EB-5-Klage behauptet, EB5-Investoren seien in Schwierigkeiten, nachdem USCIS die Umverteilungsregel geändert habe - EB5Investors.com

Laut Klageschrift befinden sich Tausende EB-5-Investoren in einer Notlage, nachdem USCIS die Umschichtungsregeln geändert hat

Mitarbeiter von EB5Investors.com

 

In einer kürzlich eingereichten Klage vor einem US-Bundesgericht wird behauptet, dass eine „willkürliche und launenhafte“ Änderung, die die US-Einwanderungsbehörde im Jahr 2020 vorgenommen hat, die Zukunft Tausender EB-5-Investoren und die Milliarden an Kapital gefährden wird, die sie in arbeitsplatzschaffende Entwicklungsprojekte in den USA gesteckt haben.

Die Klage, die am 2. März beim US-Bezirksgericht des Bezirks Massachusetts eingereicht wurde, führt das Horrorszenario auf eine nicht ganz unerhebliche Änderung im EB-5-Regelwerk zurück: umgeschichtetes Kapital muss innerhalb des geografischen Gebiets seines ursprünglichen regionalen Zentrums bleiben. Die Regelung, die USCIS im Juli 2020 erließ, betrifft sowohl aktuelle als auch zukünftige EB-5-Anträge.

„Indem sie verlangten, dass eine Neuverteilung innerhalb des Territoriums des Regionalzentrums erfolgen müsse, und diese Politik rückwirkend anwendeten, haben die Beklagten nicht nur die finanziellen Risiken für die Investoren erhöht, sondern auch willkürlich und dramatisch die Einwanderungsrisiken dieses Programms für die Investoren erhöht“, heißt es in der Klage.

In der Klage heißt es weiter, die Regierung habe „die Regeln mitten im Spiel geändert, um es viel wahrscheinlicher zu machen, dass Investoren es nicht bis zur Ziellinie schaffen und nicht die Einwanderungsvorteile ernten können, die sie ursprünglich zur Investition motiviert haben – ungeachtet der Tatsache, dass sie alle Programmvoraussetzungen erfüllt und die Ziele des Programms erreicht haben.“

In der Klage wird behauptet, dass die Änderung vom Juli 2020 EB-14.8-Kapital in Höhe von geschätzten 5 Milliarden US-Dollar und die EB-5-Berechtigung von mehr als 50,000 Investoren beeinträchtigen könnte. Ziel ist es, die Anordnung vom Juli 2020 für rechtswidrig zu erklären, ihre rückwirkende Anwendung oder die Anwendung auf anhängige Anträge zu unterbinden und weitere nicht näher bezeichnete Erleichterungen zu gewähren, die das Gericht für angemessen hält.

Die bisherige Praxis seit etwa 2014 erforderte der Beschwerde zufolge nicht die umgeschichtetes Kapital im Gebiet der regionalen Zentren zu bleiben. Vielmehr wurde das Geld routinemäßig in andere Projekte reinvestiert, blieb aber technisch „gefährdet“ – eine USCIS-Anforderung seit der Einführung von EB-5.

Die Notwendigkeit, EB-5-Kapital zu verschieben, ergibt sich aus einem überlasteten und schleppenden US-Einwanderungssystem, das in den letzten Jahren von einem dramatischen Zustrom aus China stammender EB-5-Investoren überschwemmt wurde. Diese chinesischen Familien, die eine Green Card für die Übersiedlung in die USA und damit ihre Chance auf den amerikanischen Traum anstrebten, beantragten in so großer Zahl, dass ihr Heimatland aufgrund der länderspezifischen Obergrenze des Programms nicht mehr für weitere EB-5-Visa infrage kam.

Um die Sache noch schlimmer zu machen, warten diese chinesischen Investoren – die bereits seit Jahren auf ihre Chance bei der Einwanderung warten – Visa-Rückstand — konnten ihre Kapitalinvestitionen nicht zurückerhalten, ohne ihren Platz in der Einwanderungsschlange zu gefährden.

Dies führte dazu, dass unzählige Geldbeträge, die in US-Projekte geflossen waren, nach der Fertigstellung dieser ursprünglichen Projekte einen neuen Verwendungszweck benötigten. Dieses Szenario wurde als „Umschichtung“ bekannt und war in den ursprünglichen EB-5-Gesetzen von 1990 nicht vorgesehen.

Während in der Klage – eingereicht von dem in Philadelphia ansässigen Anwalt H. Ronald Klasko und Jesse Bless, Prozessdirektor der American Immigration Lawyers Assn. – darauf hingewiesen wird, dass die Änderung des USCIS im Juli 2020 einen Großteil der EB-5-Investorenbasis negativ beeinflusst, werden in ihrem Fall acht Regionalzentren und 22 neue kommerzielle Unternehmen (NCEs) als Kläger genannt, die 188 eingewanderte Investoren und ihre Familien vertreten.

Der Klage zufolge haben diese Investoren zusammen rund 952 Millionen Dollar in eine breite Palette von Projekten in den gesamten Vereinigten Staaten investiert, darunter Mehrfamilienhauskomplexe, Hotels und Büros in Dallas, Denver und Las Vegas.

Bless lehnte Kommentar mit EB5-Investoren Zeitschrift. Klasko konnte rechtzeitig zur Veröffentlichung nicht erreicht werden.

Bei den Angeklagten handelt es sich um USCIS; Tracy Renaud, kommissarische Direktorin des USCIS; Sarah Kendall, Leiterin des Immigrant Investor Program Office des USCIS; und Alejandro Mayorkas, kommissarischer Minister für Innere Sicherheit.

Im Fall von Bless und Klasko wird argumentiert, dass die Frage der Umschichtung – ob die ursprünglichen Mittel der Investoren außerhalb des Gebiets des ursprünglichen Regionalzentrums umgeschichtet werden könnten – seit 2014 wiederholt aufgeworfen wurde, insbesondere als die Realität ans Licht kam, dass das EB-5-Programm länger als die ursprünglich geplanten fünf Jahre dauern würde.

Die Änderungen an EB-5 in den Jahren 2015 und 2017 hätten diese Frage nicht beantwortet, heißt es in der Beschwerde.

Der Fall kritisiert auch die Position der Regierung, indem er behauptet, sie habe den Beteiligten keine angemessene Gelegenheit gegeben, sich zur Änderung der Politik im Juli 2020 zu äußern. Sie behaupten sogar, dass die Schaffung der Politik unter Kenneth Cuccinelli, dem damaligen amtierenden Direktor des USCIS unter der Trump-Regierung, keine Rechtswirkung haben könne, da er nicht rechtmäßig in das Amt berufen worden sei.

Cuccinellis Aufstieg im Jahr 2019 weckte damals die Besorgnis der Gesetzgeber, die darauf hinwiesen, dass sie ihn eigentlich ernennen sollten. Ein Bundesrichter und das Government Accountability Office stimmten 2020 ihren Vermutungen zu, obwohl Cuccinelli sein Amt bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt am Ende der Amtszeit von Präsident Trump im Januar innehatte.

USCIS wiederum bezeichnete die Änderung im Juli 2020 als „minimal“.

In der Beschwerde wurde dieser Verharmlosung entschieden widersprochen, mit der Begründung, dass sie zur Ablehnung oder Aufhebung Hunderter oder gar Tausender EB-5-bezogener Anträge führen würde.

Die Familien, die hinter all dem Papierkram stehen, so die Klage, „haben in gutem Glauben investiert, um eine Green Card zu erhalten … [Eine Ablehnung] führt zum Verlust der Green Card und möglicherweise zur Abschiebung des Investors und seiner Familienangehörigen, was ganz klar keine geringfügige Auswirkung ist.“

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