Die am weitesten verbreitete Form der EB-5-Finanzierung ist das EB-5-Darlehensmodell. Beim EB-5-Darlehensmodell wird die EB-5-Finanzierung einem Projektunternehmen (auch als arbeitsplatzschaffendes Unternehmen bekannt) als Darlehen (ein „EB-5-Darlehen“) von einem gepoolten Investitionsvehikel (dem neuen kommerziellen Unternehmen) gewährt. Die Bedingungen des EB-5-Darlehens werden größtenteils von den Anforderungen des EB-5-Programms bestimmt, und EB-5-Entwickler fühlen sich durch diese Anforderungen oft eingeschränkt. Der jüngste Rückgang der EB-5-Visumkategorie und die Vorhersagen für einen zukünftigen Rückgang der Visa werden die Konflikte zwischen den Wünschen der EB-5-Entwickler und den Einschränkungen des EB-5-Programms nur noch verstärken.
Ein Hauptproblem für EB-5-Projektentwickler bei der EB-5-Finanzierung ist die Schwierigkeit, einen EB-5-Kredit zeitnah zurückzuzahlen. Im Allgemeinen bevorzugen EB-5-Projektentwickler eine möglichst schnelle Rückzahlung. Dies kann jedoch durch die EB-5-Anforderungen gemäß 8 CFR 216.6(c)(1)(i)-(iii) eingeschränkt sein. Laut 8 CFR 216.6(c)(1)(i)-(iii) muss die Investition eines EB-5-Investors während der gesamten Dauer seiner bedingten Daueraufenthaltsgenehmigung „nachhaltig“ und „risikobehaftet“ sein. EB-5-Projektentwickler streben daher in der Regel eine möglichst frühzeitige Rückzahlung des EB-5-Kredits an. Die USCIS hat jedoch keine eindeutigen Richtlinien dazu herausgegeben, ob die Investitionsgelder eines EB-5-Investors weiterhin „risikobehaftet“ bleiben, wenn ein EB-5-Kredit an ein neues Unternehmen zurückgezahlt wurde, bevor der Investor die unbedingte Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt hat.
Wenn ein EB-5-Darlehen an das neue Handelsunternehmen zurückgezahlt wird, bevor der EB-5-Investor die bedingungslose Daueraufenthaltserlaubnis erhält, kann USCIS davon ausgehen, dass die Investitionsmittel des EB-5-Investors nicht mehr „gefährdet“ sind, da sie lediglich auf einem Bankkonto des neuen Handelsunternehmens liegen. Darüber hinaus müssen die Investitionsmittel während der gesamten Dauer der bedingten Daueraufenthaltserlaubnis des EB-5-Investors „aufrechterhalten“ werden. Wenn es zu einer Rückabwicklung des Visums kommt, verzögert sich der Beginn der Dauer der bedingten Daueraufenthaltserlaubnis des EB-5-Investors, was wiederum das Datum verzögert, an dem der EB-5-Investor die bedingungslose Daueraufenthaltserlaubnis erhält.
Da ein EB-5-Darlehen ausstehend bleiben muss, um die Anforderungen von 8 CFR 216.6(c)(1)(i)-(iii) für jeden EB-5-Investor in einem Projekt zu erfüllen, muss die Laufzeit eines EB-5-Darlehens verlängert werden, um etwaige Verzögerungen aufgrund von Visa-Rückschritten zu berücksichtigen. Dies verlängert die Laufzeit eines EB-5-Darlehens und verhindert, dass EB-5-Entwickler ein EB-5-Darlehen in drei bis vier Jahren kündigen können. EB-5-Finanzierungen werden jedoch wahrscheinlich für EB-5-Entwickler attraktiv bleiben, da die Zinssätze viel niedriger sind als bei herkömmlichen Bankfinanzierungen. Darüber hinaus wird nicht erwartet, dass die Verlängerung eines EB-5-Darlehens zur Berücksichtigung von Visa-Rückschritten die derzeitige Standardlaufzeit eines EB-5-Darlehens von 7-5 Jahren erheblich verlängert. Mit der richtigen EB-5-Beratung kann ein EB-5-Darlehensvertrag so strukturiert werden, dass er Visa-Rückschritten Rechnung trägt und den Zielen eines EB-5-Entwicklers gerecht wird.
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