigen Aktionstermine für alle Länder, einschließlich China und Indien, ist aktuell – siehe Diagramm oben.
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