Prognosen zum EB-5-Visaprogramm für 2025 - EB5Investors.com

Prognosen zum EB-5-Visaprogramm für 2025

Mitarbeiter von EB5Investors.com

US Einwanderungsanwälte und regionale Zentren sind hinsichtlich der Entwicklung des EB-5-Visumprogramms im Jahr 2025 vorsichtig optimistisch. 

Sie prognostizieren ein dynamisches Umfeld, das von politischen Veränderungen und Markttrends beeinflusst wird, vor allem aufgrund der erwarteten Beschränkungen der US-Einwanderung unter der Trump-Regierung. Viele sind sich auch einig, dass das anhaltende Interesse an Investitionen in den USA über das EB-5-Programm im nächsten Jahr wahrscheinlich anhalten und zunehmen wird. 

Der Ansatz der Trump-Administration zur Einwanderung könnte das Programm beeinflussen

„Die AIIA ist der Ansicht, dass das größte Problem, mit dem das EB-5-Programm und seine Gemeinschaft konfrontiert sind, die Auswirkungen der kommenden Trump Verwaltung”, sagt Yiran Cheng, Leiter der Kommunikation bei AIIA. „Einerseits werden die von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einschränkung anderer arbeitsplatzbasierter Einwanderungswege wie EB-2 oder EB-3 und zur Massenabschiebung illegaler Einwanderer (was Bauunternehmer dazu zwingen wird, günstigere Finanzierungen zu finden, um die Arbeitskosten zu kompensieren) das EB-5-Programm höchstwahrscheinlich populär machen. Andererseits bleibt abzuwarten, ob sich die Feindseligkeit der Trump-Regierung gegenüber der Einwanderung negativ auf die Bearbeitungs- und Entscheidungseffizienz des [US Citizenship and Immigration Services] USCIS und des [Department of Homeland Security] DHS auswirken wird.“ 

EB-5-Anwalt Rohit Turkhud warnt vor der möglichen Wahrnehmung, dass die Diskriminierung in den USA zunehmen könnte, was einige Investoren davon abhalten könnte, auszuwandern, bis sich „der Staub gelegt hat“. Er erwartet jedoch, dass die USA „das Land der Wahl für akademische Bestrebungen und unternehmerische Talente und Chancen“ bleiben werden. Außerdem sagt der EB-5-Visa-Anwalt, dass das EB-5-Visum weiterhin die besten Möglichkeiten für eine Einwanderung in die USA bieten wird, insbesondere für indische und chinesische Investoren. 

Die steigende Nachfrage wird das Interesse am EB-5-Programm weiter steigern

Es besteht Einigkeit darüber, dass EB-5-Investoren, insbesondere aus Indien und China, weiterhin das EB-5-Investorenvisum als primäre Möglichkeit für den Aufenthalt in den USA bevorzugen werden. 

EB-5-Anwalt Phuong Le von KLDP sagt, das Vertrauen ausländischer Investoren in das Programm sei gestiegen, nachdem der Reform and Integrity Act of 2022 (RIA), eine bedeutende Regulierungsreform zur Verbesserung der Integrität und Effizienz des EB-5-Programms, vollständig umgesetzt wurde. „2025 wird das Jahr sein, in dem EB-5 in der RIA-Ära seinen Höhepunkt erreichen wird. In den ersten beiden Jahren haben sich viele Leute vorsichtig wieder herangeschlichen, um das Terrain zu sondieren, da sie sich nicht sicher waren, wie der Markt war, wie hoch die Nachfrage bei 800 $ war und ob sie Geld auftreiben konnten. All diese Fragen wurden bejaht.“ 

Darüber hinaus erwartet Le, dass sich im nächsten Jahr zwei Faktoren verfestigen und die Nachfrage ankurbeln werden: das Interesse ausländischer Einwohner, die bereits ohne Einwanderungsstatus in den USA leben, und der Fokus auf die Flexibilität und Rückzahlungsfähigkeit der EB-5-Projekte.  

„Eine große tektonische Verschiebung besteht darin, dass der größte EB-5-Markt nicht China, Indien oder irgendein anderer ausländischer Markt ist. Es sind die USA. Die Folge davon ist, dass Investoren mit größeren Beträgen als je zuvor direkt investieren und es möglich ist, große Summen auch ohne Agenten zu beschaffen. Das war noch vor zwei Jahren undenkbar“, fügt Le hinzu. 

Inzwischen US EB-5 Anwalt Edward Beshara geht davon aus, dass indische und chinesische „nicht eingewanderte Ausländer, die sich bereits seit mehr als 90 Tagen in den USA aufhalten“, für ihre gleichzeitigen Antragstellungen weiterhin Sonderkategorien wie ländliche Projekte und Infrastrukturprojekte wählen werden.

Bei der gleichzeitigen Einreichung handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Personen, die sich bereits mit einem anderen Einwanderungsvisum in den USA aufhalten, einen Antrag stellen können. um ihren Status anzupassen um eine bedingte unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, während sie das EB-5-Visum beantragen.

Wie für Projekt- und EB-5-InvestitionspräferenzenLe erwartet, dass „die Möglichkeit, sie vorzeitig zurückzuzahlen“ das Interesse der Investoren im nächsten Jahr wecken wird: „Die Diskussion zwischen ländlichen und HUA-Projekten wird sich darauf konzentrieren, welche Projekte in der Lage sein werden, die Investoren pünktlich oder früher zurückzuzahlen als ihre Konkurrenten. Die Leute haben noch nicht ganz begriffen, dass sie ihr Geld vollständig zurückzahlen können, selbst wenn sie den Green Card-Prozess noch nicht einmal abgeschlossen haben. Sobald sie das tun, erwarten wir, dass die Diskussion ganz anders verlaufen wird. Der Fokus wird auch auf Projekten liegen, die kreative, investorenfreundliche Lösungen bieten können, wie RC-Darlehen, SDIRAs usw. Die endgültigen Gewinner des EB-5 werden wahrscheinlich in der Lage sein, diese beiden Konzepte zu vereinen und das Tempo zu beschleunigen.“ 

Cheng von der AIIA warnt jedoch davor, dass es zu einem Visarückstau für Chinesische und indische Bittsteller Bei Anträgen in den Stilllegungskategorien ist mit einem erheblichen Rückgang zu rechnen.  

„Sollte dies eintreten, wird die Begeisterung für EB-5 in diesen Ländern mit Sicherheit nachlassen. Ob dieser Nachfragerückgang teilweise durch den Zustrom von Investoren aus Taiwan und Südkorea abgemildert werden kann, muss noch ermittelt werden.“ 

Die Leistung des USCIS wird voraussichtlich Bearbeitungszeiten und Wartelisten beeinflussen

Die Führungswechsel im Weißen Haus und im Kongress werden Welleneffekte haben, die die Verfahren des USCIS beeinflussen werden, sagt Kyle Walker vom Green Card Fund.  

„Die Prioritäten des USCIS unter einer neuen Regierung könnten die Bearbeitungszeiten verändern. Während die Politik des Außenministeriums die Erteilung von Nichteinwanderungsvisa verschärfen könnte, was die Hürden für einige Einwanderer erhöht, aber die Attraktivität des EB-5-Visums steigert. Ein möglicher Rückschritt in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit (HUA) und ländlichen TEAs könnte Investoren dazu veranlassen, ihre Projektauswahl zu überdenken. Um diese Veränderungen zu bewältigen, müssen die EB-5-Beteiligten flexibel und informiert bleiben, während die Branche proaktiv mit politischen Entscheidungsträgern zusammenarbeitet, um positive Ergebnisse für globale Investoren sicherzustellen“, sagt Walker. 

Unterdessen rechnet Turkhud mit Konsequenzen aufgrund der „Fluktuation bei den Bundesbediensteten, unter anderem beim USCIS und im Außenministerium“.  

Anwalt für Einwanderungsfragen Robert C. Divine warnt vor einer verstärkten Kontrolle der Herkunft der Mittel, langwierige Überprüfungen von Visa-/Anpassungsantragstellern „mit möglichen Ausschlüssen von Antragstellern aus islamischen Ländern“ und mögliche Wartelisten für Investoren in Projekten in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, da USCIS mehr Anträge genehmigt; die „Umsetzung des Schutzes unschuldiger Investoren gemäß Unterabschnitt (M) aufgrund geschlossener Regionalzentren oder ausgeschlossener NCEs/JCEs; und „mögliche Prüfungen von Projektträgern und ihrer I-956K-Anmeldungen und NCE-Vereinbarungen und Vergütungsoffenlegungen durch USCIS.“ 

Hinsichtlich der Interpretation der EB-5-Vorschriften durch USCIS kommt Cheng von der AIIA zu dem Schluss, dass die zweijährige Aufrechterhaltungsfrist auch im nächsten Jahr ein Streitpunkt sein wird, was die AIIA dazu veranlasst hat, Klage gegen USCIS einzureichen.  

„Sollte die zweijährige Erhaltungsfrist aufgehoben werden, wird dies bei bestehenden Investoren große Unsicherheit verursachen und das EB-2-Programm für potenzielle Investoren wahrscheinlich weit weniger attraktiv machen.“

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.