Das EB-5-Visaprogramm startet 2026 in einem sich wandelnden US-Einwanderungsumfeld, das von verschärften Richtlinien, verstärkter Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und wachsender politischer Unsicherheit geprägt ist. Trotz dieser Herausforderungen betonen viele Einwanderungsanwälte, dass EB-5 nach geltendem Recht weiterhin ein Weg zu einer US-Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Investoren darstellt.
Entwicklungen und Herausforderungen, die EB-5 im Jahr 2025 prägten
Zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2025 zählten Gerichtsentscheidungen und Aktualisierungen der USCIS-Richtlinien, die sich auf EB-5-Anträge auswirkten, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation der Herkunft der Mittel und der Familienplanungsaspekte für Länder, die mit Antragsrückständen konfrontiert waren.
David Hirson Hirson & Partners merkt an, dass die EB-5-Branche im dritten Jahr unter dem EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 (RIA) vor erheblichen Herausforderungen stand. Er hebt das Marktvertrauen hervor, dass sich das Programm erholen und unter dem geltenden Recht voll funktionsfähig bleiben wird, und sieht dies als wesentliche Verbesserung.
Die verstärkten Kontrollen der USCIS wirkten sich jedoch auf die Investorennachfrage aus. „Die USCIS hat die Einhaltung der Vorschriften verstärkt; I-956-Prüfungen, die Überprüfung der Fondsverfolgung und Integritätsmaßnahmen gehören nun zum Alltag“, fügt er hinzu.
Hirson merkt zudem an, dass Bedenken aufkamen, als die Vergabe von EB-5-Visa nach Erreichen der Obergrenze für das Geschäftsjahr 2025 ausgesetzt wurde, insbesondere für chinesische und indische Investoren. Weiterhin erklärt er: „Die Genehmigung von I-956F-Projekten verlief weiterhin schleppend, was die Kapitalfreigabe verzögerte und eine stärkere Abhängigkeit von Brückenfinanzierungen zur Folge hatte.“
Er fasst außerdem zusammen, dass die Schwierigkeiten der USCIS mit den EB-5-Kreditprogrammen zu zahlreichen Ablehnungen geführt haben und dass die Zurückhaltung der Investoren aufgrund vergangener Projektmisserfolge und Rechtsstreitigkeiten weiterhin besteht.
Karuna Simbeck Klasko Immigration weist darauf hin, dass sich das diesjährige EB-5-Programm nach dem Urteil im Fall Battineni gegen Mayorkas aus dem Jahr 2024 ebenfalls geändert hat. Das Bezirksgericht von Washington, D.C., entschied, dass die USCIS von EB-5-Investoren nicht verlangen kann, jeden einzelnen Dollar ihrer Investition nachzuverfolgen.
„Das Gericht urteilte, dass es gemäß der Verordnung darauf ankommt, dass der Investor sein Kapital rechtmäßig erworben hat und dass die unmittelbare Herkunft dokumentiert ist – nicht auf die vollständige Nachverfolgung früherer Überweisungen“, sagt Simbeck.
Jimena Cabrera Cabrera Law weist auf eine Änderung des Child Status Protection Act (CSPA) für EB-5-Angehörige unter 21 Jahren hin. Der CSPA ermöglicht es, dass Kinder unter 21 Jahren weiterhin als solche eingestuft bleiben, wodurch verhindert wird, dass sie aus dem Status herausfallen.
Dieses Datum ist der Stichtag, an dem ein Visum zur Berechnung des Alters eines Kindes im Sinne des CSPA herangezogen werden kann. Dies gilt für Anträge auf Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS), die am oder nach dem 15. August 2025 eingereicht werden.
„Infolgedessen kann ein Investor aus einem Land mit Bearbeitungsrückstand in den USA möglicherweise einen Antrag auf Statusanpassung stellen, sobald die Fristen für die Antragstellung aktuell sind. Seine Kinder, die auf den CSPA angewiesen sind, wissen jedoch erst, ob sie geschützt sind, wenn die Fristen für die endgültige Entscheidung (Final Action Dates) aktuell sind“, warnt Cabrera.
Einige Anwälte kritisieren auch die Klage des EB-5-Branchenverbands IIUSA gegen die zweijährige Aufrechterhaltungsfrist der USCIS für EB-5-Investitionen. Im Juli entschied das US-Bezirksgericht für den District of Columbia, keine endgültige Entscheidung zu treffen, bis die USCIS ihr Regelungsverfahren abgeschlossen und die Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelung zu RIA veröffentlicht hat, was sich derzeit verzögert.
Rakesh Patel PSBP Law hebt das gestiegene Interesse am EB-5-Programm hervor, das durch verbesserte Prioritätsdaten und jüngste politische Änderungen, insbesondere die neue Gold Card, bedingt ist. „Die Einführung der Gold Card und andere externe Faktoren, die das Interesse am EB-5-Programm verstärkten, waren großartig für unsere Branche.“
Die Goldkarte: Ein Neuling auf dem US-Einwanderungsmarkt
Zu den Themen, die das EB-5-Programm im Jahr 2025 prägen werden, der Goldkartenvorschlag ist eine bemerkenswerte Entwicklung, die darauf abzielt, weitere ausländische Investoren anzuziehen.
Im Februar kündigte die Regierung das neue Visum an, was zunächst für Verwirrung sorgte, da es das EB-5-Visum scheinbar durch eine „Schenkung“ von 5 Millionen US-Dollar ersetzte. Die Regierung behauptete nämlich, das EB-5-Programm sei von Betrug durchsetzt. Im September wurde die Struktur der Gold Card an die Optionen EB-1A und EB-2 angepasst und eine Schenkungsanforderung von 1 Million US-Dollar pro Person bzw. 2 Millionen US-Dollar für Unternehmen eingeführt.
Viele Investoren können die beiden Wege anhand ihrer zugrunde liegenden Strukturen – Schenkung versus Investition – und danach vergleichen, ob der Einwanderungsvorteil mit einer Finanzstrategie und potenziellen Renditen verknüpft ist.
„Bei der Gold Card muss der Antragsteller die Gelder der US-Regierung schenken“, merkt Cabrera an, „während der Antragsteller bei EB-5 investiert, 10 Vollzeitstellen schaffen muss und die Möglichkeit hat, seine Investition zurückzuerhalten.“
Gemäß Tahmina Watson Laut Watson Law ist die Unterscheidung zwischen einer Schenkung und einer Investition für Anleger von Bedeutung.
„Für viele global mobile Menschen kann diese Unterscheidung von Bedeutung sein. Das EB-5-Visum wird weiterhin für Investoren attraktiv sein, die sowohl Einwanderungsvorteile als auch eine solide Finanzstrategie schätzen“, sagt Watson.
Einwanderungsanwälte weisen außerdem darauf hin, dass weiterhin Fragen zur Funktionsweise des Visumverfahrens und zu den Erwartungen an die Richtlinien der Behörde bestehen, insbesondere im Hinblick darauf, ob es die EB-5-Investitionsstruktur ergänzen oder stören wird.
Jessica DeNisi von Klasko Law hofft auf mehr Klarheit darüber, ob die Schaffung des neuen Visaberechtigungswegs das traditionelle EB-5-Investitionsmodell „ergänzen oder stören“ wird.
Bis der Kongress das Programm offiziell genehmigt, werden Antragsteller und Fachleute die kommenden Richtlinien weiterhin beobachten, um zu verstehen, wie das Gold-Card-Programm funktionieren wird und wie es sich auf die aktuellen Einwanderungsvisakategorien bezieht.
Was erwartet das EB-5-Visum im Jahr 2026?
Mit Blick auf das Jahr 2026 beschrieben viele Anwälte ein Jahr, das von Optimismus und Dringlichkeit geprägt sei – Optimismus, der von der Erwartung größerer Stabilität und klarerer Regeln getrieben werde, und Dringlichkeit, die durch zeitliche Zwänge bedingt sei, welche die Entscheidungsfindung der Investoren und ihre Anmeldestrategie beeinflussen würden.
Da das EB-5-Programm nur bis zum 30. September 2027 verlängert wurde, wird erwartet, dass das bevorstehende Auslaufen des Programms im Jahr 2026 zu verstärkten Aktivitäten führen wird, da Investoren und Interessengruppen ihre Planungen an wichtigen zeitlichen Meilensteinen ausrichten.
Anträge, die vor dem 30. September 2026 eingereicht werden, genießen Bestandsschutz, was voraussichtlich zu einem Anstieg der Anträge führen wird. Da die Frist 2027 näher rückt, wird erwartet, dass der EB-5-Sektor 2026 florieren wird, da Investoren versuchen, sich vor Inkrafttreten der Änderungen Schutz zu sichern.
„Ich glaube, dass das Auslaufen der Regelung im Jahr 2027 und die Festlegung auf 2026 zu einer florierenden EB-5-Branche im Jahr 2026 führen werden“, sagt Patel.
Darüber hinaus sind Rechtsstreitigkeiten und formelle Regelsetzungen wichtige Faktoren, die voraussichtlich die Standards für die Rechtsprechung und die Erwartungen an die Einhaltung der Vorschriften verändern werden. Dazu gehören Gerichtsentscheidungen, die sich auf Anträge auf Offenlegung des „Geldflusses“ auswirken, sowie erwartete Vorschriften, die RIA-Begriffe wie die Anforderungen an die Aufrechterhaltungsperiode definieren.
Für Watson wird das EB-5-Programm auch 2026 eine wichtige Visakategorie bleiben. „Insbesondere angesichts der sich ständig verschärfenden und ändernden Einwanderungsbestimmungen. Die neu eingeführte Gebühr von 100,000 US-Dollar für das H-1B-Visum dürfte die Entscheidungsfindung vieler Fachkräfte und Arbeitgeber beeinflussen und einige dazu veranlassen, EB-5 als einen berechenbareren und direkteren Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Betracht zu ziehen.“
Der Wirtschaftsverband Invest In the USA (IIUSA) erklärte mit Blick auf den Rechtsstreit um die Aufrechterhaltungsfrist des EB-5-Visums, der noch auf eine endgültige Entscheidung wartet: „Bis 2026 erwarten die Beteiligten vorgeschlagene Regelungen, die die lang ersehnte Klarheit hinsichtlich der EB-5-Konformitäts- und Entscheidungspraxis bringen sollen.“
Hirson merkt an, dass sich das Investitionsverhalten im Jahr 2026 insbesondere auf die für ländliche Gebiete reservierten Projekte konzentrieren werde. Er warnt jedoch davor, dass die Qualität ländlicher Projekte voraussichtlich verstärkt überprüft werden werde, da „die USCIS die Standards für die Überprüfung der Schaffung von Arbeitsplätzen voraussichtlich anheben wird“.
Hinsichtlich der regulatorischen Entwicklungen geht er davon aus, dass die geplante RIA-Regelung Änderungen in Bezug auf die Fondsverwaltung, die Umverteilung und die Aufrechterhaltungsperiode nach sich ziehen wird.
Er beobachtet außerdem Lobbyarbeit im Kongress und im Weißen Haus, um die Übergangsfrist zu verlängern. „Man will eine Verlängerung um ein Jahr erreichen, das Programm selbst verlängern oder dauerhaft machen, abgeleitete Familienangehörige von der Zählung der 10,000 ausnehmen und zusätzliche Visa für das Programm zuweisen.“
Simbeck kommt zu dem Schluss, dass die Rechtsprechung im Bereich der EB-5-Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2026 von den nicht bindenden Präzedenzfällen geprägt sein wird, die im Urteil Battineni v. Mayorkas aus dem Jahr 2024 festgelegt wurden.
„Es handelt sich hierbei um Entscheidungen von Bezirksgerichten, die nicht in allen Gerichtsbarkeiten oder bei allen Sachbearbeitern der USCIS bindend sind. Entscheidend wird sein, ob die USCIS diese Argumentation übernimmt (oder Berufung einlegt), wie die Behörde ihr Richtlinienhandbuch oder ihre Anfragen nach weiteren Informationen anpasst und ob künftige Gerichte diese Rechtsprechung ausweiten oder einschränken.“
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