Das Außenministerium (DoS) hat das Visa Bulletin vom April 2024 veröffentlicht, das die endgültigen Aktionstermine (Tabelle A) und die Anmeldetermine (Tabelle B) enthält. Beide Termine sind unverändert seit Februar unverändert.
Der letzte Aktionstermin für Erwerbstätige Einwanderer, einschließlich EB-5-Investoren, ist für die Einreichung von Green Card-Anträgen. Bis April können Staatsangehörige aller Länder außer Indien und Festland China können ihre Anträge ohne Rückstand einreichen, da ihr letzter Bearbeitungstermin aktuell bleibt.
Jedoch für Indisch und für chinesische EB-5-Antragsteller ist der letzte Aktionstermin der 1. Dezember 2020 bzw. der 15. Dezember 2015. Laut DoS werden sich diese Termine bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 nicht wesentlich ändern.
Andererseits bleiben die Anmeldetermine der 1. Januar 207 für Festlandchina und der 1. April 2022 für indische Staatsangehörige. Ein EB-5-Investor kann Beginn der Statusanpassung (AOS) durch Einreichen des Formulars I-485 nach diesen Terminen bei einem US-Konsulat im Ausland oder in den USA.
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