
Von Anayat Durrani
Der Amigos Act wurde als Teil des National Defense Authorization Act (NDAA) für das Haushaltsjahr 2023 in Kraft gesetzt. Mit dem AMIGOS-Gesetz (Advancing Mutual Interests and Growing our Success) erhalten portugiesische Bürger Anspruch auf E-1 und E-2 Visa, die Einzelpersonen die Möglichkeit geben, für bis zu zwei Jahre in die USA einzureisen und dort „erheblichen Handel“ zu treiben oder „erhebliche Kapitalbeträge“ zu investieren. Das neue Gesetz könnte auch Auswirkungen haben auf EB-5-Anträge.
„Das Gesetz hat zwei wesentliche Änderungen bei der Berechtigung für E-Visa mit sich gebracht“, sagt Andy J. Semotiuk, US-amerikanischer und kanadischer Einwanderungsanwalt für die Anwaltskanzlei Pace. Erstens wurde Portugal nun als Vertragsland eingestuft, was bedeutet, dass Inhaber portugiesischer Pässe E-1- und E-2-Visa als Vertragshändler/Vertragsinvestoren erhalten können.
Die zweite Änderung besteht darin, dass der NDAA die Berechtigung für ein E-Visum einschränkt, indem er eine neue Anforderung einführt, dass E-Visumantragsteller, die die Staatsbürgerschaft eines Vertragslandes durch finanzielle Investitionen erhalten haben, mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in dem Vertragsland „ansässig“ gewesen sein müssen, bevor sie das E-Visum beantragen. Dies könnte möglicherweise Auswirkungen haben Staatsbürgerschaft-durch-Investition-Programme in Ländern, in denen derzeit keine Wohnsitzauflage für Antragsteller besteht.
Der Amigos Act ist nicht für alle eine gute Nachricht
„Die zweite Bestimmung wird erhebliche negative Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaftsprogramme durch Investitionen in Ländern wie der Türkei und Grenada haben. Diese Programme werden keinen Sinn mehr ergeben, da es unwahrscheinlich ist, dass internationale Investoren bereit sein werden, drei Jahre lang ihren Wohnsitz in diesen Ländern zu begründen, um sich für ein US-E-Visum zu qualifizieren“, sagt Semotiuk.
Er sagt, dies könne sich auch negativ auf das auswirken, was bisher eine Option war für EB-5-Investoren aus Ländern wie China, Indien und Brasilien.
„Solche Investoren könnten die Option der Staatsbürgerschaft durch Investition von Ländern wie der Türkei und Grenada nutzen, um sich für deren Staatsbürgerschaft und, gemäß ihren Abkommen mit den USA, für ein E-2-Visum und Leben in den USA zu qualifizieren und gleichzeitig eine EB-5-Greencard zu beantragen. Die neue Regelung schränkt die Optionen für solche Investoren erheblich ein“, sagt Semotiuk.
Was Portugal betrifft, erklärt Semotiuk, dass das Gesetz die Aussichten für Investoren erweitere, allerdings nur auf derselben Grundlage wie die anderen.
„Mit anderen Worten: Investoren müssen drei Jahre lang ihren Wohnsitz in Portugal haben, um dann ein E-2-Visum für die USA beantragen zu können. Angesichts des EU-Zugangs Portugals und des angenehmen und erschwinglichen Lebensstils, der dort möglich ist, ist dieses Szenario jedoch wahrscheinlicher“, sagt Semotiuk.
Marko Issever, Gründer und CEO von America EB5 Visa, LLC, sagt, dass nur sehr wenige Investoren, wenn überhaupt, die einen Pass für Grenada, die Türkei oder Montenegro erwerben, in der Regel die Absicht haben, langfristig in diesen Ländern zu leben. Er sagt, dass die Bestimmung bei dieser Methode wahrscheinlich sehr negative Auswirkungen auf ihre Bestrebungen nach einem E-2-Visum haben wird. Obwohl er sagt, dass es möglich ist, dass sie EB-5 nun als alternativen Weg in die USA in Betracht ziehen, glaubt er nicht, dass allzu viele diesen Weg einschlagen werden.
„E-2-Visa über die Staatsbürgerschaft eines zweiten Landes sind immer noch erheblich günstiger als die neue Investitionsanforderung von EB-5, die 800,000 US-Dollar zuzüglich Gebühren für projektbasierte Anträge in gezielten Beschäftigungsgebieten und 1,050,000 US-Dollar zuzüglich Gebühren für projektbasierte Anträge in städtischen Gebieten beträgt“, sagt Issever.
„Für das E-2-Visum gibt es keine speziellen Aufenthaltsvoraussetzungen, für das EB-5-Visum, ein Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, schon. Aus globaler steuerlicher Sicht gibt es für diejenigen, die dauerhaft in den USA leben möchten, keinen Unterschied.“
Issever weist darauf hin, dass das EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 eine gleichzeitige Einreichung erlaubt. Das bedeutet, dass EB-5-Investoren mit ihrem EB-5-Antrag sowohl eine Statusanpassung als auch eine Reisegenehmigung beantragen können.
Auswirkungen des Amigos Act auf die Bearbeitungszeiten für E-2-Visa
„Die Aufenthaltsvoraussetzung des neuen Amigos Act hat die Bearbeitungszeit für das E-2-Visum für diese Investoren im Wesentlichen um drei Jahre verlängert“, sagt Issever. „Andererseits hat die Möglichkeit der gleichzeitigen Antragstellung für Antragsteller, die derzeit in den USA leben und sich für das EB5-Visum entscheiden, ihre Wartezeit für die Erteilung von Arbeits- und Reisegenehmigungen erheblich verkürzt.“
Issever sagt, es sei wahrscheinlich, dass einige Investoren, die das E-2-Visum nicht mehr so schnell wie früher erhalten können, stattdessen das EB-5-Visum in Betracht ziehen. Er sagt, dass die E-2-Visumberechtigung durch die Staatsbürgerschaft eines zweiten Landes eine beliebte Option für Investoren aus Nichtvertragsländern wie China, Vietnam und Indien sei und dass es zu einem Anstieg der EB-5-Anträge aus diesen Ländern kommen könnte.
„Neben dem Privileg der gleichzeitigen Einreichung, das EB-5-Investoren gewährt wird, sieht das RIA auch eine Ausnahmeregelung für ländliche Projekte vor. So haben chinesische Investoren jetzt beispielsweise viel weniger Gründe, das E-2-Visum über die Staatsbürgerschaft eines zweiten Landes zu beantragen“, sagt Issever.
Er sagt, diese Investoren könnten in ein ländliches EB-5-Projekt investieren, ohne an eine Rückentwicklung von 15 bis 20 Jahren gebunden zu sein.
„USCIS muss die Bearbeitungszeiten verkürzen und das sechsmonatige Bearbeitungszeitziel erreichen, um diese Investoren für EB-5 zu gewinnen“, sagt Issever.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


