
Aus dem Visa-Bulletin des US-Außenministeriums vom August geht hervor, dass die Anmelde- und endgültigen Bearbeitungstermine für das EB-5-Investorenvisum seither unverändert geblieben sind. Februar.
Die Termine für EB-5-Anträge in allen Unterkategorien (unreserviert und reserviert) für Anträge von Ausländern aus allen Ländern außer Indien und Festland China aktuell bleiben.
Indien und Festlandchina nehmen im Visa-Bulletin eine einzigartige Position ein, da für diese Daten in der Kategorie „nicht reserviert“ bestimmte Kalendertage angegeben sind. Diese Daten sind der 1. Dezember 2020 und der 15. Dezember 2015 für indische Investoren sowie der 1. April 2022 und der 1. Januar 2017 für chinesische EB-5-Investoren.
Keine Rückversetzung der Daten für EB-3-Visumsanträge
NB: Visumkategorie EB-3Der letzte Bearbeitungstermin für Bewerbungen aus aller Welt (mit Ausnahme von Festlandchina und Indien) bleibt der 1. Dezember 2021. Für diese spezifischen Länder sind die Stichtage der 1. September 2020 bzw. der 22. Oktober 2012.
Anders als bei der im Juli verzeichneten Rückentwicklung hat das Außenministerium die Daten für EB-3 im August nicht rückgängig gemacht. Es warnte jedoch, dass es, wenn die weltweit hohe Nachfrage nach diesem Visum anhält, „wahrscheinlich notwendig sein wird, entweder das endgültige Aktionsdatum rückgängig zu machen oder die Kategorie im September ‚nicht verfügbar‘ zu machen. Diese Situation wird kontinuierlich überwacht und alle notwendigen Anpassungen werden entsprechend vorgenommen.“
Visa-Rückschritt tritt auf, wenn mehr Personen ein Visum in einer Kategorie oder einem Land beantragen, als Visa für diesen Monat verfügbar sind, normalerweise gegen Ende des Geschäftsjahres (30. September). In diesem Fall verschieben sich die Stichtage gegenüber dem aktuellen Datum nach hinten, was möglicherweise zu Verzögerungen für Antragsteller führt, selbst wenn ihr Antrag in der Zwischenzeit genehmigt wurde.
Was ist das Visa Bulletin und warum ist es für EB-5-Investoren wichtig?
Das Visa-Bulletin ist eine monatliche Veröffentlichung, die wichtige Informationen über die Verfügbarkeit von Einwanderungsvisumnummern für verschiedene Einwanderungskategorien enthält, einschließlich des arbeitsplatzbezogenen EB-5-Investorenvisums. Sie wird jedes Geschäftsjahr zwischen dem 1. Oktober und dem 30. September veröffentlicht.
Der Bericht zeigt zwei wichtige Stichtage, die für jeden Einwanderungsprozess maßgeblich sind: das Anmeldedatum und das endgültige Datum. Im Falle von EB-5 ist das Anmeldedatum in Tabelle B aufgeführt und gibt an, wann Antragsteller ihre Formulare und Unterlagen zusammenstellen und zur Bearbeitung an das National Visa Center (NVC) senden können. Dieses Datum gilt für individuelle Formularanträge und gleichzeitige Einreichung, bei dem gemeinsame Formulare eingereicht werden, um den Prozess zu beschleunigen. Es hilft auch bei der Vorbereitung auf das abschließende Green Card-Visuminterview bei einem Konsulat im Ausland.
Das in Tabelle A aufgeführte endgültige Aktionsdatum bestimmt, wann Investoren, die ihre Anträge bereits gestellt haben, ein EB-5-Einwanderungsvisum ausgestellt werden kann. Diese Daten sind entscheidend dafür, wann Antragsteller ihr Einwanderungsvisum erhalten und dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben können, da sie festlegen, wann der EB-5-Investor das Formular I-485 zur Statusanpassung einreichen kann.
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