Von Marta Lillo
Der EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 (RIA) ermöglicht EB-5-Investoren, Formular I-526 und Formular I-485 zusammen einzureichen, noch bevor das erste Formular genehmigt oder abgelehnt wird.
Dieser Prozess wird aufgerufen gleichzeitige Einreichung und ist zu einer beliebten Wahl für EB-5-Einwandererinvestoren geworden, die bereits in den Vereinigten Staaten leben und im Land bleiben möchten, während sie gleichzeitig ihren Einwanderungsstatus (AOS) anpassen und arbeiten können.
Es sei eine „Entwicklung, die in unserem Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt“, heißt es Michael Harris, EB-5-Einwanderungsanwalt bei HarrisLaw. Ursprünglich eine gängige Praxis für andere Nichteinwanderungsvisa wie Touristen- und Arbeitsvisa, wurde es aufgrund der RIA auch für EB-5-Investoren verfügbar, „was eine bemerkenswerte Veränderung in der Dynamik des Programms darstellt“, fügt er hinzu.
„Während dieser Wandel neue Möglichkeiten mit sich bringt, unterstreicht er auch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Eignung jedes Anlegers für AOS“, sagt Harris.
EB-5-Investoren nutzen die gleichzeitige Einreichung, um vom Nichteinwanderungsstatus in den Status zu wechseln bedingter dauerhafter Aufenthaltsstatus und beantragen Sie eine verlängerbare Arbeits-/Reiseerlaubnis. Inhaber anderer gültiger Nichteinwanderungsvisa wie F-1 oder H-1B nutzen diese Alternative ebenfalls, um EB-5 zu beantragen und ihren Einwanderungsstatus zu verbessern.
Vor- und Nachteile der gleichzeitigen Antragstellung für andere Inhaber eines US-Nichteinwanderungsvisums
Für Harris ist die Absicht entscheidend für die gleichzeitige Einreichung Inhaber eines US-amerikanischen Nichteinwanderungsvisums mit dem Ziel, dass EB-5 funktioniert. „Ein entscheidender Aspekt hierbei ist die Auseinandersetzung mit etwaigen vorgefassten Absichtsproblemen, insbesondere für diejenigen, die mit Nichteinwanderungsvisa wie Touristen- oder Studentenvisa in die USA einreisen, die von Natur aus keine doppelte Absicht unterstützen. Folglich handelt es sich bei einem erheblichen Teil der Antragsteller, die sich für die gleichzeitige Einreichung entscheiden, um solche, die bereits ein Visum mit doppelter Absicht haben, wie zum Beispiel das H-1B“, sagt Harris.
Der Anwalt erklärt, dass das US-Außenministerium (DOS) Touristenvisa für ausländische Personen zulässt, die beabsichtigen, die USA zu besuchen, um Recherchen und Due-Diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit einer EB-5-Investition durchzuführen, vorausgesetzt, „sie beabsichtigen nicht, in die Vereinigten Staaten einzureisen.“ „Anpassung des Status anstreben“, heißt es im DOS Foreign Affairs Manual.
Laut Harris „legt das DOS eindeutig fest, dass die Einreise mit einem Touristenvisum in die USA nicht mit der Absicht erfolgen sollte, sofort umzukehren und ein AOS zu beantragen.“
„Das Risiko einer Fehlinterpretation der Einreiseabsicht und der damit verbundenen rechtlichen Komplexität kann nicht unterschätzt werden“, betont er.
Bedingungen für die gleichzeitige Beantragung eines EB-5-Visums zur Arbeit
Darüber hinaus gilt die gleichzeitige Einreichung für EB-5-Kandidaten, die eine Reisegenehmigung oder eine Reisedokumentation zur vorzeitigen Bewährung (Formular I-131) und eine Arbeitserlaubnis (Formular I-765) beantragen. Auf diese Weise können Antragsteller arbeiten und reisen, während sie auf die Entscheidung über ihren I-526 warten.
Damit gleichzeitige Einreichungen erfolgreich sind, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Antragsteller, die ein EB-5-Visum beantragen, müssen ihr I-485-Visum gleichzeitig mit Formular I-526 einreichen, wenn ihr Prioritätsdatum gemäß der Tabelle „Final Action Dates“ aktuell ist oder die USCIS die Verwendung der Tabelle „Date for Filing“ im Visumbulletin angegeben hat.
Lynne Feldman, ein EB-5-Einwanderungsanwalt bei Feldman Feldman & Associates, erklärt: „Wenn sich jemand mit einem Nichteinwanderungsstatus in den USA befindet und sein Prioritätsdatum aktuell ist, kann er gleichzeitig den I-485-Anpassungsantrag mit den Nebenleistungen für eine Arbeit einreichen.“ und Reiseerlaubnis. Der Nachteil besteht darin, dass sie nicht ins Ausland reisen können, es sei denn, sie haben den Nichteinwanderungsstatus L oder H und verfügen über dieses Visum, bis die Reisegenehmigung (vorläufige Bewährung) vorliegt. Wenn sie die USA ohne diese verlassen, wird ihnen die I-485 verweigert.“
Außerdem muss für die ausgewählte EB-5-Projektkategorie ein Visum verfügbar sein. Deshalb ist es üblich Chinesisch und dem Indisch Investoren, deren Anmeldetermine nicht aktuell sind, können gleichzeitig einen Antrag stellen, nachdem sie Projekte aus den stillgelegten Kategorien des TEA-Typs (Targeted Employment Area) ausgewählt haben, die schnellere Bearbeitungszeiten haben.
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